13877/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0099-I/4/2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14104/J vom 27. Februar 2013 der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 4.:

Gemäß § 111 Abs. 1 BHG 2013 ist der bargeldlose Zahlungsverkehr des Bundes nach Tunlichkeit im Wege der Österreichischen Postsparkasse zu besorgen. Dieser gesetzliche Auftrag wurde im Jahr 2012 durch eine Rahmen-Kooperations-Vereinbarung zwischen dem Bund und der BAWAG P.S.K. ergänzt, wobei die Kosten für die Erstellung dieser Vereinbarung von beiden Vertragspartnern und der beratenden Finanzprokuratur selbst getragen wurden.

 

Darüber hinaus unterhält das Bundesministerium für Finanzen mit der Porsche Bank AG eine Geschäftsbeziehung hinsichtlich bestehender Leasingverträge für den Fuhrpark der Finanzverwaltung. In den Jahren 2009 bis einschließlich 2012 wurden dabei Leasingentgelte in der Höhe von in Summe € 1.687.732,74 geleistet.


Zu 2. und 3.:

Nein.

 

Zu 5.:

Die gesetzlichen Vorgaben, so auch die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, wurden eingehalten.

 

Zu 6. und 7.:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 8. und 9.:

Bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen sind Kreditinstitute in der Form eingebunden, dass ihre Interessenvertretung, die Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung, im Rahmen des allgemeinen Begutachtungsverfahrens Stellungnahmen abgeben kann. Die Oesterreichische Nationalbank nimmt gesondert Stellung. Die konkrete Verteilerliste der Ministerialentwürfe ist dem jeweiligen Gesetzesentwurf zu entnehmen.

 

In seltenen Fällen werden bei sehr technischen Materien, wo auch besonderer Zeitdruck bei der Umsetzung von EU-Recht besteht, informelle Kontaktnahmen zur Klärung technischer Fragen im Wege der genannten gesetzlichen Interessenvertretung durchgeführt (z.B. Umsetzung Basel II und III). Diese technischen Stellungnahmen ergehen nicht an den Nationalrat, sondern dienen der Ausarbeitung der Begutachtungsentwürfe.

 

Zu 10.:

In der nachfolgenden Übersicht sind jene Funktionen als Mitglied eines Aufsichtsrates angeführt, bei denen das Bundesministerium für Finanzen als Eigentümervertreter fungiert und dem Bundesministerium für Finanzen ein Nominierungsrecht zukommt:

 

Hypo Alpe-Adria-Bank International AG: Dr. Rudolf Scholten, Mag. Alois Steinbichler,

Österreichisches Konferenzzentrum Wien AG: Dr. Johannes Attems.

 

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass ich als Gouverneursrat der Europäischen Investitionsbank fungiere. Alle Mitglieder der Aufsichts- und Lenkungsgremien sowie des Stabs sind hier einer Bank zuzurechnen.


Zu 11. bis 14.:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es unmöglich ist, für die komplette Gesetzgebungsperiode die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeglicher Sitzungen und Veranstaltungen, die im Bundesministerium für Finanzen in diesem Zeitraum stattgefunden haben, zu eruieren. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass an jeder Sitzung oder Veranstaltung Vertreterinnen und Vertreter der von dem entsprechenden Thema Betroffenen zur Teilnahme eingeladen werden.

 

Gleiches gilt für die Frage, welche Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen an Sitzungen von Banken, etc. teilgenommen haben.

 

Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass beispielsweise im Steuerbereich seit 2005 je nach Bedarf drei bis sechs Mal pro Jahr ein Treffen im Rahmen der so genannten „Bankenauskunftsstelle“ stattfindet. Die Einrichtung derselben erfolgte über ausdrückliche Aufforderung des Hohen Hauses (siehe dazu Ausschussfeststellung des Finanzausschusses vom 16.3.2004, 429 dB XXII GP NR). Aufgabe dieser Einrichtung ist es, Zweifelsfragen bei der KESt und EU-Quellensteuer zu klären und die Informationen darüber allen Marktteilnehmern in gleicher Weise zukommen zu lassen. Um zu verhindern, dass ein Produktanbieter sich einen Wettbewerbsvorteil durch einen Informationsvorsprung verschafft bzw. dass auch nur der Eindruck darüber entsteht, werden sämtliche Einzelanfragen von Banken zu diesem Themenkomplex stets auf diese Bankenauskunftsstelle verwiesen und es gibt auch abseits keine Einzelbesprechungen. Gesprächspartner des Bundesministeriums für Finanzen ist dabei – wie in der Ausschussfeststellung gefordert – ausschließlich die gesetzliche Interessenvertretung der Banken, nämlich die Wirtschaftskammer Österreich, vertreten durch die Bundessparte Banken und Versicherungen. Zu den Sitzungen werden seitens der WKO auch Vertreterinnen und Vertreter von Banken beigezogen, die in diesem Rahmen aber als Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich zu betrachten sind.

 

Weiters wird beispielhaft mitgeteilt, dass 4-6 Vertreterinnen und Vertreter der BAWAG P.S.K. und deren Tochtergesellschaft „Navensis“ an Sitzungen betreffend die Erstellung der Rahmen-Kooperations-Vereinbarung zwischen dem Bund und der BAWAG P.S.K. als Dienstleister/Vertragspartner in verschiedenen Funktionen (Geschäftsführer der Tochtergesellschaft Navensis, Vertreter der Rechtsabteilung, Vorstandsmitglied der BAWAG P.S.K., Leiter der Abteilung ZV der BAWAG P.S.K., Qualitätsmanagement der BAWAG P.S.K., Leiter/Infrastruktur der BAWAG P.S.K., Leiter/Treasury der BAWAG P.S.K.) teilgenommen haben. Wechselweise fanden in Bezug auf die genannte Erstellung der Rahmen-Kooperations-Vereinbarung auch BAWAG P.S.K.-Sitzungen mit 3-5 Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen statt.

 

Zu 15. bis 19.:

Es ist mit vertretbarem Aufwand unmöglich, für die komplette Gesetzgebungsperiode die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sämtlicher Auslandsreisen des Bundesministeriums für Finanzen in diesem Zeitraum zu eruieren. Es ist jedoch nicht üblich, dass Vertreterinnen und Vertreter der in der Anfrage genannten Unternehmen auf Kosten des Bundesministeriums für Finanzen an dessen Reisen teilnehmen.

 

Gleiches gilt für die Frage, welche Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen an Auslandsreisen von Banken, etc. teilgenommen haben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.