13871/AB XXIV. GP
Eingelangt am
26.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Rechnungshof
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Christine Lapp MA, Ewald Sacher, Johann Hell und GenossInnen haben am 27. Februar 2013 unter der Nr. 14095/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aussagen von LH Pröll, dass der Rechnungshof gemeinsam mit dem Land NÖ ein Portfolio erarbeitet habe“ gerichtet.
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf § 91a GOG-NR zu verweisen, wonach sich Anfragen an den Präsidenten des Rechnungshofes auf bestimmte in den Wirkungskreis des Rechnungshofes fallende Gegenstände beschränken, nämlich die Haushaltsführung, die Diensthoheit und die Organisation des Rechnungshofes.
Die an mich gerichtete Anfrage zu „Aussagen von LH Pröll, dass der Rechnungshof gemeinsam mit dem Land NÖ ein Portfolio erarbeitet habe“ betrifft keinen dieser Gegenstände und unterliegt demzufolge nicht dem parlamentarischen Fragerecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehen muss.
Zu den durchgeführten Prüfungen und den konkreten Inhalten der Prüfungsfeststellungen darf ich darauf hinweisen, dass alle Berichte des Rechnungshofes auf der Homepage des Rechnungshofes auch nach Themen geordnet dargestellt sind. Die Berichte zu Prüfungen betreffend Finanzen sind unter
http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/berichte-nach-themen/finanzen.html abrufbar.
Im konkreten Fall hat der Rechnungshof fünf Prüfungen durchgeführt:
- Im Jahr 2001 hinsichtlich der Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehen des Landes, veröffentlicht in Reihe Niederösterreich 2002/7,
- im Jahr 2004 hinsichtlich des Systems der Wohnbauförderung und der Veranlagung der Verwertungserlöse der Wohnbauförderungsdarlehen, veröffentlicht in Reihe Niederösterreich 2006/2,
- im Jahr 2006 hinsichtlich der Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf der Beteiligungen des Landes, veröffentlicht in Reihe Niederösterreich 2008/8
- im Jahr 2009 hinsichtlich der Veranlagung der Erlöse aus der Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehen und dem Verkauf der Beteiligungen, veröffentlicht in Reihe Niederösterreich 2010/5,
- im Jahr 2012 hinsichtlich der Veranlagung der Erlöse aus der Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehen und dem Verkauf der Beteiligungen; Follow-up- Überprüfung, veröffentlicht in Reihe Niederösterreich 2012/6.
Gegenstand der ersten drei Prüfungen waren die Veräußerung der Wohnbaudarlehen, die Organisation der Veranlagung sowie die Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf der Beteiligungen des Landes.
Die Prüfung im Jahr 2009 befasste sich im Wesentlichen mit der Veranlagung im Hinblick auf die Strategie und das Risikomanagement.
Entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen wurden sämtliche Prüfungsergebnisse dem Land Niederösterreich sowie den weiteren geprüften Stellen zur Stellungnahme übermittelt. Am Ende der Gebarungsüberprüfungen fanden die in den Qualitätsstandards des Rechnungshofes vorgesehenen Schlussbesprechungen statt, die der Darlegung der Prüfungsfeststellungen und der Empfehlungen dienen. Abschließend wurden die Berichte von Vertretern des Rechnungshofes im zuständigen Ausschuss des Niederösterreichischen Landtages präsentiert.
Weitere Termine mit Vertretern des Landes Niederösterreich zu Fragen des Finanzmanagements fanden nicht statt.
Ergänzend verweise ich auf das im Bericht Niederösterreich 2011/12 veröffentlichte Nachfrageverfahren.