13850/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 24. April 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0078-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14101/J betreffend "Beziehungen von Geschäftsbanken und Investmentbanken zu Mitgliedern der Bundesregierung", welche die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 27. Februar 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Wie bereits in den Jahren 2009, 2011 und 2012 wurde auch heuer mit dem Arbeitsforum österreichischer Bausparkassen bzw. den Vertretern der Bausparkassen eine Abwicklungserklärung dergestalt abgeschlossen, dass diese sich bereit erklären, die Abwicklung der gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durchgeführten Förderaktion "Thermische Sanierung" insbesondere als Einreichstelle sowohl für bisherige Kunden als auch Nicht-Kunden für den Bundes-Sanierungsscheck im privaten Wohnbau kostenlos zu übernehmen.


Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Von den nachgeordneten Dienststellen meines Ressorts wurden keine derartigen Aufträge vergeben.

 

Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer, B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Insoweit sich die gegenständlichen Fragen daher auf solche Institutionen beziehen, betreffen sie ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und sind sohin nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Banken, Investmenthäuser oder deren Tochtergesellschaften haben wie alle anderen Institutionen grundsätzlich im Rahmen des allgemeinen Begutachtungsverfahrens die Möglichkeit, zu Gesetzes- oder Verordnungsentwürfen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, welche regelmäßig auf der Homepage veröffentlicht werden, Stellungnahmen abzugeben. Darüber hinaus ist keine Beteiligung im Sinn der Anfrage bekannt.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Je eine derartige Person ist Mitglied des Aufsichtsrates der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., der Schloss Schönbrunn Kultur- und BetriebsgesmbH und der Austria Wirtschaftsservice GmbH. Eine derartige Person ist im Aufsichtsrat der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft tätig, wurde jedoch nicht von meinem Ressort bestellt. Ein Mitglied des Aufsichtsrates der Verbund AG ist für eine internationale Entwicklungsgenossenschaft tätig, die Mikrokreditprogramme und Darlehen in Entwicklungsländern refinanziert, mit denen einkommensschwache Menschen Zugang zu Startdarlehen erhalten und der Aufbau der Infrastruktur in diesen Entwicklungsländern unterstützt wird.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 14 der Anfrage:

 

Dies ist mangels Vorliegens der Teilnehmerlisten für die im abgefragten Zeitraum stattgefunden habenden Veranstaltungen meines Ressorts nicht eruierbar.

 

 

Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

 

Derartige Personen haben mich oder meine Beamten auf keinen Auslandsreisen begleitet.

 

 

Antwort zu den Punkten 17 bis 19 der Anfrage:

 

Solche Teilnahmen sind nicht erfolgt.