1391/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.05.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0131-Pers./Org.e/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 11. Mai 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1635/J-NR/2009 betreffend finanzielle Mittel für den Sport im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, die die Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 2. April 2009 an mich richteten, wird wie folgt beant-wortet:
Zu Frage 1:
Gemäß § 40 Abs. 2 UG 2002 erhielten die Universitäts-Sportinstitute (USI) vom Bundesminis-terium für Wissenschaft und Forschung im Rahmen der Leistungsvereinbarungen im Jahr 2008 € 6,749 Mio. €.
Der Betrag versteht sich als gesondert ausgewiesene Zuweisungen an die Universitäten im Rahmen der Leistungsvereinbarungen gemäß § 40 UG 2002. Allfällige zentrale Zahlungen der einzelnen Universitäten für Raummieten, Betriebskosten etc. sind für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nicht erhebbar und daher auch nicht darstellbar.
Für den gesamtösterreichischen Universitätssport einschließlich Österreichische Akademische Meisterschaften (ÖAM) und internationale Entsendungen von Universitätssportler/innen wurden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung im Jahr 2008 € 249.411,80 aufgewendet.
Für den Stiftungsfonds Österreichisches Institut für Sportmedizin (ÖISM) mit Sitz am Universitätssportzentrum Wien, Auf der Schmelz, wurden im Jahr 2008
€ 220.000,-- Mitgliedsbeitrag sowie
€ 60.000,-- Investitionen und
€ 40.000,-- zusätzlicher Mietaufwand zur Verfügung gestellt.
Für das
Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau
(ÖISS) wurden im Jahr 2008
€ 50.870,98 zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 2:
Da das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, die Universitäten, die Universitäts-Sportinstitute sowie der Universitätssport allgemein keine unmittelbare Zuständigkeit für die „Ausbildung von Jugendlichen im Sportbereich“ haben und „Jugendliche“ gegebenenfalls nur marginal am Universitätsbetrieb sowie am Betrieb der Universitäts-Sportinstitute teilnehmen, können auch keine Zahlen hiefür angegeben werden. Dies gilt auch für die Tätigkeit der Universitäten im Fachbereich Sportwissenschaften, der Studienrichtungen Bewegung und Sport, sowie Sportmanagement in Lehre und Forschung, die auch „Jugendlichen“ zugute kommen können.
Zu Frage 3:
Vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung werden unmittelbar keine speziellen finanziellen Mittel für „frauenspezifische Sportmaßnahmen“ aufgewendet. Selbstverständlich sind finanzielle Mittel für „frauenspezifische Sportmaßnahmen“ in den allgemeinen Zuwen-dungen (Globalbudgets) an die Universitäten in den Bereichen für Sport und Sportwissenschaften der Universitäten sowie in den Budgets für Universitäts-Sportinstitute enthalten.
Von den einzelnen Universitäten und den einzelnen Universitäts-Sportinstituten werden im Zusammenhang mit den zur Verfügung stehenden Mittel gemäß § 40 UG 2002 auch Aufwendungen für „frauenspezifische Sportmaßnahmen“ getätigt.
Von den
einzelnen Universitäts-Sportinstituten werden insbesondere zahlreiche
spezielle Veranstaltungen für Frauen angeboten und darüber hinaus
gibt es auch viele „frauendominierte
Bereiche“, so dass allgemein ein ausgeglichenes
Geschlechter-Verhältnis bei der Nutzung der Sportprogramme besteht. Die
von den Universitäts-Sportinstituten angebotenen Sportpro-gramme werden
besonders von Frauen sehr gut angenommen bzw. in Anspruch genommen; so melden
z.B. die Universitäts-Sportinstitute durchschnittlich einen 60 %igen
Anteil von Frauen in ihren Sportprogrammen.
Eine detaillierte Aufstellung von „Aufwendungen für frauenspezifische Sportmaßnahmen“ ist nicht möglich.
Zu Frage 4:
Die vom
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für den
gesamtösterreichischen Universitätssport aufgewendeten Mittel sind
überwiegend für den Spitzen- und Leistungssport vorgesehen, so
insbesondere für Österreichische Akademische Meisterschaften, sowie
für
internationale Entsendungen, wie insbesondere European University
Championships, Univer-siaden (Sommer- und Winteruniversiaden) und World
University Championships.
Seitens der Universitäts-Sportinstitute wird überwiegend Breiten-/Gesundheitssport angeboten und betrieben. Allerdings gibt es darüber hinaus auch Leistungs- und Spitzensportgruppen sowie auch lokale akademische Meisterschaften. Weiters werden von einzelnen Universitäts-Sportinstituten finanzielle Mittel für die Teilnahme von Universitätsangehörigen/Universitäts-sportler/inne/n an Spitzensportwettkämpfen im In- und Ausland zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 5:
Da die Universitäts-Sportinstitute überwiegend für den Breiten-/Gesundheitssport tätig sind, kommen die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung den Universitäts-Sportinstituten zur Verfügung gestellten Mittel auch vorwiegend dem Breiten-/Gesundheitssport zugute.
Zu Frage 6:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat keine unmittelbare Zuständigkeit in Angelegenheiten des „Schulsports“.
Zu Frage 7:
Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung können allein schon aus Kompetenzgründen keine speziellen finanziellen Mittel für den „Behindertensport“ zur Verfügung gestellt werden.
Sehr wohl aber sind alle universitären Sportstätten soweit als möglich auch behindertengerecht ausgestattet, stehen u.a. auch für „Behindertensport“ bzw. Behindertensportler/innen zur Ver-fügung und die Universitäts-Sportinstitute haben darüber hinaus auch spezielle Angebote für den „Behindertensport“ in ihren Sportprogrammen, die sehr gut angenommen werden.
So werden z.B. am Universitäts-Sportinstitut Wien zwei spezielle Kurse für den Behindertensport und am Universitäts-Sportinstitut Graz eine Behindertensporteinheit „Tandemradfahren“ angeboten. Das Universitäts-Sportinstitut Innsbruck bietet den Sportler/innen mit Behinderung neben einer möglichst großen Integration in das reguläre Kursprogramm zusätzlich auch drei spezielle Kurse pro Semester an, und zwar „Integrativer Rollstuhlsport“, „Schwimmen für Blinde“ und „Dance Ability“ (integrativer Tanz). Außerdem kooperiert das USI Innsbruck vertraglich mit der AUVA bezüglich der Nutzung der Sportanlagen für Menschen mit Behinderung. Das Universitäts-Sportinstitut Klagenfurt bietet zwei 2-stündige Wochenkurse für Behinderte (Krafttraining und Konditionstraining) an.
Zu Frage 8:
Soweit es sich um die Ausbildung von Sportwissenschafter/innen und Sportpädagog/innen im Rahmen der sportwissenschaftlichen Studien der Universitäten handelt, so sind die finanziellen Aufwendungen hiefür im allgemeinen Budget (Globalbudget) für die Universitäten enthalten.
Von einzelnen
Universitäts-Sportinstituten erfolgt auch eine Ausbildung und
Weiterbildung von Übungsleiter/innen und Instruktor/innen des
Universitätssports, wie z.B. den sogenannten
„USI-Skilehrer/innen“ des Universitäts-Sportinstituts Wien
sowie eine laufende Fortbildung von
Übungsleiter/innen der Universitäts-Sportinstitute Innsbruck und
Klagenfurt.
Am Universitäts-Sportinstitut Wien gibt es z.B. derzeit folgende Aus- und Fortbildungen:
Zu Frage 9:
Vom
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wurden unmittelbar keine
finanziellen Mittel für die Erstellung von „sportrelevanten
Unterlagen“ aufgewendet; sehr wohl aber werden von den Universitäten
bzw. den Instituten für Sportwissenschaften u.a. im Rahmen ihres
Wissenschaftsbetriebes finanzielle Mittel für die Erstellung von
„sportrelevanten Unterlagen“ aufgewendet. Die Mittel hierfür
sind in den Budgets der Universitäten (Globalbudget) enthalten, eine
zahlenmäßige Angabe ist nicht möglich.
Zu Frage 10:
Aufwendungen
für den Sportstättenbau im Bereich der Universitäten werden von
diesen im
Wege von laufenden Mietzahlungen, überwiegend an die
Bundesimmobiliengesellschaft, getragen. Die Universitäten erhalten ihre
Mittel für Raummieten im Rahmen von Globalbudgets; Mieten für die
Sportstätten sind nicht gesondert ausgewiesen bzw. darstellbar.
Hinzuzufügen ist, dass die für das Universitäts-Sportinstitut Wien neu errichtete Sporthalle („Vierfach-Halle“) in Wien 9., Sensengasse/Spitalgasse samt erneuertem Sportplatz (mit Baubeginn 2008) im September 2009 fertig gestellt sein und in Betrieb genommen werden wird. Weiters gibt es in der Leistungsvereinbarung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung mit der Universität Wien eine Zustimmung für eine Planungsvereinbarung der Universität Wien mit der Bundesimmobiliengesellschaft hinsichtlich des USZ III (Ausbau des Universitätssportzentrums Schmelz mit einer weiteren Sporthalle und Sporteinrichtungen).
Zu Frage 11:
Aufwendungen für die Erhaltung von Sportstätten der Universitäten werden von der Bundes-immobiliengesellschaft aus Mieteinnahmen getätigt. Aufwendungen der Universitäten für mieterpflichtige Maßnahmen zur Instandhaltung oder Verbesserung werden im Rahmen der für den Universitätssport ausgewiesenen Mittel abgedeckt.
Zu Frage 12, 13 und 14:
Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden keine Mittel für „die Bewerbung von Sportveranstaltungen“, für „Lobbyingaktivitäten für den Sport“ oder für „Öffentlichkeitsarbeit für den Sport“ aufgewendet.
Zu Frage 15:
Vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung werden keine speziellen finanziellen Mittel für „Sport als Integration“ aufgewendet.
Selbstverständlich spielt aber „der Sport“ für die Integration auch an den Universitäten eine nicht unbedeutende Rolle, da grundsätzlich alle Sportprogramme der Universitäts-Sportinstitute allen gem. § 40 Abs. 1 UG 2002 Berechtigten offen stehen: Dies sind die Studierenden, die Absolventinnen und Absolventen und das Personal der Universitäten sowie der Fachhochschul-Studiengänge des jeweiligen Universitätsstandortes.
Zu Fragen 16 und 17:
Seit mehr als drei Jahrzehnten gibt es die Kultur- und Sportvereinigung (KSV – Unterricht und Wissenschaft), eine Einrichtung auf Vereinsbasis, die auch aus Mitteln des Budgetkapitels 14 gefördert wird und den Bediensteten die Möglichkeit zur Ausübung verschiedener Sportarten gibt. Im Jahr 2007/2008 betrug die Förderung für diesen Verein € 25.000,--, im Jahr 2008/2009 beträgt sie € 27.000,--.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.