13825/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Alois Stöger

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0065-I/A/15/2013

Wien, am 24. April 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14168/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur parlamentarischen Anfrage 14168/J verweise ich auf die von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse hiezu erstattete Stellungnahme, die als Beilage angefügt ist.

 

 

 

 

Beilage


BEILAGEN

 

 

 

 

 

 

 

Bundesministerium für Gesundheit

Radetzkystraße 2

1030 Wien

 

Hauptstelle

6850 Dornbirn, Jahngasse 4

Tel. 050 84 55-0

Fax 050 84 55-1109

vom Ausland 0043 50 84 55-0

direktion@vgkk.at

www.vgkk.at

 

e-mail an: guenter.porsch@bmg.gv.at

Antwort bitte unter Anführung des Vorgangszeichens

an die Mailadresse: direktion@vgkk.at

 

 

 

 

Ihr Zeichen, Datum                                                Unser Vorgangszeichen, AnsprechpartnerIn, DW                        Datum

GZ. 90 001/046-II/A/7/2013                       ZDD-D-2013-079                                                          22.03.2013

06.03.2013                                              Werner Eisele, 1800                                                           

 

 

 

Parl. Anfrage 14168/J betr. neue Leistungsanforderungen an die Zahnambulatorien der Vo­rarlberger Gebietskrankenkasse

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu o.g. parl. Anfrage nimmt die Vorarlberger Gebietskrankenkasse wie folgt Stellung:

 

Nr. 1.:

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse betreibt drei Zahnambulatorien mit insgesamt 16 Behand­lungsstühlen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag  7:30 - 12:00  und  13:00 - 16:00 Uhr

Bankverbindung:    Dornbirner Sparkasse 0000-040055  BLZ 20.602    IBAN AT942060200000040055  BIC DOSPAT2DXXX

                                   Postsparkasse 7536.450  BLZ 60.000

 

DVR: 0024031                 UID: AT U36131208


22.03.2013                 Blatt 2

Nr. 2.:

Rentabilität der Zahnambulatorien der letzten drei Jahre:

 

 

 

 

 

 

 

Zahnambulatorium  Dornbirn

 

 

Zahnambulatorium  Feldkirch

 

 

Zahnambulatorium  

Bregenz

 

 

Alle                    

Zahnambulatorien

 

 

2010

 

 

Rentabilität I

 

-184.061,67

 

93.115,90

 

 

33.735,62

 

-57.210,15

 

Rentabilität II

 

-325.988,32

 

 

28.387,63

 

-96.283,15

 

-393.883,84

 

Rentabilität III

 

-604.607,11

 

-124.571,31

 

 

-260.190,26

 

-989.368,68

 

Rentabilität IV

 

-709.866,66

 

-169.011,70

 

 

-272.347,63

 

-1.151.225,99

 

2011

 

 

Rentabilität I

 

-46.611,98

 

 

211.000,63

 

232.623,95

 

397.012,60

 

Rentabilität II

 

-189.050,19

 

 

149.371,55

 

110.920,89

 

71.242,25

 

Rentabilität III

 

-481.187,75

 

-16.359,48

 

-76.400,51

 

-573.947,74

 

Rentabilität IV

 

-554.545,75

 

-22.542,00

 

-93.384,69

 

-670.472,44

 

2012

 

 

 

Werte noch nicht vorhanden

 

Werte noch nicht vorhanden

 

Werte noch nicht vorhanden

 

Werte noch nicht vorhanden

 

Nr. 3.:

Nein

 

 

Nr. 4.b.:

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse ist derzeit mit der Kalkulation kostendeckender Tarife bzw. Kostenbeiträge für die geplante Leistungsausweitung befasst. Die Beschlussfassung soll in der Vorstandssitzung am 07.05.2013 erfolgen.

 

 


22.03.2013                 Blatt 3

Nr. 5.:

 

ZahnärztInnen

Anzahl (Per­sonen)

 

Zahnambulatorium Bregenz

5

 

Zahnambulatorium Dornbirn

7

 

Zahnambulatorium Feldkirch

4

 

 

Nr. 5 a.:

Die bei der VGKK angestellten Zahnärzte unterliegen den Regelungen der Dienstordnung B für die Ärzte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs 2005 (DO.B).

 

ZahnärztInnen sind gemäß § 38 Abs.4 Z 5. DO.B in Gehaltsgruppe B III einzureihen. Die Einstu­fung ist unter Berücksichtigung der (Vor-)dienstzeiten vorzunehmen. In der Bezugsstufe 1 ver­bleibt der Arzt ein Jahr, von der folgenden Bezugsstufe rückt er nach Vollendung von je zwei Dienstjahren in die nächsthöhere Bezugsstufe vor. Die Bruttomonatsgehälter sind der Anlage 1 zur DO.B zu entnehmen (siehe Beilage).

 

Die Brutto-Jahreseinkommen können wie folgt berechnet werden:

Schemabezug lt. Anlage 1 zur DO.B

+ Ambulatoriumsdienstzulage gemäß 49b DO.B, 11 % vom Schemabezug

+ Gefahrenzulage gemäß § 48 DO.B, 3 % der Zulagenbemessung (€ 3.968,80)

Zwischensumme

Davon je 1/12 Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration (Sonderzahlungen)

Summe x 12 Monate

 

Beispiel:

Gehaltsgruppe B III, Bezugsstufe 1          €        4.062,69

Ambulatoriumsdienstzulage                     €           446,90

Gefahrenzulage                                         €           119,06

                                                                  €        4.628,65

davon 2/12 Sonderzahlungen                   €           771,44

                                                                  €        5.400,09 x 12 Monate =

Brutto-Jahreseinkommen                         €      64.801,10

 

Nr. 5.b.:

Zwei ZahnärztInnen üben nebenberufliche Erwerbstätigkeiten aus.

 

  1. Meldepflichtige Nebentätigkeiten: Führung einer Privatpraxis
  2. Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten: Gutachtertätigkeiten – Gericht und Ernäh­rungs- und Gesundheitsberatung

 

Diese Nebentätigkeiten werden außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt und führen zu keiner Beein­trächtigung des Dienstbetriebes.

 


22.03.2012                 Blatt 4

Nr. 5.c und d

In den Zahnambulatorien der Vorarlberger Gebietskrankenkasse existiert derzeit zwar kein Zahnärztemangel, d.h. alle Behandlungseinheiten sind derzeit besetzt. Allerdings hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse schon seit Jahren Schwierigkeiten, geeignete Zahnärzte zu finden und können bestimmte Leistungen (z.B. Kieferorthopädie) mangels Bewerber mit entsprechender Ausbildung überhaupt nicht mehr angeboten werden. Grund ist, dass diese Ärzte nicht bereit sind, im Rahmen des o.a. Gehaltsschemas, an das die Kasse jedoch gebunden ist, tätig zu sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Mag. Johannes Simma

Stellvertreter des leitenden Angestellten

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelte Anlage "Anhang α" steht nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.