13866/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0061-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14109/J-NR/2013

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „IP-Adressen des Entführers Wolfgang Priklopil“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Die in der Anfrage als „Überprüfung“ bezeichneten Ermittlungen sind den Strafverfolgungs­behörden grundsätzlich nur im Rahmen eines anhängigen Ermittlungsverfahrens unter den hiefür einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen gestattet. Den Ausführungen in der Anfrageeinleitung zufolge gehe ich davon aus, dass mit dem Terminus „in der Zwischenzeit“ der Zeitraum seit der Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen fallbefasste Staatsanwälte wegen § 302 StGB angesprochen wird. Da in diesem Zeitraum kein mit der Entführung der Natascha K. in Zusammenhang stehendes Ermittlungsverfahren geführt wurde, wären die angefragten „Überprüfungen“ schon aus rechtlichen Gründen nicht zulässig gewesen.


 

Zu 7 bis 11:

Die zur Evaluierung des Falles Natascha K. eingesetzte Kommission unter Beteiligung inter­nationaler Experten arbeitet inhaltliche Belange betreffend weisungsfrei und unabhängig von jeglicher Ingerenz der Bundesministerin für Inneres oder meinerseits. Ich bitte zu beachten, dass die Tätigkeit der Kommission diesbezüglich vom parlamentarischen Interpellationsrecht nicht umfasst ist.

Ich darf abschließend auf den mittlerweile fertig gestellten und der Öffentlichkeit vorgestellten Endbericht der Kommission verweisen, der das Evaluationsergebnis der Causa „Kampusch“ umfassend und abschließend darstellt.

 

Wien,      . April 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl