13912/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.05.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0093-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 29. April 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14206/J-NR/2013 betreffend „Das neue Hoch­schulgesetz: Auswirkungen auf die Universitätsstadt Salzburg“, die die Abg. Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 5. März 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 3:

Der bis einschließlich 3. Mai 2013 in Begutachtung befindliche Entwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes 2005 (abrufbar etwa auf der Parlamentshomepage unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00503/index.shtml) bringt keine organisationsrechtliche Änderung der Pädagogischen Hochschulen mit sich. Ein weiteres Eingehen auf „Pädagogische Universitäten“ erübrigt sich somit. Die korrespondierenden Erläuterungen führen ua. aus: „… Grundsätzlich wird (dies kommt auch in Zusammenschau mit der derzeit [seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung] in Begutachtung befindlichen Novelle des Universitätsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2002, zum Ausdruck) der Grundsatz verfolgt, dass sowohl die Pädagogischen Hochschulen als auch die Universitäten weiterhin ihre bereits bestehenden Lehramtsstudien selbständig anbieten, wobei Kooperationen gewünscht sind. …“.

 


Zu Frage 2:

Die seit 2007 bestehenden Pädagogischen Hochschulen können auch schon derzeit autonom Curricula für Lehramtsstudien anbieten. Eine Genehmigung der Curricula durch die Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur ist auch derzeit nicht notwendig, diese werden nur auf die Rechtskonformität geprüft. Am Status der Rechtsfähigkeit ändert sich durch den vorliegenden in Begutachtung befindlichen Entwurf der Novelle zum Hochschulgesetz 2005 somit nichts.

 

Zu Fragen 4 bis 6:

Eine Zertifizierung ist folgend dem in Begutachtung befindlichen Entwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes 2005 nicht vorgesehen, sondern eine Qualitätsbegleitung. Zu diesem Zweck ist vorgesehen einen Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung einzu­richten. Hinsichtlich dessen Aufgaben (ua. Stellungnahme im Rahmen der Curricula-Begutachtungsverfahren) als auch der Zusammensetzung wird auf § 86 des in Rede stehenden Begutachtungsentwurfes einschließlich der korrespondierenden Erläuterungen verwiesen.

Unter Hinweis auf das derzeitige Stadium der Begutachtung sind die konkreten Mitglieder des mangels parlamentarischer Beschlussfassung nicht existenten Gremiums noch nicht ausgewählt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.