13899/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.04.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0066-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14180/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dieter Brosz, MSc, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Messen Sie mit zweierlei Maß? – Unbefriedigende Anfragebeantwortung der Anfrage 13423/J durch 13170/AB zum Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Korneuburg hinsichtlich der Causa Multiversum Schwechat; Nationalratsabgeordneter Fazekas“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 10:

Ich bedaure, dass meine Informationen im Rahmen der parlamentarischen Interpellation zum Ermittlungsstand des strafrechtlichen Vorverfahrens in der Causa Multiversum Schwechat als nicht ausreichend empfunden werden. Aber die Bestimmung des § 12 StPO, wonach das strafrechtliche Ermittlungs­verfahren nicht öffentlich ist, dient keinem Selbstzweck, sondern dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten und der unbehinderten Durchführung notwendiger Ermittlungen.


Ein unterschiedlicher Maßstab ergibt sich nur in jenen Fällen, in denen trotz der vorgenannten gesetzlichen Verpflichtung Informationen aus Ermittlungsverfahren an die Öffentlichkeit dringen. In diesem Rahmen kommt eine inhaltliche Beantwortung von diesbezüglichen parlamentarischen Anfragen in Betracht, weil diese Details ihren Charakter als Geheimnis verloren haben. In diesem Sinne darf ich auf die Beantwortung vom 18. Februar 2013 der zur Zahl 13423/J-NR/2012 gestellten Voranfrage verweisen.

Wien,      . April 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl