13880/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0097-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14116/J vom 27. Februar 2013 der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Hinsichtlich des in der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage genannten Steuersubjektes wurde keine Aufforderung zur Aktenübermittlung an das Bundesministerium für Finanzen gerichtet, weshalb eine solche auch unter Beachtung der Rechtsvorschriften der Bundesabgabenordnung nicht erfolgt ist. Soweit sich aus dem hier angesprochenen Steuerakt allerdings Feststellungen beziehungsweise steuerliche Auswirkungen zu anderen angeforderten und übermittelten Steuerakten ergeben haben, sind die entsprechenden Ergebnisse in den anderen übermittelten Akten enthalten. Diesbezüglich wird auch auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13587/J vom 16. Jänner 2013 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen