13827/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Alois Stöger

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0067-I/A/15/2013

Wien, am 24. April 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14170/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur parlamentarischen Anfrage 14170/J verweise ich auf die von der Burgenländischen Gebietskrankenkasse hiezu erstattete Stellungnahme, die als Beilage angefügt ist.

 

 

Beilage


BEILAGE

 

 

Parlamentarische Anfrage betreffend neuer Leistungsanforderungen

an die Zahnambulatorien der Burgenländischen Gebietskrankenkasse

GZ. 90 001/042-II/A/7/2013 vom 6.3.2013

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu der oben zitierten Anfrage nimmt die Burgenländische Gebietskrankenkasse

wie folgt Stellung:

 

1.   Die BGKK betreibt ein Zahnambulatorium am Standort Eisenstadt mit zwei

Behandlungsstühlen.

 

2.   Das Zahnambulatorium der BGKK wies in den Jahren 2009 bis 2011 (die

endgültigen Zahlen für

      2012 liegen noch nicht auf) kein Defizit aus. Vielmehr lag die

Rentabilität in der Stufe IV jeweils

      bei rund 112 %.

 

3.   Nein.

 

4.   Leistungen aus dem neuen Leistungskatalog werden derzeit noch nicht

angeboten; Angebots-

      beginn wird voraussichtlich der 2. April 2013 sein.

 

      Da uns die verrechneten Preise der niedergelassenen Zahnärzte nicht

bekannt sind, können wir

      die Frage 4a nicht abschließend beantworten. Die Kasse geht jedoch

davon aus, dass ihre Preise

      unter dem Preisniveau der österreichischen Zahnärzte liegt.

 

      Bei Umsetzung der neuen Leistungen werden diese dem Gesetz

entsprechend dem Patienten

      verrechnet. Die Begleichung des Rechnungsbetrages soll möglichst über

den Bankweg

      (Erlagschein, E-Banking) erfolgen.

 

5.   Im Zahnambulatorium der BGKK sind drei Zahnärzte mit insgesamt 84

Wochenstunden, das

      entspricht 2,33 Vollzeitäquivalenten, beschäftigt.

 

5a. Die Zahnärzte werden entsprechend der Dienstordnung B (DO.B) für Ärzte

bei den Sozialver-

       sicherungsträgern entlohnt. Die Bruttojahreseinkommen hängen von den

anrechenbaren

       Vordienstzeiten und dem Dienstalter ab.

 

5b. Eine Nebenbeschäftigung kann unseres Erachtens nur dann möglich sein,

wenn die betreffende

       Person zumindest mit 50 % der Normalarbeitszeit bei der Kasse

beschäftigt ist. Andernfalls gilt

       für uns die Tätigkeit bei der Kasse als Nebenbeschäftigung. Unter

Zugrundelegung dieses

       Kriteriums übt ein Zahnarzt Vertretungstätigkeiten in einer


Zahnarztordination aus. Da dadurch

       seine Dienstpflichten gegenüber der Kasse nicht beeinträchtigt

werden, erachten wir diese

       Nebenbeschäftigung mit der Anstellung als vereinbar.

 

5c. Derzeit nein.

 

5d. Entfällt.

 

 

Freundliche Grüße

 

Dir. Mag. Christian Moder

Burgenländische Gebietskrankenkasse

Telefon: 02682/608 - 2000

Internet: www.bgkk.at