13853/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 24. April 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0080-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14141/J betreffend "Korrekte Angaben der Pistenkilometer von Skigebieten in Europa", welche die Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen am 27. Februar 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2, 4 und 5 der Anfrage:
Für die Vermessung von Skipisten besteht keine Bundeskompetenz.
Dieses Thema wurde jedoch vom österreichischen Vertreter der Seilbahnen kürzlich bei einer einschlägigen Fachtagung des FIANET (Weltverband der nationalen Seilbahnbetreiberverbände) vorgebracht. Österreich regte bei dieser Tagung die Erarbeitung einer europaweiten einheitlichen Empfehlung für die Angabe von Pistenlängen an. Davon unabhängig ist jedoch festzuhalten, dass das bloße Fehlen einer Standardisierung der Angabe von Pistenlängen keinesfalls mit Täuschung oder Irreführung gleichgesetzt werden kann.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Initiativen für Qualitätskennzeichnung von Skigebieten haben zuständigkeitshalber auf Länderebene zu erfolgen. Zu erwähnen ist etwa das "Pistengütesiegel des Landes Tirol". Es ist dies eine von der Landesregierung verliehene Auszeichnung für Skigebiete in Tirol, die über eine festgelegte Mindestausstattung an Seilbahn-, Liftanlagen und Skiabfahrten verfügen und bezüglich Pistenpräparierung, Orientierung und Sicherheitsvorkehrungen einen bestimmten Standard aufweisen.