13828/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Alois Stöger

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0068-I/A/15/2013

Wien, am 24. April 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14171/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur parlamentarischen Anfrage 14171/J verweise ich auf die von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter hiezu erstattete Stellungnahme, die als Beilage angefügt ist.

 

 

Beilage


BEILAGE

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

zu Punkt 1:

2 Ambulatorien: Wien mit 4 Behandlungsstühlen, Salzburg mit 2

Behandlungsstühlen

 

zu Punkt 2:

Die Zahnambulatorien der BVA können auf Grund des gesetzlichen

Sachleistungsauftrags nur marginal Erlöse erzielen, weil sie nur für

einen geringen Teil der Leistungen "Kostenbeiträge" (Privathonorare) von

den Versicherten verlangen dürfen. Bei der daraus entstehenden

systemimmanenten Unterdeckung der Kosten kann nicht von Defizit

gesprochen werden.

 

zu Punkt 3:

nein

 

zu Punkt 4:

Die BVA bietet in ihren Zahnambulatorien seit 1.3.2013 Leistungen aus

dem erweiterten Leistungskatalog an. Die Leistungen und die dafür

vorgesehenen "Kostenbeiträge" der Versicherten sind aus der Beilage

ersichtlich. Diese Kostenbeiträge sind gemäß § 69 B-KUVG kostendeckend

festzusetzen und orientieren sich deshalb nicht an den Preisen dieser

Leistungen bei niedergelassenen Zahnärzten, über deren Höhe es in der

BVA keine repräsentativen gesicherten Informationen gibt.

 

zu Punkt 5:

Im Zahnambulatorium Salzburg sind 4 Zahnärzte/innen mit in Summe 2,49

Vollzeitäquivalenten, im Ambulatorium Wien 7 Zahnärzte/innen mit in

Summe 3,97 Vollzeitäquivalente eingesetzt. 

 

zu 5a:

Die Zahnärzte unterliegen der DO.B für die Ärzte bei den

Sozialversicherungsträgern Österreichs. Gemäß den in der DO.B gültigen

Einreihungsbestimmungen erfolgt die Entlohnung nach Gehaltsgruppe B III.

Daraus ergibt sich je nach Vordienstzeit bzw. Dienstalter ein

Bruttobezug zwischen EUR 4.062,69 und EUR 6.835,05 (DAZ EUR 163,08).

 

zu 5b:

Unsere Zahnärzte/innen sind mit Teilzeitbeschäftigung tätig. Einige

üben eine weitere zahnärztliche Tätigkeit aus. In jedem Fall wird auf

die Vereinbarkeit mit der Beschäftigung in der BVA geachtet.

 

zu 5c:

In beiden Dienststellen herrscht kein Zahnärztemangel.

     

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

Der Generaldirektor:

i.A. Mag. Walter Reutterer

 


 

 

 

 

 
 

 

 


Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

 

 

 

 

Leistungsangebot und Kostenbeiträge ab 1.3.2013

(gem. § 69 Abs. 3 B-KUVG)

 

 

 

A)                Bereits bestehende Leistungen

 

Leistung

Kostenbeitrag alt

Kostenbeitrag 2013

Verblendmetallkeramikkrone *)

€ 399,00

€ 464,00

Brückenglied (Verblendmetallkeramik) *)

€ 254,00

€ 263,00

Gegossener Stiftaufbau *)

€ 109,00

€ 150,00

*) Hinweis: Seit Einführung der außervertraglichen Leistungen 1999 wurden die Tarife auf Verbandsebene nicht valorisiert.

 

B)               Neue Leistungen

 

Leistung

Kostenbeitrag 2013

Vollkeramikkrone (Zirkonoxyd)

€ 564,00

Brückenglied (Zirkonoxyd)

€ 363,00

Fissurenversiegelung pro Zahn

€ 24,60

Lokalanästhesie, sofern sie nicht gesamtvertraglich vorgesehen ist

€ 7,00

1-Flächen-Kunststofffüllung „Standard“ im Seitzahnbereich

€ 33,60

2-Flächen-Kunststofffüllung „Standard“ im Seitzahnbereich

€ 43,30

3-Flächen-Kunststofffüllung „Standard“ im Seitzahnbereich

€ 56,90

Kunststoffhöckerdeckung „Standard“

€ 96,10

1-Flächen-Kunststofffüllung „geschichtet“

im Seitzahnbereich

€ 45,50

2-Flächen-Kunststofffüllung „geschichtet“

im Seitzahnbereich

€ 68,20

3-Flächen-Kunststofffüllung „geschichtet“

im Seitzahnbereich

€ 90,90

Kunststoffhöckerdeckung „geschichtet“

€ 113,60

Erstes Geschiebe pro Kiefer

(Eine Geschiebekrone umfasst auch eine vertragliche Verblendmetall-Keramik-Klammerzahnkrone Pos. 6, Tarifsatz 2013 € 495,00.)

€ 243,00

Zweites und jedes weitere Geschiebe  pro Kiefer

(Eine Geschiebekrone umfasst auch eine vertragliche Verblendmetall-Keramik-Klammerzahnkrone Pos. 6, Tarifsatz 2013 € 495,00.)

€ 78,00

 

Aushang in den Zahnambulatorium Wien und Salzburg der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter