13896/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0103-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14147/J vom 28. Februar 2013 der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 4.:
Keine.
Zu 5.:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 6. bis 8.:
Eine steuerrechtliche Beurteilung ohne Prüfung des dieser Anfrage zu Grunde liegenden Sachverhalts ist nicht möglich und würde zudem der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen