13868/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0063-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 14133/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Übergriffe durch Häftlinge auf Justizpersonal im Jahr 2012“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 9 bis 12 und 21:

Die Statistik zu Übergriffen durch Häftlinge wird nicht in dem Detailgrad und der Differenziertheit geführt, dass daraus alle abgefragten Aspekte beantwortet werden können. Nachträgliche händische Recherchen mussten aber zur Vermeidung eines unvertretbar hohen Aufwandes unterbleiben. Die nachstehende Tabelle wurde auf Grundlage des vorhandenen Datenmaterials erstellt; demnach wurden den Staatsanwaltschaften im Jahr 2012 insgesamt 43 Vorfälle angezeigt, die sich auf die Justizanstalten wie folgt aufteilen:


 

JA Sonnberg

1

JA Göllersdorf

12

JA Wien - Josefstadt

11

JA St. Pölten

2

JA Hirtenberg

1

JA Feldkirch

1

JA Wels

1

JA Graz - Karlau

4

JA Graz - Jakomini

4

JA Gerasdorf

1

JA Schwarzau

1

JA Innsbruck

1

JA Wiener Neustadt

2

JA Linz

1

 

Die strafrechtliche Wertung der Vorfälle obliegt den Staatsanwaltschaften und den Gerichten. Besondere statistische Aufzeichnungen über die Ausgänge jener Verfahren werden nicht geführt.

Zu 2 bis 6:

Hinsichtlich der ersten vier Monate des Jahres 2012 darf ich – zur Vermeidung von Wiederholungen – auf die Beantwortung der Voranfrage Zl. 11632/J-NR/2012 zum Stichtag 1. Mai 2012 verweisen.

Nur in einem der nach dem 1. Mai 2012 angezeigten Fälle wurde eine Justizperson verletzt. Bei den Verletzungen handelte es sich um Schürfwunden und eine leichte Prellung im Rippenbereich. Der Bedienstete befand sich aber nicht im Krankenstand, sodass keine Kosten für krankheitsbedingte Abwesenheiten angefallen sind.

Bleibende Schäden hat im Jahr 2012 keiner der Betroffenen erlitten; alle Bediensteten verrichten wieder ohne Einschränkung ihren Dienst.

Zu 7 und 8:

Derzeit lässt die elektronische Insassenverwaltung (integrierte Vollzugsverwaltung, IVV) eine Auswertung der über die laufend knapp 9.000 Insassinnen und Insassen verhängten Ordnungsstrafen noch nicht zu.

Zu 13 bis 17:

Auch hier darf ich hinsichtlich der ersten vier Monate des Jahres 2012 auf die Beantwortung der Voranfrage Zl. 11632/J-NR/2012 zum Stichtag 1. Mai 2012 hinweisen.

Im verbliebenen Berichtszeitraum 1. Mai 2012 bis 31. Dezember 2012 trat keine Veränderung zu den in der Beantwortung von 11632/J-NR/2012 erwähnten 25 Fällen ein.

Zu 18 bis 20:

Es sind keine neuen Fälle zu den in der Beantwortung von 11632/J-NR/2012 erwähnten 28 Fällen eingetreten.

Zu 22:

Auf allen Ebenen des Strafvollzugs ist es ein zentrales Anliegen, dass bei der Durchführung eines modernen und gesetzmäßigen Strafvollzuges unter Wahrung der menschlichen Würde und unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit die Bediensteten nicht zu Schaden kommen. Die äußere und innere Sicherheit, der Schutz der Bediensteten und die Vermeidung oder Linderung tätlicher Angriffe und/oder ihrer Folgen sind wichtige Bestandteile der Ausbildung und der laufenden Fortbildung aller Bediensteten im Strafvollzug. Auch die laufenden Verbesserungen der Ausrüstung und Bewaffnung dienen diesem Zweck. Sämtliche in den Einzelbestimmungen des Strafvollzugsgesetzes normierten Maßnahmen zur inneren Sicherheit, d.h. zur Garantie des staatlichen Strafanspruchs durch Fluchtverhinderung und Gefahrenabwehr innerhalb der Anstalt, dienen auch dem Schutz der Bediensteten.

 

Wien, 26. April 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl