13896/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0103-I/4/2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14147/J vom 28. Februar 2013 der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.:

Keine.

 

Zu 5.:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 6. bis 8.:

Eine steuerrechtliche Beurteilung ohne Prüfung des dieser Anfrage zu Grunde liegenden Sachverhalts ist nicht möglich und würde zudem der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht widersprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Fekter eh.