1389/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.05.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 11. Mai 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0114-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1413/J betreffend „grenzüberschreitender Handwerksdienstleistungen“, welche die Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen am 17. März 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 und 14 bis 17 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:

 

Österreich hat bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt und das Thema wiederholt im Rahmen der zuständigen Ratsarbeitsgruppen angesprochen. Das Engagement der Europäischen Kommission in der Angelegenheit geht im Wesentlichen auf entsprechende Aufforderungen Österreichs und Deutschlands zurück.

 

Österreich hat sowohl in den direkten Gesprächen mit der Schweiz als auch gegenüber der Europäischen Kommission die Forderung vertreten, die flankierenden Maßnahmen konform zum Personenfreizügigkeitsabkommen zu gestalten. Diese Forderung wurde von der Europäischen Kommission übernommen und die Schweiz aufgefordert, entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

·         20. November 2006: Gespräch zwischen SCh Mayer und Botschafterin Rühl-Burzi (SECO)

·         26. Februar 2007: Gespräch BM Bartenstein mit BR Leuthard

·         6. Juli 2007: Dreiertreffen der Wirtschaftminister Österreichs, Deutschlands und der Schweiz

·         11. Oktober 2007: Gespräch zwischen SCh Mag. Mayer und Botschafterin Rühl-Burzi

·         11. Jänner 2008: Gespräch BM Bartenstein mit BR Leuthard

·         29. April 2008: Gespräch SCh Mag. Mayer und dem Leiter der Direktion für Arbeit Gaillard (SECO)

·         16. Mai 2008: Dreiertreffen der Wirtschaftsminister Österreichs, Deutschlands und der Schweiz

·         3./4. November 2008: Gespräch zwischen SCh Mag. Mayer und Botschafterin Rühl-Burzi

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 13 der Anfrage:

 

Die von BR Leuthard und BM Bartenstein eingesetzte bilaterale Arbeitsgruppe tagte am 29. April 2008 in Wien und wurde nach Vereinbarung der Wirtschaftsminister Österreichs, Deutschlands und der Schweiz im Rahmen des Dreiertreffens am 16. Mai 2008 in Treffen einer trilateralen (Ö, D, CH) Arbeitsgruppe am 8. September 2008, 20. Oktober 2008 und 25. Februar 2009 in der Schweiz fortgesetzt.

 

Folgende Verbesserungen konnten in der Diskussion erreicht werden:

·          Harmonisierung der kantonalen Vollzugspraxis: Meldungen, die unter Nichteinhaltung der 8-tägigen Voranmeldefrist bei den zuständigen kantonalen Behörden eingegangen sind, sollen mittels Meldebestätigung beantwortet werden.

·          Präzisierung: 8 Tage sind 8 Kalendertage (Sonn- und Feiertage zählen mit)

·          Abweichungen von der Einhaltung der 8-tägigen Voranmeldefrist bei definierten Notfällen

·          nachträgliche Änderungen von Meldungen (kein erneutes Laufen der 8-tägigen Voranmeldefrist) bei Verschiebung des Einsatzdatums auf später, bei Verkürzung oder Verlängerung der Einsatzdauer, bei einer Unterbrechung der Arbeiten, bei Meldung eines anderen Mitarbeiters (z.B. im Krankheitsfall), bei Meldung zusätzlicher Mitarbeiter, bei Wiederaufnahme der Arbeiten nach erfolgter Unterbrechung oder Folgearbeiten (Wartungsarbeiten oder Erfüllung von Gewährleistungsforderungen) am gleichen Projekt

·          Gutschrift für nicht gearbeitete Tage

·          Verbesserung des Informationsangebots im Internet samt Rechenmodell für den Mindestlohnvergleich (allerdings unverbindlich; Zeithorizont: Fertigstellung bis Anfang Juni 2009)

·          Transparenz bei den Sanktionen

·          Publikation von Verstößen im Internet nur mehr bei schweren Fällen (Dienstleistungssperre)

·           Vollzugskostenbeiträge: zukünftig Berechnung pro rata temporis statt wie bisher eine Jahrespauschale; für 2009 und 2010 dreimonatiger Beitrag, ab 2011 monatlich

 

 

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Im Sinne der Transparenz wäre dieser Vorschlag zu begrüßen. Von der Schweizer Seite wird an einer Informationsplattform gearbeitet, die im Juni 2009 einsatzbereit sein soll.

 

 

Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:

 

Da die Schweiz bundesrechtliche Vorschriften zur Vollziehung des Personenfreizügigkeitsabkommens erlassen hat, ist nicht anzunehmen, dass eine grenznahe Lösung rechtlich überhaupt möglich ist. Jedenfalls darf es zu keinen Diskriminierungen, weder auf österreichischer, noch auf Schweizer Seite, kommen.