13818/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0057-I/A/15/2013
Wien, am 24. April 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14161/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur parlamentarischen Anfrage 14161/J verweise ich auf die von der Kärntner Gebietskrankenkasse hiezu erstattete Stellungnahme, die als Beilage angefügt ist.
Beilage
Sehr
geehrte Damen und Herren,
nachstehend
finden Sie nochmals die Antwort der Kärntner Gebietskrankenkasse auf die
Fragen der Parlamentarischen Anfrage 14161/J "neue Leistungsanforderungen
an die Zahnambulatorien der Kärntner Gebietskrankenkasse", diesmal
mit Beantwortung der Frage 5c, die bei der ersten Übermittlung durch ein
Versehen unterblieben ist.
Frage
1:
Die
Kärntner Gebietskrankenkasse betreibt insgesamt fünf Zahnambulatorien
mit 14 Behandlungseinheiten.
Frage
2:
Die
Gesamtrentabilität aller Zahnambulatorien der Kärntner
Gebietskrankenkasse beträgt:
2009:
Rentabilität III EUR 180.000,-- (97,22%) Rentabilität IV: EUR
1,400.000,-- (81,98%)
2010:
Rentabilität III EUR 5.400,-- (99,92%)
Rentabilität IV: EUR 1,250.000,-- (84,01%)
2011:
Rentabilität III EUR 140.000,-- (97,85%) Rentabilität IV: EUR
1,300.000,-- (83,26%)
Frage
3:
Nein
Frage
4:
Ja,
es werden bereits Leistungen aus dem erweiterten Leistungskatalog angeboten.
a) Die Abrechnung erfolgt über
Bankomat und Erlagschein. Die Tarife für diese Leistungen
liegen unter den Empfehlungstarifen der österreichischen
Zahnärztekammer.
Frage 5:
a) Die Kärntner
Gebietskrankenkasse beschäftigt in Ihren Zahnambulatorien insgesamt 20,33
Zahnärzte (Vollzeitäquivalent - VZÄ), die der Dienstordnung B
für die Ärzte bei den Sozialver-
sicherungsträgern
Österreichs unterliegen und nach diesen Bestimmungen entlohnt werden.
b) Nebenberufliche
Erwerbstätigkeiten der Ärzte sind nach den Bestimmungen der
Dienstordnung geregelt.
c) In den Ambulatorien der
Kärntner Gebietskrankenkasse besteht kein Zahnärztemangel.
Freundliche
Grüße
Dr. Johann
Lintner Georg Steiner, MBA
Direktor Obmann
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Kärntner Gebietskrankenkasse |