13880/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am     April 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0097-I/4/2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14116/J vom 27. Februar 2013 der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Hinsichtlich des in der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage genannten Steuersubjektes wurde keine Aufforderung zur Aktenübermittlung an das Bundesministerium für Finanzen gerichtet, weshalb eine solche auch unter Beachtung der Rechtsvorschriften der Bundesabgabenordnung nicht erfolgt ist. Soweit sich aus dem hier angesprochenen Steuerakt allerdings Feststellungen beziehungsweise steuerliche Auswirkungen zu anderen angeforderten und übermittelten Steuerakten ergeben haben, sind die entsprechenden Ergebnisse in den anderen übermittelten Akten enthalten. Diesbezüglich wird auch auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13587/J vom 16. Jänner 2013 verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.