1382/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.05.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0084-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1349/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen (Funktionen)“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Ich darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 1343/J-NR/2009 durch die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst verweisen.
Zu 4 und 12:
Es gab keinen Fall einer Neuaufnahme bzw. Bestellung aufgrund des Frauenförderungsgebotes.
Zu 5 und 11:
Hinsichtlich der im Bereich des Bundesministeriums für Justiz-Zentralleitung erfolgten Bestellungen mit höherwertigen Verwendungen (Funktionen) verweise ich auf die nachstehende Übersicht:
|
|
2007 |
|
||
|
Funktionen |
Anzahl der Bewerber |
mit Funktion bestellt |
||
|
|
männlich |
weiblich |
männlich |
weiblich |
|
Sektions-/Stabsstellenleitung |
6 |
- |
2 |
- |
|
Stellvertr. Sektions- /Stabsstellenleitung |
- |
1 |
- |
1 |
|
Abteilungsleitung |
- |
- |
- |
- |
|
Stellvertr. Abteilungsleitung |
2 |
1 |
2 |
- |
|
Gesamt |
8 |
2 |
4 |
1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2008 |
|
|
|
|
Funktionen |
Anzahl der Bewerber |
mit Funktion bestellt |
||
|
|
männlich |
weiblich |
männlich |
weiblich |
|
Sektions-/Stabstellenleitung |
6 |
3 |
1 |
1 |
|
Stellvertr. Sektions-/Stabsstellenleitung |
3 |
2 |
1 |
1 |
|
Abteilungsleitung |
4 |
5 |
3 |
2 |
|
Stellvertr. Abteilungsleitung |
3 |
- |
3 |
- |
|
Gesamt |
16 |
10 |
8 |
4 |
Zu 6:
Im Jahr 2007 sind im Bereich des Bundesministeriums für Justiz-Zentralleitung insgesamt 64 Zulassungen, im Jahr 2008 insgesamt 74 Zulassungen zu berufsbegleitenden Fortbildungen verzeichnet. Hinsichtlich der Aufteilung darf auf die nachstehende Übersicht verwiesen werden:
|
|
Berufsbegleitende Fortbildung-/Zulassungen |
|||
|
|
2007 |
2008 |
||
|
|
Männlich |
weiblich |
Männlich |
weiblich |
|
A1,Ri,StA |
28 |
8 |
26 |
24 |
|
A2,v2,A3,v3 |
27 |
1 |
14 |
10 |
|
Gesamt |
55 |
9 |
40 |
34 |
Zu 7:
In den Jahren 2007 und 2008 wurden keine Zulassungen zu Aufstiegskursen im Sinne der Anlage 1 Z 1.13 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 erteilt.
Zu 8:
Ein derartiger Fall lag weder im Jahr 2007 noch im Jahr 2008 vor.
Zu 9:
Bei keinem der hier bereits zur Frage 5 angeführten Besetzungsverfahren kam es zu Umreihungen.
Zu 10:
Die Personalkommission hat in zwei der zur Frage 5 angeführten Besetzungsverfahren jeweils einen Mann und eine Frau als (im höchsten Maße) gleich geeignet beurteilt. In beiden Fällen wurde ein Mann mit der ausgeschriebenen Funktion betraut. In allen übrigen Fällen wurde, sofern im Besetzungsvorschlag eine Frau an erster Stelle gereiht wurde, diese auf die jeweilige Planstelle ernannt.
Zu 13 und 14:
Dazu darf ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 139/J-NR/2009 durch den Abgeordneten zum Nationalrat Christian LAUSCH, Kolleginnen und Kollegen, verweisen.
Im Hinblick auf eine Empfehlung der Bundesgleichbehandlungskommission lasse ich derzeit im Bereich des Strafvollzuges den Modus des Auswahlverfahrens für die Zulassung zum Grundausbildungslehrgang für die Verwendungsgruppe E2a überarbeiten. Um noch mehr Objektivität, Fairness und Transparenz bei der Bewertung im Auswahlverfahren garantieren zu können, sollen „Hauspunkte“ künftig entsprechend den Eignungsbeurteilungen, wie sie für den richterlichen Vorbereitungsdienst zu erfolgen haben, nach einem einheitlichen Beurteilungssystem zuerkannt werden. Die Punktevergabe anhand der Eignungskriterien ist künftig jeweils zu begründen. Besonders wichtig ist mir, dass das Berufsbild, an dem die Auswahlkriterien gemessen werden, die Kompetenzen und die Eigenschaften von Frauen und Männern in gleicher Weise berücksichtigt.
. Mai 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)