13826/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0066-I/A/15/2013
Wien, am 24. April 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14169/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur parlamentarischen Anfrage 14169/J verweise ich auf die von der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau hiezu erstattete Stellungnahme, die als Beilage angefügt ist.
Beilage
BEILAGE

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Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2 A-1031 Wien
z.Hd. Herrn Reg. Rat. ADir. Reinhold Berghofer
per mail an: reinhold.berghofer@bmg.gv.at CC: guenter.porsch@bmg.gv.at
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Direktionssekretariat Grundsatzfragen /Öffentlichkeitsarbeit Mag. Roman Kopfer Tel.: (01) 58 848 339 Basa: (880) 2350 339 Mobil: 0664 50 68 701 Fax: (01) 58 848 332 BasaFax: (880) 2350 332 roman.kopfer@vaeb.at
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Datum 24. April 2013 |
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Betrifft: Stellungnahme der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) zur Parlamentarischen Anfrage 14169/J betr. neue Leistungsanforderungen an die Zahnambulatorien der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
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Sehr geehrter Herr Reg. Rat. ADir. Berghofer,
zur oben genannten Parlamentarischen Anfrage erlaubt sich die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) folgende Stellungnahme abzugeben:
Ad Frage 1.: Von der VAEB werden 11 Ambulatorien betrieben.
Ad Frage 1.a.: Die VAEB hat 30 Behandlungsstühle in ihren Ambulatorien.
Ad Frage 2.: Die Rentabilität der Zahnambulatorien der VAEB gestaltet sich wie folgt:
Rentabilität III (Deckung der direkten Kosten, der kalk. Abschreibung und der Umlage der Zentrale) Rentabilität IV (Deckung der direkten Kosten, der kalk. Abschreibung, der Umlage der Zentrale und der Pensionskosten)
Die Endergebnisse 2012 werden erst mit Ende Mai zur Verfügung stehen und können daher derzeit nicht geliefert werden.
Ad Frage 3.: Es sind seitens der VAEB keine Schließungen von Ambulatorien geplant.
Ad Frage 4.: Die Zahnambulatorien der VAEB sind nach Beseitigung der in § 153 Abs. 3 ASVG vorgesehenen Beschränkung des Leistungsangebotes für die Zahnambulatorien ab 1. Jänner 2013 berechtigt, ihr Leistungsangebot zu erweitern. Nunmehr können in den VAEB eigenen Ambulatorien auch Leistungen angeboten werden, die bisher nur niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten möglich waren. Die Palette an zusätzlichen Angeboten ist groß: Sie reicht von innovativen Möglichkeiten bei Implantaten, klammerlosen Halteelementen beim abnehmbaren Zahnersatz über festsitzende Zahnspangen bei der Kieferregulierung bis hin zur erweiterten Behandlung bei der Mundhygiene im Fall von Parodontitis.
Für die zum Teil neuen Leistungen wurden bereits nachstehend angeführte Tarife vereinbart, die seit 1. Jänner 2013 verbindlich als Leistungswert österreichweit in den VAEB-eigenen Ambulatorien zur Anwendung kommen:
Mundhygiene (Tarif und Kostenzuschuss) nach den derzeit geltenden Satzungsbestimmungen: für die Erstsitzung: EUR 62,10 für jede weitere Sitzung: EUR 36,20
Festsitzender Zahnersatz: Verblendmetallkeramikkrone: EUR 464,00 Brückenglied: EUR 263,00 Gegossener Stift: EUR 150,00
Anästhesie und Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich bieten wir für VAEB-Versicherte weiterhin als Standardleistung an, die Kosten der Mundhygiene können unter Berücksichtigung des Einkommens refundiert werden!
Die Kosten für festsitzende kieferorthopädische Behandlungen sowie für Implantate stehen derzeit noch nicht fest. Im Interesse unserer PatientInnen und unserer Ambulatorien werden wir uns um eine entsprechende Preisgestaltung für die neuen Leistungen bemühen.
Die derzeit angebotenen neuen Leistungen liegen aus VAEB Sicht preislich unter denen der Vertragszahnärzte!
Ad Fragen Frage 5 a und b:
Die Anzahl der Zanhärzte/Innen in den 11 Ambulatorien der VAEB beträgt zum Stichtag 25.3.2013:
Ad Frage 5a.: Die Zahnärzte werden gemäß geltendem Kollektivvertrag/Dienstordnung B der Sozialversicherungsträger entlohnt; die Einreihung in die Gehaltsgruppe ergibt sich aus der Funktion; die Höhe des individuellen Entgelts aus der Einstufung auf Basis der angerechneten Vordienstzeiten und den im Träger gearbeiteten Dienstjahren.
Die Jahres Brutto Gehaltssumme eines angestellten Zahnarztes beträgt ca. 70.000.- Euro, für einen Leiter bzw. Stv. eines Zahnambulatoriums ca. 76.000-80.000 Euro in der Gehaltsstufe 3.
Ad Frage 5b.: Von den angestellten Ärzten haben 5 Ärzte um Nebenbeschäftigung angesucht; die Art der Nebenbeschäftigung umfasst fallweise Vertretungstätigkeiten als Zahnärzte außerhalb der Dienstzeit bzw. an Wochenenden.
Ad Frage 5c.: Diese Frage ist zu verneinen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen, Der leitende Angestellte i.A. Mag. Roman Kopfer e.h.
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