13828/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0068-I/A/15/2013
Wien, am 24. April 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14171/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur parlamentarischen Anfrage 14171/J verweise ich auf die von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter hiezu erstattete Stellungnahme, die als Beilage angefügt ist.
Beilage
BEILAGE
Sehr geehrte Damen und Herren!
zu Punkt 1:
2 Ambulatorien: Wien mit 4 Behandlungsstühlen, Salzburg mit 2
Behandlungsstühlen
zu Punkt 2:
Die Zahnambulatorien der BVA können auf Grund des gesetzlichen
Sachleistungsauftrags nur marginal Erlöse erzielen, weil sie nur für
einen geringen Teil der Leistungen "Kostenbeiträge" (Privathonorare) von
den Versicherten verlangen dürfen. Bei der daraus entstehenden
systemimmanenten Unterdeckung der Kosten kann nicht von Defizit
gesprochen werden.
zu Punkt 3:
nein
zu Punkt 4:
Die BVA bietet in ihren Zahnambulatorien seit 1.3.2013 Leistungen aus
dem erweiterten Leistungskatalog an. Die Leistungen und die dafür
vorgesehenen "Kostenbeiträge" der Versicherten sind aus der Beilage
ersichtlich. Diese Kostenbeiträge sind gemäß § 69 B-KUVG kostendeckend
festzusetzen und orientieren sich deshalb nicht an den Preisen dieser
Leistungen bei niedergelassenen Zahnärzten, über deren Höhe es in der
BVA keine repräsentativen gesicherten Informationen gibt.
zu Punkt 5:
Im Zahnambulatorium Salzburg sind 4 Zahnärzte/innen mit in Summe 2,49
Vollzeitäquivalenten, im Ambulatorium Wien 7 Zahnärzte/innen mit in
Summe 3,97 Vollzeitäquivalente eingesetzt.
zu 5a:
Die Zahnärzte unterliegen der DO.B für die Ärzte bei den
Sozialversicherungsträgern Österreichs. Gemäß den in der DO.B gültigen
Einreihungsbestimmungen erfolgt die Entlohnung nach Gehaltsgruppe B III.
Daraus ergibt sich je nach Vordienstzeit bzw. Dienstalter ein
Bruttobezug zwischen EUR 4.062,69 und EUR 6.835,05 (DAZ EUR 163,08).
zu 5b:
Unsere Zahnärzte/innen sind mit Teilzeitbeschäftigung tätig. Einige
üben eine weitere zahnärztliche Tätigkeit aus. In jedem Fall wird auf
die Vereinbarkeit mit der Beschäftigung in der BVA geachtet.
zu 5c:
In beiden Dienststellen herrscht kein Zahnärztemangel.
Mit freundlichen Grüßen
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Der Generaldirektor:
i.A. Mag. Walter Reutterer
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Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Leistungsangebot und Kostenbeiträge ab 1.3.2013
(gem. § 69 Abs. 3 B-KUVG)
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A) Bereits bestehende Leistungen
Leistung |
Kostenbeitrag alt |
Kostenbeitrag 2013 |
Verblendmetallkeramikkrone *) |
€ 399,00 |
€ 464,00 |
Brückenglied (Verblendmetallkeramik) *) |
€ 254,00 |
€ 263,00 |
Gegossener Stiftaufbau *) |
€ 109,00 |
€ 150,00 |
*) Hinweis: Seit Einführung der außervertraglichen Leistungen 1999 wurden die Tarife auf Verbandsebene nicht valorisiert.
B) Neue Leistungen
Leistung |
Kostenbeitrag 2013 |
Vollkeramikkrone (Zirkonoxyd) |
€ 564,00 |
Brückenglied (Zirkonoxyd) |
€ 363,00 |
Fissurenversiegelung pro Zahn |
€ 24,60 |
Lokalanästhesie, sofern sie nicht gesamtvertraglich vorgesehen ist |
€ 7,00 |
1-Flächen-Kunststofffüllung „Standard“ im Seitzahnbereich |
€ 33,60 |
2-Flächen-Kunststofffüllung „Standard“ im Seitzahnbereich |
€ 43,30 |
3-Flächen-Kunststofffüllung „Standard“ im Seitzahnbereich |
€ 56,90 |
Kunststoffhöckerdeckung „Standard“ |
€ 96,10 |
1-Flächen-Kunststofffüllung „geschichtet“ im Seitzahnbereich |
€ 45,50 |
2-Flächen-Kunststofffüllung „geschichtet“ im Seitzahnbereich |
€ 68,20 |
3-Flächen-Kunststofffüllung „geschichtet“ im Seitzahnbereich |
€ 90,90 |
Kunststoffhöckerdeckung „geschichtet“ |
€ 113,60 |
Erstes Geschiebe pro Kiefer (Eine Geschiebekrone umfasst auch eine vertragliche Verblendmetall-Keramik-Klammerzahnkrone Pos. 6, Tarifsatz 2013 € 495,00.) |
€ 243,00 |
Zweites und jedes weitere Geschiebe pro Kiefer (Eine Geschiebekrone umfasst auch eine vertragliche Verblendmetall-Keramik-Klammerzahnkrone Pos. 6, Tarifsatz 2013 € 495,00.) |
€ 78,00 |