13915/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.05.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       April 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0105-I/4/2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14198/J vom 5. März 2013 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Dem Bundesministerium für Finanzen sind Ketten- und Karussellgeschäfte bekannt. Im Rahmen von Außenprüfungen (Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen) konnte im Jahr 2012 bei Prüffeststellungen „Karussellbetrug“ eine Fallzahl von 185 mit einem Gesamtbetrag von 58,7 Millionen Euro festgestellt werden. Dabei handelt es sich ausschließlich um aufgedeckte und im Prüfungsverfahren abgeschlossene Fälle. Eine Schätzung des potentiellen Volumens liegt dem Bundesministerium für Finanzen nicht vor.

 

Zu 3. und 4.:

Eine eigene Statistik über Fälle mit Kraftfahrzeugen innerhalb der Karussellgeschäfte sowie diesbezügliche Finanzstrafverfahren wird im Bundesministerium für Finanzen nicht geführt.

 


Zu 5.:

Seit der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12551/J vom 10. September 2012 ist keine wesentliche Änderung der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang erfolgt.

 

Zu 6.:

Über grenzüberschreitende Bezüge sowie über ausländische Scheinunternehmer wird im Bundesministerium für Finanzen keine gesonderte Statistik geführt.

 

Zu 7.:

Die Bekämpfung des Karussellbetruges hat sich auf europäischer Ebene in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Die Umsetzung der EU VO 904/2010 (Amtshilfe-verordnung für Umsatzsteuerangelegenheiten) über die Zusammenarbeit der Verwaltungs-behörden und die Bekämpfung des Betruges im Bereich der Mehrwertsteuer bildet die Grundlage für eine sehr enge Kooperation mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Auskunftsverkehr, multilaterale Prüfungen und Spontaninformationen werden immer intensiver und zielgerichteter genutzt.

 

Zum Zweck der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges ist es zu einer engeren Vernetzung der Steuerverwaltungen innerhalb der europäischen Union mit der Zielsetzung eines zeitnahen Informationsaustausches über betrugsrelevante Sachverhalte gekommen. Diese ursprünglich auf Eigeninitiative der Mitgliedstaaten eingerichtete Vernetzung fand 2010 ihre Fortsetzung in der Einführung von EUROFISC als Plattform für eine engere und zielgerichtete Zusammenarbeit der teilnehmenden Staaten.

 

Zu 8.:

Der Inhalt der Einzelauskunftsersuchen (1521 eingehenden stehen 683 ausgehende gegenüber) und Spontaninformationen (84 eingehende, 43 ausgehende) wird nicht aufgezeichnet, daher kann nicht angegeben werden, in wie vielen Fällen KFZ betroffen sind. Mehr als 2000 Einzelauskunftsersuchen nachträglich auf deren Inhalt zu prüfen stellt einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand dar.

 

Das EUROFISC Arbeitsgebiet 2 und Multilaterale Kontrollen (MLC) zeigen, dass es sich im Bereich der KFZ weniger um Karussellbetrug als vielmehr um den klassischen Betrug mit Missing Trader handelt, der darauf abzielt, sich die Umsatzsteuer und etwaige motorbezogene Steuern zu ersparen. Ein Großteil des Autohandels – insbesondere im


Gebrauchtwagenbereich – wird mittlerweile über virtuelle Netze (Internetbörsen) abgewickelt, wodurch die Etablierung von Scheinunternehmen vielfach nicht mehr erforderlich ist, um betrügerische Geschäftsmethoden anzuwenden. Im Jahr 2012 war Österreich in zwei Multilaterale Kontrollen im Zusammenhang mit KFZ involviert.

Im Jahr 2012 wurden im Rahmen des automatischen Informationsaustausches 2.192 Informationen über Verkäufe neuer Kraftfahrzeuge an private Abnehmer in anderen EU-Staaten an die jeweiligen Mitgliedstaaten übermittelt.

 

Zu 9.:

Auf EU-Ebene wird derzeit ein Betrugsbekämpfungspaket diskutiert, das mit dem so genannten Schnellreaktionsmechanismus, der mit dem Reverse Charge Verfahren kombiniert werden soll, eine Rechtsgrundlage für die Mitgliedstaaten schaffen soll, um auf plötzlichen und schwerwiegenden MwSt-Betrug zu reagieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.