13833/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0035-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 24. APR. 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Vilimsky, Kolleginnen und
Kollegen vom 27. Februar 2013, Nr. 14103/J, betreffend Beziehungen
von Geschäftsbanken und Investmentbanken zu Mitgliedern der
Bundesregierung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen vom 27. Februar 2013, Nr. 14103/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Eine langjährige Kooperation des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) besteht mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC), einem eigenständigen Unternehmen, das zu 90% im Eigentum der Kommunalkredit Austria AG und zu 10% der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich steht. Die KPC (vormals eine Abteilung in der Kommunalkredit Austria AG) agiert seit 1993 als Förderungsabwicklungsstelle für das BMLFUW.
Die KPC wickelt im Auftrag des BMLFUW folgende Instrumente ab (sämtliche vertraglichen Grundlagen dazu wurden bereits vor der XXIV. Gesetzgebungsperiode beschlossen):
· seit 1993 Umweltförderungen gemäß Umweltförderungsgesetz, dieses umfasst die Wasserwirtschaft, die Altlastensanierung, die Umweltförderung im In- und Ausland (einschließlich aller damit verbundenen europäischen Kofinanzierungsinstrumente) sowie das Joint Implementation-/Clean Development Mechanism Programm für den Ankauf von CO2-Emissionsreduktionseinheiten aus internationalen Klimaschutzprojekten. Seit 2009 wird die Sanierungsoffensive der Bundesregierung über das Instrument der Umweltförderung im Inland abgewickelt.
· seit 2007 Mobilitätsförderungsprogramm klima:aktiv mobil
· seit 2005 Begutachtung landwirtschaftlicher Biomasseanträge
· seit 2007 Klima- und Energiefonds (KLI.EN)
Für die Förderabwicklung hat die KPC in den Jahren 2008 bis 2012 nachfolgend angeführte Entgelte erhalten:
Jahr |
Entgelt in Mio € |
2008 |
10,623 |
2009 |
10,452 |
2010 |
10,905 |
2011 |
12,729 |
2012 |
13,198 |
Summe 08-12: |
57,907 |
Darüber hinaus wurde die KPC im Zeitraum von 2008 bis 2012 mit der Durchführung folgender, nicht von den bestehenden Abwicklungsverträgen abgedeckten, jedoch unmittelbar mit der UFG-Abwicklung verbundenen Aufträgen betraut:
Titel des Auftrages |
Gutachten/Studien zu Gesetzesmaterien ja/nein |
Kosten in € (exkl. USt) |
Durchführung einer Potentialanalyse zur Abwärme bei Industrieunternehmen in Österreich |
Nein
|
50.808,- |
Erstellung und Produktion der Broschüre „Best Practice Ressourceneffizienz“ |
Nein |
29.660,-
|
Abwicklung der ersten Ausschreibung zu NER 300 |
Nein |
16.500,- plus 4.500,- pro Projekt |
Fachliche Unterstützung zum Thema Technologietransfer im Rahmen von Artikel 4.5. der Framework Convention on Climate Change der Vereinten Nationen |
Nein |
3 Verträge 24.800,- für 2010 30.720,- für 2009 32.760,- für 2008 |
Erstellung und Produktion der Broschüre „Good-Practice Maßnahmen aus den Regionalprogrammen“ |
Nein |
24.660,- |
Neuprogrammierung und Übernahme der qm:heizwerke-Datenbank |
Nein |
194.406,- |
Climate Austria CO2-Kompensationsplattform (mit UFI-Projekten); laufender Vertrag |
Nein |
max. 40.000,- |
Zu Frage 5:
Die KPC wurde mit der Erbringung der Förderungs- und Ankaufsprogrammabwicklung als gemeinwirtschaftliche Leistung in Übereinstimmung mit dafür geltenden Bestimmungen sowie dem Bundesvergabegesetz betraut.
Zu den Fragen 6 und 7:
In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die KPC verfügt aus der Tätigkeit als Förderungsabwicklungsstelle über exzellentes Fach-Know-How. In dieser Funktion wird die KPC daher bei Entwürfen von förderungsrelevanten Gesetzesvorhaben (und ggfs. Vorordnungsvorhaben) im Rahmen der jeweiligen offiziellen Begutachtungsverfahren (z.B. Novellen zum Umweltförderungsgesetz sowie der darauf beruhenden Richtlinien) mitbefasst.
Zu Frage 10:
Dem Aufsichtsrat der Österreichischen Bundesforste AG gehört ein Vertreter einer Bank an, dieser wurde seitens des BMF nominiert.
Zu den Fragen 11 bis 14:
Es ist unmöglich, für die komplette Gesetzgebungsperiode die Teilnehmer jeglicher Sitzungen und Veranstaltungen, die im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in diesem Zeitraum stattgefunden haben, zu eruieren. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass zu den jeweils fachlich relevanten Sitzungen und Veranstaltungen Vertreter der von dem entsprechenden Thema Betroffenen zur Teilnahme eingeladen werden.
Gleiches gilt für die Frage, welche Vertreter des BMLFUW an Sitzungen von Banken, etc. teilgenommen haben.
Zu den Fragen 15 bis 19:
Es ist unmöglich, für die komplette Gesetzgebungsperiode die Teilnehmer sämtlicher Auslandsreisen des BMLFUW in diesem Zeitraum zu eruieren. Es ist jedoch nicht üblich, dass Vertreter der in der Anfrage genannten Unternehmen auf Kosten des BMLFUW an dessen Reisen teilnehmen.
Gleiches gilt für die Frage, welche Vertreter des BMLFUW an Auslandsreisen von Banken, etc. teilgenommen haben.
Der Bundesminister: