13840/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0037-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 24. APR. 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen

                        vom 27. Februar 2013, Nr. 14138/J, betreffend Konsumentenbetrug durch

                        Falsch-Auszeichnung von Pferdefleisch

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 27. Februar 2013, Nr. 14138/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Laut Agrarstrukturerhebung wurden im Jahr 2010 81.637 Pferde und andere Einhufer in 16.761 landwirtschaftlichen Betrieben gehalten.


Zu Frage 2:

 

In Österreich wurden im Jahr 2011 laut Statistik Austria 507 Pferde und 496 Fohlen in Schlachthöfen geschlachtet. Aus der Versorgungsbilanz der Statistik Austria errechnet sich für den menschlichen Verzehr 347 t, das sind 0,04 kg pro Kopf der Bevölkerung. Im Jahr 2012 wurden 491 Pferde und 442 Fohlen geschlachtet, die Versorgungsbilanz für das Jahr 2012 liegt noch nicht vor.

 

Zu Frage 3:

 

Im Jahr 2012 wurden 2.687 Pferde exportiert und 42 Stück importiert. Der größte Teil der Exporte ging nach Italien.

 

Zu den Fragen 4 bis 6 sowie 8 bis 17 und 24 bis 28:

 

Für die Kennzeichnung und Kontrolle von Pferdefleisch nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften wird auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit und dessen Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 14118/J hingewiesen.

 

Zu Frage 7:

 

Die Bestände von Pferden und anderen Einhufern in landwirtschaftlichen Betrieben werden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung im Auftrag des BMLFUW von Statistik Austria erhoben. Die letzte Erhebung fand im Jahr 2010 statt.


Zu den Fragen 18 und 19:

 

Nein, Fleischerzeugnisse, die mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel gekennzeichnet und beworben werden, dürfen nur Fleisch aus Österreich enthalten. Für solche Fleischprodukte darf ausschließlich Fleisch von Tieren verwendet werden, die in Österreich geboren, aufgezogen und geschlachtet worden sind. Auch die Zerlegung und Verarbeitung darf ausschließlich in Österreich erfolgen.

 

Zu den Fragen 20 bis 23:

 

Bei Fleisch wird jedes Tier, welches im Rahmen des AMA-Gütesiegelprogramms vermarktet wird, am Schlachthof (ca. 120.000 Rinder inkl. Kälber und ca. 1,8 Mio Schweine jährlich) von einer vom Schlachthofbetreiber unabhängigen Stelle (Klassifizierungsdienst) hinsichtlich seiner Herkunft überprüft. Im Falle des rot-weiß-roten AMA-Gütesiegels müssen Geburt, Mast und Schlachtung ausnahmslos in Österreich erfolgt sein. Die Kontrolle und Kennzeichnung erfolgt auf Basis der am lebenden Tier angebrachten Kennzeichnung (Ohrmarken bei Rindern, Tätowierung bei Schweinen) und auf Basis der Herkunftsangaben des Landwirts gemäß den „bos“ und „sus“-Viehverkehrsscheinen (100 % Kontrolle).

 

Im Zerlegebetrieb muss in weiterer Folge dieses Fleisch in separaten Chargen zerlegt werden. Für den „Frischebereich“ bestimmtes Fleisch hat zusätzlich, unter ständiger Aufsicht von betriebsunabhängigen Kontrollorganen (SGS-Austria) oder abgesichert durch ein speziell von der AMA-Marketing abzunehmendes Warenwirtschaftssystem, zerlegt zu werden.

 

Bei Verarbeitungsprodukten werden zusätzlich Produktanalysen hinsichtlich Chemie, Sensorik und Mikrobiologie sowie einmal jährlich Verkehrsfähigkeitsgutachten gemäß § 73 LMSVG zur Prüfung der Kennzeichnungsvorschriften von zugelassenen akkreditierten Labors (ANALYTEC Labor für Lebensmitteluntersuchung und Umweltanalytik, BIOANALYTICUM® Institut für Mikrobiologie und Hygiene GmbH, Eurofins – ofi Lebensmittelanalytik GmbH, Hygienicum Institut für Mikrobiologie und Hygiene-Consulting GmbH, LVA GmbH, MA 38, Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten) durchgeführt.

 

 Jahr

 Anzahl der Produktanalysen bei Fleischerzeugnissen

2008

92

2009

112

2010

263

2011

341

2012 *)

379

*) Betreffend die steigende Anzahl an Produktanalysen bei Fleischerzeugnissen ist anzumerken, dass sich seit dem Jahr 2008 auch die Anzahl der an diesem Programm teilnehmenden Firmen erhöht hat.


Die Kontrolle der Herkunft erfolgt darüber hinaus im Zuge unangemeldeter Inspektionen im Betrieb (vor Ort) durch das Ziviltechnikerbüro-Wolfslehner KG über alle Marktstufen hinweg bis ins Geschäft. Insbesondere werden die Einhaltung der Kennzeichnungs- und Dokumentationsvorgaben (z.B. Klare Kennzeichnung der Rohstoffe von AMA-Chargen
während des gesamten Produktionsprozesses zur eindeutigen Identifizierung und Rückverfolgbarkeit) sowie die Plausibilität der Warenströme überprüft.

 

 

2008:

Marktstufe

Anzahl Kontrollen

unangemeldete Inspektionen

Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung

316

ZT-Büro Wolfslehner KG/AMA-Marketing

Groß- und Einzelhandel

2070

ZT-Büro Wolfslehner KG/AMA-Marketing

Summe

2386

 

 

2009:

Marktstufe

Anzahl Kontrollen

unangemeldete Inspektionen

Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung

254

ZT-Büro Wolfslehner KG/AMA-Marketing

Groß- und Einzelhandel

1017

ZT-Büro Wolfslehner KG/AMA-Marketing

Summe

1271

 

 

2010:

Marktstufe

Anzahl Kontrollen

unangemeldete Inspektionen

Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung

280

ZT-Büro Wolfslehner KG/AMA-Marketing

Groß- und Einzelhandel

1101

ZT-Büro Wolfslehner KG/AMA-Marketing

Summe

1381

 

 

2011:

Marktstufe

Anzahl Kontrollen

unangemeldete Inspektionen

Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung

274

ZT-Büro Wolfslehner KG/AMA-Marketing

Groß- und Einzelhandel

619

ZT-Büro Wolfslehner KG/AMA-Marketing

Summe

893

 

 

2012:

Marktstufe

Anzahl Kontrollen

unangemeldete Inspektionen

Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung

256

ZT-Büro Wolfslehner KG/AMA-Marketing

Groß- und Einzelhandel

1546

ZT-Büro Wolfslehner KG/AMA-Marketing

Summe

1802

 

Zu Frage 29:

 

Aufgrund der AMA-Richtlinienvorgabe und der zahlreichen Kontrollen unter Anwendung risikostatistischer Grundsätze ist mit einer höchstmöglichen Wahrscheinlichkeit gewährleistet, dass verarbeitete Fleischprodukte mit dem AMA-Gütesiegel mit korrekter Kennzeichnung in Verkehr gebracht wurden.

 

Zu den Fragen 30, 32 und 34:

 

Die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH ist eine 100%ige Tochter der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Als solche unterliegt sie den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des EU-Rechts. Diese Bestimmungen untersagen in jeder Form Diskriminierung im Handel zwischen den Mitgliedstaaten. Darunter wäre auch das Bewerben der Qualität eines Produkts (alleine) wegen seiner Herkunft zu verstehen. Deswegen stellt die AMA-Marketing GesmbH. ein System zur Verfügung, das auch losgelöst von der Herkunft der Ware dem Grundsatz nach eine Kennzeichnung mit farblich unterschiedlichen Varianten des AMA-Gütesiegels ermöglicht. Im Sinne einer EU-rechtlich diskriminierungsfreien Handhabung soll damit eine Möglichkeit zum Zugang zur Systemteilnahme für jene Wirtschaftsbeteiligte bereitgehalten werden, deren Produkte die hohen qualitativen Anforderungen der jeweiligen Gütesiegelrichtlinie erfüllen, ohne das rot weiß rote AMA-Gütesiegel verwenden zu können.

 

Zu Frage 31:

 

Lizenznehmer

Produktgruppen mit AMA-Gütesiegel „blau“ (Europäische Union)

 Gmunder Molkerei Reg.Gen.m.b.H

 4810 Gmunden

 Haltbarmilch, Milchmischprodukte,

 Süßrahm Haltbarprodukte

 Zentralmolkerei Furtmayr Ges.m.b.H. & Co KG

 4810 Gmunden

 Haltbarmilch

 

Zu Frage 33:

 

Kein einziges Produkt trägt das „graue“ AMA-Gütesiegel.

 

Zu Frage 35:

 

Kein einziges Produkt trägt ein „länderbezogenes“ AMA-Gütesiegel.

 

Aufmerksam gemacht wird, dass vier Lizenznehmer das AMA-Gütesiegel der Alpenregion nutzen.


Lizenznehmer

Produktgruppen mit AMA-Gütesiegel „weiß“ (Alpenregion)

 Wildberg Käsewerk Adolf Stegmann GmbH.

 6600 Reutte

 Emmentaler mit Naturrinde

 Hirschhuber Alois, Bergkäserei Zillertal

 6262 Schlitters

 Alp- und Bergkäse geschmiert

 Sulzberger Käserebellen Sennerei GmbH

 6934 Sulzberg

 Sonstige Hartkäse

 Sonstige Schnittkäse

 Käsehof GmbH

 5201 Seekirchen am Wallersee

 Alp- und Bergkäse geschmiert

 Emmentaler in Folie gereift (Block)

 Schnittkäse mit Rundlochung in Folie

 gereift

 Sonstige Schnittkäse

 

Zu den Fragen 36 und 37:

 

Das AMA-Gütesiegel darf nicht verwendet werden, wenn Lebensmittel aus GVO hergestellt werden oder aus solchen bestehen oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden und somit kennzeichnungspflichtig gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 idgF wären. Eine kontrolliert gentechnikfreie Fütterung erfolgt im Rahmen der biologischen Landwirtschaft und auch bei AMA-Gütesiegelprodukten, bei denen eine separate Positivkennzeichnung gemäß dem Codex (Österreichisches Lebensmittelbuch), Definition und Auslobung „gentechnikfrei erzeugt“, erfolgt.

 

Bereits derzeit ist eine GVO-freie Fütterung bei den AMA-Gütesiegelprodukten Milch und Milchprodukte, sowie Eiern und Mastgeflügel gewährleistet. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in Österreich ausnahmslos verboten, daher sind österreichisches Obst und Gemüse sowie Erdäpfel aus Österreich nicht gentechnisch verändert.

 

Gentechnisch veränderter Sojaschrot wird in erster Linie in der Schweinemast verwendet. Diese Eiweißquelle ist im Futter bisher kaum ersetzbar. Die Preisdifferenzen zwischen gentechnikfreiem Soja und konventionellem (GVO-kennzeichnungspflichtigen) Soja­extraktionsschrot ist zuletzt deutlich gestiegen, sodass sich die Fütterung mit gentechnikfreiem Sojaextraktionsschrot erheblich verteuerte.

 

Konsumenten haben damit die Möglichkeit, garantiert GVO-frei gefüttertes Schweinefleisch zu kaufen. Der Mehrpreis, der über den Markt erlöst werden muss, bereitet aber vielen Betrieben Schwierigkeiten und limitiert dieses Segment in der Praxis massiv.

 

Der Bundesminister: