13818/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0057-I/A/15/2013

Wien, am 24. April 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14161/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur parlamentarischen Anfrage 14161/J verweise ich auf die von der Kärntner Gebietskrankenkasse hiezu erstattete Stellungnahme, die als Beilage angefügt ist.

 

 

 

 

 

 

 

Beilage


Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend finden Sie nochmals die Antwort der Kärntner Gebietskrankenkasse auf die Fragen der Parlamentarischen Anfrage 14161/J "neue Leistungsanforderungen an die Zahnambulatorien der Kärntner Gebietskrankenkasse", diesmal mit Beantwortung der Frage 5c, die bei der ersten Übermittlung durch ein Versehen unterblieben ist.

Frage 1:
Die Kärntner Gebietskrankenkasse betreibt insgesamt fünf Zahnambulatorien mit 14 Behandlungseinheiten.

Frage 2:
Die Gesamtrentabilität aller Zahnambulatorien der Kärntner Gebietskrankenkasse beträgt:
2009: Rentabilität III EUR 180.000,-- (97,22%)   Rentabilität IV: EUR 1,400.000,-- (81,98%)
2010: Rentabilität III EUR     5.400,--  (99,92%)   Rentabilität IV: EUR 1,250.000,-- (84,01%)
2011: Rentabilität III EUR 140.000,-- (97,85%)   Rentabilität IV: EUR 1,300.000,-- (83,26%)

Frage 3:
Nein

Frage 4:
Ja, es werden bereits Leistungen aus dem erweiterten Leistungskatalog angeboten.

a) Die Abrechnung erfolgt über Bankomat und Erlagschein. Die Tarife für diese Leistungen
      liegen unter den Empfehlungstarifen der österreichischen Zahnärztekammer.


Frage 5:
a) Die Kärntner Gebietskrankenkasse beschäftigt in Ihren Zahnambulatorien insgesamt 20,33 Zahnärzte (Vollzeitäquivalent - VZÄ), die der Dienstordnung B für die Ärzte bei den Sozialver-
sicherungsträgern Österreichs unterliegen und nach diesen Bestimmungen entlohnt werden.
b) Nebenberufliche Erwerbstätigkeiten der Ärzte sind nach den Bestimmungen der Dienstordnung geregelt.
c) In den Ambulatorien der Kärntner Gebietskrankenkasse besteht kein Zahnärztemangel.

Freundliche Grüße


Dr. Johann Lintner Georg Steiner, MBA
Direktor Obmann



 


 

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