13886/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0009-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am     . April 2013

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 27. Februar 2013, unter der Nr. 14126/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Geisterfahrer im Jahr 2012 am Teilstück A7 Raum Linz (Dornbach-Kn. Linz) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

  Ø   Worauf führen Sie den massiven Anstieg an Geisterfahrermeldungen auf diesem Teilstück zurück?

  Ø   Wie hoch schätzen Sie – ausgehend von den im Jahr 2012 bei Ö3 eingegangenen Warnungen auf diesem Teilstück – die tatsächliche Zahl an Geisterfahrern und wie viele davon wurden von der Polizei angehalten?

  Ø   Zu wie vielen Unfällen mit Geisterfahrern kam es im Jahr 2012 auf diesem Teilstück?

 

Geister- bzw. Falschfahrerunfälle werden in den Unfallstatistiken der Statistik Austria bislang nicht erfasst. Die Bekanntgabe und Veröffentlichung einer „Geisterfahrermeldestatistik“ erfolgt durch den Radiosender Ö3 in dessen eigenem Wirkungs- und Verantwortungsbereich. Vom Bundesministerium für Inneres wird jährlich die Anzahl der Getöteten aufgrund von Geisterfahrern bekannt gegeben.

 

 

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

  Ø   Werden Maßnahmen zur Verhinderung von Geisterfahrern auf diesem Teilstück getroffen?

  Ø   Wenn ja, welche?

  Ø   Wenn nein, warum nicht?

 

 

Die ASFINAG bekennt sich im ASFINAG-Verkehrssicherheitsprogramm 2020 (http://www.asfinag.at/documents/10180/13365/de_Verkehrssicherheitsprogramm+2020.pdf/705e6710-b294-429c-bee9-47ac824b903e?version=1.1) zur aktiven und laufenden Verringerung der Gefährdung durch Geisterfahrer. Im Handlungsfeld Geisterfahrer sind diese Maßnahmen und Eckdaten für den Zeitraum bis 2020 veröffentlicht.

 

Im Rahmen der Erstellung der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen der Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr (FSV) wurden alle bekannten und erprobten Maßnahmen bewertet und als Richtlinie RVS 05.06.31 veröffentlicht. Die Leitung des zuständigen Arbeitsausschusses erfolgte durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit unter Teilnahme aller namhaften Organisationen wie Exekutive, Länder, Universitäten, Ö3 usw.

 

Die Richtlinie verweist im Grundsatz auf die Verbesserung der Verkehrsführung durch verbesserte Leitmaßnahmen wie Beschilderung und Bodenmarkierung und einen gestaffelten Einsatz der Maßnahmen. Maßnahmen entsprechend der Richtlinie werden seit 2002 verbindlich bei allen Planungen und Generalerneuerungen auf dem ASFINAG-Netz umgesetzt. Der Schwerpunkt der laufenden infrastrukturellen Verbesserungen lag auch 2012 in der Vervollständigung und Ergänzung der Markierungen in den Einmündungsbereichen und baulichen Verbesserungen bei Sanierungsarbeiten im Anschlussstellenbereich. Dies erfolgt im Rahmen der laufenden betrieblichen Erhaltungsmaßnahmen. Zusätzlich werden Defizite in der Führung im Rahmen von vertieften Verkehrssicherheitsuntersuchungen („Road Safety Inspection“) erkannt und beseitigt. Diese Untersuchungen werden von unabhängigen Verkehrssicherheitsauditoren regelmäßig, zumindest alle 10 Jahre, durchgeführt. Im Jahr 2012 wurden über 214km Autobahnen inkl. der Rampenfahrbahnen untersucht.