13867/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0062-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 14113/J-NR/2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „,Kunstfehler‘ am Landeskrankenhaus Feldkirch“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Einleitend weise ich darauf hin, dass die angesprochene Operation des Elmar B. bereits am 9. Oktober 1998 durchgeführt wurde, jedoch nicht den gewünschten Erfolg gezeitigt hat. Die für die strafrechtliche Beurteilung relevanten Vorfragen wurden bereits in einem rechtskräftig entschiedenen Zivilverfahren geklärt.
Zu 1 bis 8 und 10:
Ein Ermittlungsverfahren gegen die von Elmar B. am 9. Jänner 2013 angezeigten Personen wurde nicht eingeleitet, weil nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch aufgrund der Anzeige des Elmar B. kein Anfangsverdacht in Richtung einer gerichtlich strafbaren Handlung bestanden hat.
Aus diesem Grund wurden auch keine ergänzenden Aufträge durch die Staatsanwaltschaft Feldkirch an das Landeskriminalamt der Landespolizeidirektion Vorarlberg erteilt bzw. keine Beschuldigtenvernehmungen der angezeigten Personen vorgenommen.
Zu 9:
Das Landeskriminalamt der Landespolizeidirektion Vorarlberg übermittelte der Staatsanwaltschaft Feldkirch am 16. Jänner 2013 bzw. 12. Februar 2013 Berichte aufgrund der Anzeigen des Elmar B.
Wien, . April 2013
Dr. Beatrix Karl