1385/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.05.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0085-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1363/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „den Frauenanteil in Gremien im Einflussbereich des Bundes“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz enthält nur für bestimmte Kommissionen und deren Senate Regelungen über die Vertretung von Frauen (§ 10). Der geltende Frauenförderungsplan (§ 9 Abs. 2) ordnet jedoch an, dass auch bei der Nominierung von Mitgliedern für andere Kommissionen, insbesondere solche mit richterlicher Beteiligung, auf das zahlenmäßige Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Bediensteten Rücksicht zu nehmen ist. Soweit (höherrangige gesetzliche) Zusammensetzungsvorschriften für die einzelnen Kommissionen und Gremien gelten, die keine besonderen Bestimmungen über die Entsendung/Bestellung von Personen eines bestimmten Geschlechts enthalten, sondern jenes der höchsten Qualifikation an die Spitze stellen, kommt dem Geschlecht – soweit mehrere Personen verschiedenen Geschlechts in Frage kommen – nur subsidiär Bedeutung zu, soweit nicht für die spezifische Funktion das Geschlecht ausnahmsweise ein für die Qualifikation relevanter Faktor ist.

Besonders gelagert ist die Situation bei den sogenannten richterlichen Personalsenaten, deren Mitglieder sich entweder kraft Amtes oder auf Grund einer demokratischen Wahl zusammensetzen; hier kommt eine Einflussnahme a priori nicht in Betracht.

 

Zu 1 bis 3:

In den beiden nachstehenden Tabellen sind die Gremien im Bundesministerium für Justiz samt Besetzungsspezifika aufgelistet.

Gremien im BMJ (mit dienstrechtlichen Aufgaben)

Besetzung

Personalkommission für Staatsanwälte/-innen beim Bundesministerium für Justiz (§ 181 Abs. 1 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, RStDG)

 

2 Männer, 2 Frauen (paritätisch)

Leistungsfeststellungskommission beim Bundesministerium für Justiz (§ 88 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz, BDG 1979);

 

3 Männer, eine Frau

 

Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz (§ 98 Abs. 1 BDG 1979);

 

11 Männer, 5 Frauen

 

Aufnahmekommission beim Bundesministerium für Justiz – Zentralleitung

3 Männer, eine Frau

Ständige Begutachtungskommission bei der Vollzugsdirektion

3 Männer, eine Frau

Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen beim Bundesministerium für Justiz (nicht ausschließlich dienstrechtliche Aufgaben)

0 Männer, 14 Frauen

 

Gremien im BMJ (mit anderen Aufgaben)

Besetzung

 

Beirat für Mediation (§§ 4 ff ZivMediatG)

14 Männer, 14 Frauen (paritätisch)

 

Fortbildungsbeirat beim Bundesministerium für Justiz

5 Männer, 6 Frauen

 


Zu 4 bis 7:

Auf Grund von § 11a B-GlBG hat die Bundesministerin für Justiz den Frauenförderungsplan für das Justizressort als Verordnung, BGBl. II 459/2008, erlassen.

Die daraus angeführten Regelungen beziehen sich auf in den Dienstrechtsvorschriften vorgesehene und diesen nachgebildete Gremien in Personalangelegenheiten und nicht auf sonstige Gremien in anderen Bereichen:

Durch die Übernahme des § 10 Abs. 2 B-GlBG in den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz (§ 9 Abs. 2 der VO), wonach bei der Nominierung von Mitgliedern für andere Kommissionen, insbesondere solche mit richterlicher Beteiligung, auf das zahlenmäßige Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Bediensteten Rücksicht zu nehmen ist, wurde auf diese Bestimmung besonders hingewiesen. 

Zur Frauenförderung im Strafvollzug sind in den §§ 13 - 16 zusätzliche Maßnahmen normiert, um durch vorrangige Aufnahme, leichtere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und durch Verbessern der Arbeitsbedingungen den Frauenanteil gerade in diesem Tätigkeitsfeld zu erhöhen.

An weiteren gesetzlichen Grundlagen für die Besetzung der Gremien des Bundesministeriums für Justiz, die konkrete Ausführungen zu dem Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern enthalten, sind anzuführen:

·        § 182 Abs. 2 RStDG: Die Bundesministerin für Justiz hat in die Personalkommission für Staatsanwälte/-innen beim Bundesministerium für Justiz ein weibliches und ein männliches Mitglied zu entsenden.

·        § 7 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz: Die Begutachtungskommissionen haben aus vier Mitgliedern zu bestehen. Die Leiterin/der Leiter der zuständigen Zentralstelle hat ein weibliches und ein männliches Mitglied zu bestellen. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der zuständige Zentralausschuss haben je ein Mitglied zu entsenden.

Da sowohl die Personal- als auch die Begutachtungskommissionen lediglich Besetzungsgutachten erstatten, an die das ernennende Organ nicht gebunden ist, ergeben sich aus einer gleichheits- und damit gesetzwidrigen Besetzung dieser Kommissionen keine unmittelbaren Rechtsfolgen. Allerdings besteht in diesem Fall die Möglichkeit, die nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz eingerichtete Gleichbehandlungskommission anzurufen. Allenfalls kann die bzw. der nicht zum Zug gekommene und sich dadurch beschwert erachtete Bewerber/-in nach den §§ 17ff Bundes-Gleichbehandlungsgesetz unter den dort normierten Voraussetzungen immateriellen Schadenersatz begehren.

Zu 8 bis 11 sowie 15 und 16:

Zur Vermeidung von Überscheidungen mit Anfragebeantwortungen anderer Ressorts bleiben jene interministeriellen Arbeitsgruppen und Kommissionen, insbesondere aber die Kommissionen nach Art. 133 Z 4 B-VG, unerwähnt, in die das Bundesministerium für Justiz zwar Vertreter/-innen entsendet, für die aber ein anderes Ressort federführend zuständig ist.

Zu den – mehrheitlich angeführten – Arbeits- und Expertengruppen auf internationaler Ebene ist zu bemerken, dass die Teilnahme in diesen Gremien des Gemeinschaftsrechts sowie der nationalen Legistik auf Einladung erfolgt und nicht auf Basis persönlicher Bestellung (bzw. Neubestellung) oder Entsendung. Eine Teilnahme an alten und neuen Arbeits- und Expertengruppen sowie die Einberufung neuer Gruppen ist jeweils von den gerade aktuellen legislativen Vorhaben abhängig.

Diese projektbezogenen Arbeits- und Expertengruppen sind oft auf eine unbestimmte, aber nicht unbeschränkte Dauer eingerichtet, die Teilnehmer/innenzahl schwankt; auch hinsichtlich der Zusammensetzung ist keine Kontinuität gegeben. Da keine persönlichen Einladungen ausgesendet werden, steht es den eingeladenen Ressorts bzw. Interessengruppen frei, die Teilnehmer/innen selbst auszuwählen und sich bei verschiedenen Sitzungen auch durch unterschiedliche Personen vertreten zu lassen. Welcher Vertreter die Sitzung besucht, hängt häufig von den konkreten Tagesordnungspunkten der Sitzung ab.

 

 

Sonstige Gremien mit BMJ-Vertreter/innen

Teilnehmer/in

UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL)

 

Die jährlichen Tagungen der UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) werden in der Regel von LStA Dr. Martin Adensamer betreut, wenn ein in einer Arbeitsgruppe finalisiertes Instrument beraten wird, vom Vertreter in der Arbeitsgruppe

 

Derzeit aktive Arbeitsgruppen der UNCITRAL: Schiedsgerichtsbarkeit,

elektronischer Handel

Derzeit aktive Arbeitsgruppen der UNCITRAL: Schiedsgerichtsbarkeit wird von OStA Dr. Christian Rauscher, Ri Mag.a Petra Peer sowie HR des OGH Dr. Erich Schwarzenbacher und die Arbeitsgruppe elektronischer Handel von OStA Dr. Rauscher betreut.

 

Gruppe der nationalen Korrespondenten zur Erstellung einer internationalen Sammlung von Entscheidungen zu UNCITRAL-Instrumenten (CLOUT)

 

Nationaler Korrespondent zur Erstellung einer internationalen Sammlung von Entscheidungen zu UNCITRAL-Instrumenten (CLOUT) ist LStA Dr. Martin Adensamer

 

Derzeit aktive Arbeitsgruppen des Instituts für internationale Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT):

 

Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Übereinkommens über verwahrte Wertpapiere (die abschließende diplomatische Konferenz wird in diesem Jahr stattfinden)

 

In der Arbeitsgruppe des Instituts für internationale Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) zur Ausarbeitung eines Übereinkommens über verwahrte Wertpapiere (die abschließende diplomatische Konferenz wird in diesem Jahr stattfinden) war Ri Maga. Ingrid Tscherner die Vertreterin des BMJ (neben Dr. Peter Pöch – siehe Antwort zu Frage 14)

 

Arbeitsgruppe der UN- Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) zur Erarbeitung von Übereinkommen über die Haftung des Luftfahrtunternehmers für Drittschäden (die abschließende diplomatische Konferenz wird in diesem Jahr stattfinden)

 

In der Arbeitsgruppe der UN- Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) zur Erarbeitung von Übereinkommen über die Haftung des Luftfahrtunternehmers für Drittschäden (die abschließende diplomatische Konferenz wird in diesem Jahr stattfinden) war Ri Maga. Ingrid Tscherner die Vertreterin des BMJ

 

Ratsarbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Verordnung über das auf Scheidungen anzuwendende Recht (Rom III) hat die Arbeit eingestellt, die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Verordnung über das Erbrecht hat ihre Arbeiten noch nicht aufgenommen.

 

-

Ratsarbeitsgruppe „Schutz und Information der Verbraucher“

LStA Mag. Johannes Stabentheiner,

StAin Mag. a Katharina Popp,

Ri. MMag. a Verena Cap

(alternierend)

Ratsarbeitsgruppe „Strafrechtliche Zusammenarbeit – Experten für den Europäischen Haftbefehl“

OStA Dr. Stefan Benner

Treffen der Kontaktstellen und Untergruppen des „Europäischen Justiziellen Netzes“ in Strafsachen

OStA Mag. Dr. Johannes Martetschläger,

OStA Dr. Stefan Benner (alternierend)

EU-Expertentreffen des Netzwerks „Kriegsverbrechen

OStA Mag. Dr. Johannes Martetschläger,

 

EU-Expertengruppe „Gemeinsame Ermittlungsgruppen“

LStA Dr. Barbara Göth-Flemmich

OStA Mag. Dr. Johannes Martetschläger (alternierend)

 

Expertengruppe über die Anwendung von Europaratsübereinkommen der strafrechtlichen Zusammenarbeit

LStA Dr. Barbara Göth-Flemmich

 

Europäisches Justizielles Netz in Zivil- und Handelssachen

fünf Frauen, sechs Männer

Task Force Menschenhandel

Ri Mag. a Romana Fritz

Unterarbeitsgruppe Kinderhandel

Ri Mag. a Romana Fritz

Ratsarbeitsgruppe „Geistiges Eigentum“

Ri Mag. a Petra Peer

EU-Expertengruppe „National Bankruptcy and 2nd Chance Co-ordinators

LStA Dr. Franz Mohr

Leitungskomittee des Europarats für Bioethik

LStA Dr. Michael Stormann,

Ri Mag.a Ivonne Grössl

Ausschuss Zivilrecht

„Allgemeine Fragen“

StA Dr. Andreas POLLAK

Ausschuss Zivilrecht „Erbrecht“

(allerdings zum Stichtag 1. März 2009 noch nicht existent)

Ri Mag. Thomas TRAAR

UNCITRAL Arbeitsgruppe Transportrecht:

 

Ri Mag.a Petra Peer

UNIDROIT – Arbeitsgruppe verwahrte Wertpapiere:

 

Ri Mag.a Ingrid Tscherner

Ratsarbeitsgruppe „Geistiges Eigentum“

Ri Mag.a Petra Peer

Standing Committee on Copyright and Related Rights – SCCR

LStA Dr. Christian Auinger

Ri Dr. Matthias Potyka

Ratsarbeitsgruppe Geistiges Eigentum (Urheberrecht)

LStA Dr. Christian Auinger

Ri Dr. Matthias Potyka

Ratsarbeitsgruppe Gesellschaftsrecht

Ri Dr. Matthias Potyka

Ri Mag. a Ursula Scheuer

StA Mag. a Petra Meissner

LStA Dr. Maria Wais

alternierend

Ratsarbeitsgruppe Rechnungslegungsrecht

Ri. MMag. a Verena Cap

Ri Mag. a Ursula Scheuer

StA Mag. a Petra Meissner

LStA Dr. Maria Wais

(alternierend)

EK Company Law Expert Group

LStA Dr. Sonja Bydlinksi

Expertengruppe elektronischer Geschäftsverkehr

StA Mag. a Katharina Popp

Art. 36 Ausschuss

SC DDr. Wolfgang Bogensberger

Materielles Strafrecht (DROIPEN)

Ri Mag. a Romana Fritz

Strafrechtliche Zusammenarbeit (COPEN)

Ri Mag. a Elisabeth Täubl

e- justice

LStA Dr. Martin Schneider

European Committee on Legal Co-operation  Straßburg

LStA i.R. Dr. Werner Schütz

Haager Konferenz für Internationales Privatrecht Den Haag

LStA Dr. Robert Fucik

Council for Penological Cooperation

LStA Dr. Irene Köck

Mitglied des Aufsichtsrates der Justizbetreuungsagentur

OStA Dr. Karin Dotter-Schiller

Beirat gemäß § 3 des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen

Generalanwalt Dr. Peter Zetter

LStA Dr. Sonja Bydlinski (Ersatzmitglied)

Stopline-Beirat

OStA Mag. Thomas Grünewald

Gleichbehandlungskommission

LStA Dr. Maria Wais

 

Zu 12 und 17:

Die Bediensteten und ressortfremden Vertreter beziehen keinerlei monetäre Zuwendungen oder zusätzliche Einkünfte aus ihrer Tätigkeit in den Arbeits- und Expertengruppen bzw. in den Kommissionen oder Gremien nach § 10 Abs. 1 B-GlBG in Personalangelegenheiten. Die Teilnahme ist Dienstpflicht und wird daher ausschließlich mit dem Gehalt der Bediensteten abgegolten. Darüber hinaus darf ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Zl. 704/J-NR/2009, betr. ‚das „Körberlgeld“ bei der Entsendung von Aufsichtsichtsräten, Beiräten, Staatskommissaren durch die Bundesregierung’ verweisen.

Zu 13 und 14:

Gremien mit ressortfremden BMJ-Vertreter/innen

Teilnehmer/in

UNIDROIT-Arbeitsgruppe für verwahrte Wertpapiere

Rechtsanwalt Dr. Peter Pöch

(gemeinsam mit Ri Maga. Ingrid Tscherner)

 

European Crime Prevention Network – EUCPN

Univ. Prof. Dr. Christian Grafl

EK Accounting Regulatory Committee

Prof. Helmut SAMER

EGAOB (Ausschuss zur Übernahme der internationalen Prüfungsstandards - ISA Subgroup)

Dr. Aslan Milla

 

 

 

. Mai 2009

 

 

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)