13916/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.05.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0073-I/A/15/2013
Wien, am 2. Mai 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14199/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Soweit für die Vollziehung des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Zusammenhang mit den Fragestellungen der vorliegenden Anfrage im Zusammenhalt mit den ein-schlägigen Bestimmungen des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (GESG) das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zuständig ist, welches sich operativ der Ressourcen der AGES-Medizinmarktaufsicht (Bezeichnung bis 1. Februar 2012: AGES-PharmMed) bedient, wurde eine entsprechende Stellung-nahme eingeholt, aus der im Folgenden zitiert wird. Die Daten wurden mit Stichtag 28. März 2013 erhoben.
Frage 1:
Im Jahr 2012 sind keine Fälle von vermuteten Nebenwirkungen von Arzneimitteln beim Menschen bekannt geworden.
Frage 2:
Im Jahr 2012 empfing das BASG insgesamt 5.490 Meldungen (Initial- und Folge-meldungen, entsprechend 2.939 Fallberichten auf Masterfallebene), zu den Details verweise ich auf Beilage 1.
Fragen 3, 6, 8, 11 und 28:
Alle dem BASG gemeldeten Fälle wurden nach den allgemein anerkannten wissen-schaftlichen Grundsätzen und Anforderungen, die in dem von der Europäischen Kommission erstellten Leitfaden über die Erfassung, Überprüfung und Vorlage von Berichten über Nebenwirkungen enthalten sind, begutachtet und innerhalb von
15 Tagen nach Bekanntwerden der European Medicines Agency (EMA) übermittelt.
Die kontinuierliche Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses erfolgt auf Basis der weltweit zu den betroffenen Präparaten - unabhängig von der Meldequelle - gemeldeten Vorfällen. Die reine Fokussierung auf landesspezifische Daten und Einzelfälle ist nicht zielführend, weil eine Meldung per se oder sogar die Häufung von Meldungen nicht notwendigerweise auch Ursächlichkeit bedeutet und darüber hinaus für eine valide Bewertung von Häufigkeiten ein entsprechender Nenner (hier die Patient/inn/enexposition) herangezogen werden muss.
Diskussion und Entscheidungsfindung über allfällig notwendige Maßnahmen erfolgt in den Gremien (CHMP, PhVWP/seit September 2012 PRAC) der EMA. Gegebenenfalls wird im Rahmen der Evaluierung eines Sicherheitssignales der Wissenschaftliche Aus-schuss in beratender Funktion hinzugezogen. In den Jahren 2007 bis 2011 erfolgte im Rahmen des Wissenschaftlichen Ausschusses zusätzlich die routinemäßige Diskussion der zur Zulassungserneuerung anstehenden national zugelassenen Präparate.
Signale aus der Begutachtung von PSURs (Periodic Safety Update Reports) bzw. der gesamteuropäischen Bewertung durch die zuständigen Gremien der EMA (PhVWP/seit September 2012 PRAC) führten im Jahr 2012 auf nationaler Ebene zu Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformationen von insgesamt 3.110 Präparaten (Details sind der Beilage 2 zu entnehmen).
Frage 4:
Im Jahr 2012 wurden 16 Informationsschreiben des BASG zur Sicherheit von Arznei-mitteln auf der Website der AGES Medizinmarktaufsicht publiziert (www.basg.gv.at) bzw. den Angehörigen der Gesundheitsberufe über den Verteiler der Landessanitäts-direktionen direkt zugestellt (zu den Details verweise ich auf Beilage 3).
Frage 5:
Im Jahr 2012 empfing das BASG insgesamt 2.512 Meldungen von Zulassungsin-haber/inne/n (Initialmeldungen, entsprechend 2.192 Fallberichten auf Master-fallebene) über in Österreich aufgetretene vermutete Nebenwirkungen, zu den Details verweise ich auf Beilage 4.
Frage 7:
Im Jahr 2012 empfing das BASG insgesamt 823 Meldungen von Angehörigen der Gesundheitsberufe (Initialmeldungen, entsprechend 801 Fallberichte auf Master-fallebene) über in Österreich aufgetretene vermutete Nebenwirkungen, die Details sind Beilage 5 zu entnehmen.
Frage 9:
Gemäß § 75a AMG wurde in jedem Fall einer Meldung an das BASG, die eine zugelas-sene Arzneispezialität oder eine registrierte traditionelle pflanzliche Arzneispezialität betraf, die/der Zulassungsinhaber/in bzw. die/der Inhaber/in einer Registrierung als traditionelle pflanzliche Arzneispezialität spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden informiert.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verständigung von Arzneimittelhersteller/inne/n durch das BASG besteht nicht.
Frage 10:
Keine - in den europäischen und nationalen Regularien ist eine gegenseitige Verstän-digung der europäischen Behörden über Einzelfallmeldungen nicht vorgesehen.
Europäische und außereuropäische Fallberichte werden in elektronischer Form an das Datenbanksystem der EMA übermittelt und stehen dort allen Mitgliedstaaten zur Signaldetektion zur Verfügung.
Frage 12:
Alle dem BASG gemeldeten Fälle wurden nach den allgemein anerkannten wissen-schaftlichen Grundsätzen und Anforderungen, die in dem von der Europäischen Kommission erstellten Leitfaden über die Erfassung, Überprüfung und Vorlage von Berichten über Nebenwirkungen enthalten sind, begutachtet. Die Begutachtung erfolgt durch Gutachter/innen der AGES Medizinmarktaufsicht.
Frage 13:
Die Entziehung einer Zulassung aufgrund von Sicherheitsrisiken erfolgt (unabhängig vom Zulassungsverfahren) nach Maßgabe des Artikels 107 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ausschließlich im europäischen Konsens. Im Rahmen dieses Verfahrens kam es im Jahr 2012 zur Ruhendstellung bzw. Auf-hebung der Zulassung für die Calcitonin-hältigen Arzneispezialitäten Calcitonin „Novartis“ 100 I.E. - Nasalspray ®, Calcitonin „Novartis“ 200 I.E. - Nasalspray, Ulcecal 100 I.E. - Nasalspray.
Frage 14:
Ja, weitere Verbesserungen sind im Rahmen der im Jänner 2013 in nationales Recht überführten Novelle der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments
und des Rates sowie der zugehörigen Richtlinien zu erwarten. Details zum europäi-schen Arzneimittelüberwachungssystem finden sich in den Leitfäden zu den “Good Pharmacovigilance Practices“ unter http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/document_listing/document_listing_000345.jsp&mid=WC0b01ac058058f32c
Frage 15:
Alle sicherheitsrelevanten Informationen des BASG werden - nach EU-weiter Akkor-dierung von Notwendigkeit, Inhalt und Zeitpunkt - unverzüglich auf der Website der AGES Medizinmarktaufsicht publiziert und den Angehörigen der Gesundheitsberufe über den bereits vor Etablierung der AGES Medizinmarktaufsicht für die Verteilung von Erlässen des BMG genutzten Verteiler der Landessanitätsdirektionen direkt zugestellt.
Frage 16:
In Bezug auf Qualitätsmängel von Arzneimitteln musste das „Rapid Alert System“ im Jahr 2012 insgesamt neun Mal aktiv angewendet werden:
1.
Rapid Alert (RA) am 21.02.2012:
betroffene Arzneispezialitäten (ASp): Carboplatin 10 mg/ml liquid vials,
Doxorubicin 2 mg/ml liquid vials
2.
RA am 20.03.2012:
betroffene ASp: Rabipur Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer
Injektionslösung
3.
RA am 29.03.2012 und 22.05.2012 (follow-up-information):
betroffene ASp: ViaSpan Organkonservierungslösung
4.
RA am 29.03.2012:
betroffene ASp: Carboplatin "Ebewe" 10 mg/ml - Konzentrat zur
Infusionsbereitung
5.
RA am 27.04.2012:
betroffene ASp: Meropenem Sandoz 1000 mg - Pulver zur Herstellung einer
Injektions-/Infusionslösung
6. RA
am 23.05.2012:
Betroffene ASp: Minerasol
Spurenelementkonzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung für
Tiere
7. RA am
29.06.2012:
Betroffene ASp: Effortil comp. - Tropfen
8. RA am
29.06.2012:
Betroffene ASp: Propofol ratiopharm 20 mg/ml Emulsion zur Injektion oder
Infusion
9. RA am
05.09.2012:
Betroffene ASp: Truvada 200 mg/245 mg Filmtabletten
Frage 17:
Das zentrale Zulassungsverfahren für Produkte mit neuen Wirkstoffen hat sich in Europa bewährt. Jeweils ausgewählte Expert/inn/en der nationalen Zulassungsbe-hörden bewerten zentral eingereichte Dossiers.
Frage 18:
Das seit Jahrzehnten bewährte Verfahren der nationalen Zulassung für Humanarznei-spezialitäten, welche für den österreichischen Markt bestimmt sind, ist ausreichend. Es betrifft vor allem Generika, traditionelle pflanzliche Arzneimittel und Homöopathika.
Frage 19:
Die enge und kontinuierliche Zusammenarbeit der nationalen Zulassungsbehörden erfolgt auf verschiedenen Ebenen und gestaltet sich durchwegs positiv. Die zahl-reichen Komitees und Arbeitsgruppen der EMA erstellen gemeinsam Expertisen im Bereich der Zulassung und Sicherheitsüberwachung von Human- und Veterinärarznei-spezialitäten, erarbeiten Leitlinien und unterstützen einander gegenseitig durch qualifizierte Auskunftserteilung auf Expert/inn/enebene.
Die Zusammenarbeit der Zulassungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten ist im Gegen-seitigen Anerkennungsverfahren (Mutual Recognition Procedure, MRP) sowie im Dezentralen Verfahren (Decentralised Procedure, DCP) vorgeschrieben.
Einmal pro Monat treffen sich Vertreter/innen der EU-Mitgliedstaaten in London im Rahmen der CMD (Coordination Group for MRP and DCP), um allgemeine und wissenschaftliche Fragen im Zusammenhang mit laufenden Verfahren zu diskutieren. Diese Arbeitsgruppe gibt es sowohl für Human- als auch für Veterinärarzneimittel.
Die CMD dient als Plattform für die Harmonisierung der Interpretation der gesetzlichen Vorgaben sowie zur Schlichtung unterschiedlicher Auffassungen (http://www.hma.eu/cmdh.html) . Ihre regelmäßigen Sitzungen in London und die Erstellung von gemeinsamen Dokumenten unterstützen die gute Zusammenarbeit der EU-Zulassungsbehörden.
In einer gemeinsamen Behördendatenbank (CTS) werden sämtliche Schritte aller
MR- und DC-Verfahren sowohl in Vorbereitung auf als auch nach der Zulassung erfasst. Dies dient der ständigen aktuellen Verbindung zwischen den Zulassungs-behörden in der EU.
Frage 20:
Die Veröffentlichung von Beurteilungsberichten (Public Assessment Reports, PAR) wird von der AGES Medizinmarktaufsicht weiter aufrechterhalten. Rein nationale Beurteilungsberichte werden direkt auf die Homepage der AGES Medizinmarktauf-sicht gestellt, der Zugriff auf die Beurteilungsberichte anderer Behörden im Gegen-seitigen Anerkennungsverfahren (Mutual Recognition Procedure, MRP) sowie Dezentralen Verfahren (Decentralised Procedure, DCP) wird durch einen
Link auf die Homepage der Heads of Medicines Agencies (HMA) gewährleistet.
Derzeit sind 1159 Beurteilungsberichte und 4584 Verlinkungen hergestellt.
Frage 21:
Nationale Zulassungen betreffen fast ausschließlich generische bzw. bibliographische Anträge. Mit Ende des Jahres 2012 lag die aktive Bearbeitungsdauer von Generika im rein nationalen Zulassungsverfahren unter der gesetzlich vorgesehenen Dauer von 210 Tagen. 90% der bibliographischen Zulassungsanträge konnten innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Dauer erledigt werden.
Bei der Berechnung dieser Zeiten handelt es sich, wie erwähnt, um die aktive Zeit seitens der Behörde; die seitens der Antragsteller/innen benötigten Zeiten zur Mängelbehebung werden jeweils abgezogen.
Die Dauer aller Zulassungsverfahren im europäischen MRP/DCP beträgt maximal
210 Tage. An diese Phase schließt noch die nationale Implementierungsphase an, deren durchschnittliche Dauer 2012 bei etwa 50 Tagen liegt, das ist eine deutliche Reduktion gegenüber dem Vorjahr (~80 Tage in 2011), liegt jedoch noch immer über der gesetzlichen Frist von 30 Tagen.
Frage 22:
Die Probleme im letzten Jahr lagen auf beiden Seiten. Die längeren Zeiten für die rein nationalen Zulassungsverfahren sind bedingt durch Ressourcenengpässe (zusätzliche Ressourcen wurden speziell für die Bearbeitung von mangelhaften Dossiers und Aktivitäten im behördeninternen IT-Projekt benötigt) und teilweise durch die Firmen, die unvollständige Dossiers vorlegten. Dies bedingt, dass erst in zeitaufwendigen Mängelschreiben seitens der AGES Medizinmarktaufsicht alle notwendigen Unter-lagen nachgefordert werden mussten.
Im Anschluss an das europäische Verfahren im MRP/DCP gibt es die nationale Umsetzungsphase. Bei dieser lagen die Probleme hauptsächlich in der mangelhaften deutschsprachigen Übersetzung von Fach- und Gebrauchsinformation.
Frage 23:
Die Dauer der Zulassungsverfahren im MRP/DCP ist durch strikte Zeitschienen geregelt. Ein MRP Verfahren muss in 90 Tagen nach dem Start der Verfahrens beendet sein, ein DCP Verfahren nach 210 Tagen. Auch die Schwierigkeiten in der Phase vor dem Zulassungsverfahren, nämlich in jener Phase, in der sich Antrag-steller/innen einen hauptverantwortlichen EU-Mitgliedstaat suchen müssen (RMS, Reference Member State), konnte in letzter Zeit in der EU entschärft werden, da einerseits die Anzahl der EU-Mitgliedstaaten, die die Rolle des RMS übernehmen, gestiegen ist, andererseits die Anzahl der Verfahren sinkt. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 21.
Frage 24:
Im Jahr 2012 wurden 21 homöopathische Arzneispezialitäten in Österreich registriert.
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Bezeichnung |
Reg. Nr. |
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Regenaplex Nr. 510 a - Acidum arsenicosum comp.-Tropfen |
HOM-6488 |
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Regenaplex Nr. 26 b - Acidum hydrofluoricum comp.-Tropfen |
HOM-6490 |
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Regenaplex Nr. 109 - Acidum phosphoricum comp.-Tropfen |
HOM-6472 |
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Regenaplex Nr. 7 - Adonis vernalis comp.-Tropfen |
HOM-6476 |
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Regenaplex Nr. 506 a - Aesculus hippocastanum comp.-Tropfen |
HOM-6474 |
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Regenaplex Nr. 97 a - Ailanthus altissima comp.-Tropfen |
HOM-6485 |
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Regenaplex Nr. 73 aN - Calcium carbonicum Hahnemanni comp.-Tropfen |
HOM-6481 |
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Regenaplex Nr. 36 a - Apisinum comp.-Tropfen |
HOM-6487 |
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Regenaplex Nr. 51 b - Arisaema triphyllum comp.-Tropfen |
HOM-6492 |
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Regenaplex Nr. 6 - Ceanothus americanus comp.-Tropfen |
HOM-6482 |
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Regenaplex Nr. 38 a - Cetraria islandica comp.-Tropfen |
HOM-6475 |
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Regenaplex Nr. 50 a - Chondrodendron comp.-Tropfen |
HOM-6479 |
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Regenaplex Nr. 100/1 - Cimicifuga racemosa comp.-Tropfen |
HOM-6480 |
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Regenaplex Nr. 39 a - Euspongia officinalis comp.-Tropfen |
HOM-6483 |
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Regenaplex Nr. 71 a - Ferrum phosphoricum comp.-Tropfen |
HOM-6489 |
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Regenaplex Nr. 3 - Gelsemium sempervirens comp.-Tropfen |
HOM-6491 |
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Regenaplex Nr. 45 a - Hydrargyrum chloratum comp.-Tropfen |
HOM-6477 |
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Regenaplex Nr. 51 c - Lithium carbonicum comp.-Tropfen |
HOM-6478 |
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Regenaplex Nr. 33/5 - Peucedanum ostruthium comp.-Tropfen |
HOM-6484 |
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Regenaplex Nr. 203 - Simarouba cedron comp.-Tropfen |
HOM-6486 |
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Regenaplex Nr. 79 - Taraxacum officinale comp.-Tropfen |
HOM-6473 |
Frage 25:
Die Daten für das Jahr 2012 sind der nachstehenden Auflistung zu entnehmen:
DCP 543
MRP 24
RUP* 61
Gesamt 628
*) RUP = Repeat Use Procedure
Zu den Details verweise ich auf Beilage 6.
Frage 26:
Es wurden keine Zulassungen von Amts wegen aufgehoben, für zwei Zulassungen wurde das Ruhen der Zulassung verfügt:
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Bezeichnung: |
Zulassungs-Nr: |
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BufloMed "S.Med" retard 600 mg Filmtabletten |
1-22611 |
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BufloMed "S.Med" 300 mg Filmtabletten |
1-22613 |
Begründung:
Die Europäische Kommission hat basierend auf einem Verfahren gemäß Artikel 107 der Richtlinie 2001/83/EG mit 13.02.2012 den Durchführungsbeschluss C(2012) 1044 an die Mitgliedstaaten der Union gerichtet, welcher zum Gegenstand hat, die Zulassungen von in Anhang I selbigen Beschlusses gelisteten Arzneispezialitäten auszusetzen.
Die Bedingungen für die Aufhebung des Aussetzens der Zulassung gemäß Anhang III der Verordnung lauten:
„Damit die Aussetzung aufgehoben wird, müssen die Inhaber der Genehmigungen
für das Inverkehrbringen den zuständigen nationalen Behörden Folgendes vorlegen: Aussagekräftige Daten zur Identifizierung einer Patientenpopulation, für die der Nutzen von Buflomedil eindeutig gegenüber den ermittelten Risiken überwiegt.“
Frage 27:
Seitens der Zulassungsinhaber/innen wurden 1137 Humanarzneispezialitäten vom Markt genommen. Diese Zahl inkludiert die „auslaufenden Arzneimittel“, bei welchen die Zulassungsinhaber/innen nicht von der gesetzlichen Bestimmung des § 94 c Abs. 10 AMG Gebrauch gemacht haben; hinsichtlich der näheren Details verweise ich auf Beilage 7.
Frage 29:
Derzeit kann die Begutachtung der einlangenden periodischen Sicherheitsberichte in angemessenem Zeitraum gewährleistet werden.
Ein allfälliger, zukünftiger Ausbau der Übernahme von Rapporteurships in weiteren zentralen Zulassungsverfahren bzw. Tätigkeit als Reference Member State in dezen-tralen Zulassungsverfahren ergäbe allerdings die Notwendigkeit einer Aufstockung des Personalstandes im Bereich Pharmakovigilanz. Dabei wäre eine Einarbeitungs-zeit/Produktivwerdung neuer Mitarbeiter/innen von ca. 18 Monaten nach Einstellung zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist aufgrund des absehbaren Anstiegs an Nebenwirkungsmeldungen (Anstieg von rund 40% von 2011 auf 2012) auf diesem Gebiet weiterer Personalbe-darf zu erwarten.
Frage 30:
Im Jahr 2012 wurden 385 Proben gezogen.
Frage 31:
Kontrollen von Arzneimitteln werden in Europa mit der 4-stufigen EDQM-Skala „A, I, O, S“ bewertet*).
Die pharmazeutisch-chemischen Analysen der genannten Proben zeigten folgende Ergebnisse:
Ø A: 66,5%
Ø I: 2,9%
Ø O: 26,8%
Ø S: 3,9%
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* EDQM = Eur. Directorate for the Quality of Medicines (Strasbourg)
A = All results comply (alle Analysen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen), vereinfacht „alles in Ordnung“
I = Issues identified (Arzneimittel zwar ok., aber offene pharmazeutische Frage mit potentiellem Risiko ist abzuklären), vereinfacht „sehr geringfügige Mängel“
O = Out of Specification (Analysenergebnis geringfügig ausserhalb der gültigen Norm, keine Gesundheitsgefahr, aber sofortiger Korrekturbedarf), vereinfacht „mangelhaft, aber noch keine Gefahr für den Patienten“
S = Serious findings (potentielle Gesundheitsgefahr, sofortige Reaktion wie z.B. Chargenrückruf), vereinfacht „schwerer Mangel, Gesundheitsrisiko“
Werden im Zuge von Probeziehungen gem. § 76 AMG und den sich daran anschließenden chemisch-pharmazeutischen Analysen Abweichungen von den behördlich zugelassenen Spezifikationen oder sonstige Abweichungen der Arzneimittel festgestellt, so werden diese Erkenntnisse an das Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz übermittelt. Die Qualitätsmängel-Gutachter/innen nehmen nach Abschätzung der von dem Mangel ausgehenden Gesundheitsgefähr-dung die Abklärung der die Abweichung verursachenden Faktoren in Zusammen-arbeit mit den Repräsentant/inn/en der Hersteller/innen des Arzneimittels auf.
Im Jahr 2012 wurden dem Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz vom Staatlichen Arzneimittelkontrolllabor OMCL acht Arzneispezialitäten mit nachweislichen Mängeln gemeldet.
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Name des Arzneimittels |
Zulassungsinhaber |
Ergriffene Maßnahmen |
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1 |
Grazer Schmerzkapseln |
Adler-Apotheke |
Anschaffung eines neuen Arbeitsgerätes für die Herstellung, Herstellung durch geschultes Personal, Prüfung der Gleichförmigkeit der Masse gem. Ph.Eur. |
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2 |
Clarithromycin Ranbaxy 250 mg Filmtabletten, Clarithromycin Ranbaxy 500 mg Filmtabletten |
Basics GmbH |
Implementierung eines neuen Sprühverfahrens |
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3 |
Iromin Vitamin C Kapseln |
Dr. A. & L. Schmidgall KG |
Produktions- und Lieferstopp, Produktoptimierung, Anpassung der Analysenmethoden (Dissolutionstest) |
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4 |
Colistinsulfat 120 mg/g "Ogris" - Pulver zum Eingeben für Tiere |
Ogris Pharma Vertriebs – GmbH |
Prüfung der Chargendokumentation der Herstellung und Qualitätskontrolle, analytische Untersuchung des Rückstellmusters |
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5 |
Nicolan 20mg Tabletten |
G.L. Pharma GmbH |
Weitere Beprobungen angefordert |
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6 |
Atropinum sulfuricum 0,5 mg-Ampullen |
Nycomed Austria GmbH |
Prüfung des Rückstellmusters |
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7 |
Dentinox-Gel Zahnungshilfe |
Takeda Pharma Ges.m.b.H. |
Weitere Beprobungen angefordert |
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8 |
Otalgan Ohrentropfen |
Vifor France SA |
Zurückziehung der Zulassung mit Ende 2012 |
Frage 32:
Im Jahr 2012 wurden 17 Abgrenzungsanfragen zwischen Arzneimittel und Nahrungs-ergänzungsmittel zu konkreten Produkten an das BASG herangetragen, davon eine Sammelanfrage.
10 Produkte wurden nicht als Arzneimittel eingestuft; in 6 Fällen kam es zu einer Einstufung als Präsentations- und/oder Funktionsarzneimittel. In einem Fall war eine Beurteilung aufgrund fehlender Daten nicht möglich:
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Produkt |
Firma |
Einstufung |
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Jack3d Nahrungsergänzung |
VIP Sportnahrung Tino GmbH, 1140 Wien |
keine Beurteilung möglich |
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diverse Produkte (TTM) |
http://www.ttm.at/index.cfm?seite=morinda-citrifolia&sprache=DE |
Präsentationsarzneimittel |
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Glucosamine Chondroitin mit MSM |
Puritans Pride InC, 11769 New York, USA |
kein Funktionsarzneimittel |
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Leptin Green Coffee 800 |
www.ware4you.at |
kein Funktionsarzneimittel |
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Pornstar |
Keine Information vorliegend |
kein Funktionsarzneimittel |
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Glucosamin Premium Dr. Hittich |
Dr. Hittich |
kein AM |
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Jaguar-120 |
Keine Information vorliegend |
Funktionsarzneimittel |
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OxyGermanium |
http://germaniumgermany.com |
Präsentationsarzneimittel |
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Ramlostan forte |
www.ramlostan.com |
Funktionsarzneimittel |
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5-HTP |
http://www.vitaminexpress.org |
kein Funktionsarzneimittel |
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Alpha Lipo Kapseln |
Pure encapsulations |
kein Funktionsarzneimittel |
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Mutterkraut activ Tabletten/NEM |
HWS OTC-Pharma-Service GmbH, 5570 Mauterndorf |
kein AM |
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Lypo-spheric Vitamin C |
https://www.lyposphericnutrients,de |
kein AM |
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ProZen |
www.valueaddedlife.com |
AM |
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Advanced Joint Support |
Herbalife |
kein AM |
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Lipo-13 |
http://www.lipo-13.net/de |
kein AM |
|
Artemisia annua intens |
http://www.artemisia-annua-intense.de |
Präsentationsarzneimittel |
Frage 33:
Pharmareferent/inn/en haben die wichtige Aufgabe, Ärztinnen und Ärzten, Tierärztinnen und -ärzten, Apotheker/inne/n, etc. nähere Fachauskünfte über Arzneimittel zu geben oder auch einschlägige Fragen näher zu beantworten. Eine entsprechende Qualifikation bzw. wissenschaftliche Berufsvorbildung - wie sie das österreichische Arzneimittelgesetz fordert - ist daher im Interesse der Arzneimittel-sicherheit unerlässlich.
Meinem Ressort sind in den letzten Jahren keine Beschwerden über die Tätigkeit von Pharmareferent/inn/en in Österreich bekanntgeworden.
Frage 34:
Im Zeitraum 1984 (1. Prüfung 27.6.1984) bis Ende 2012 haben 4.529 Personen die Pharmareferent/inn/enprüfung gemäß § 72 Abs. 2 AMG bestanden und sind daher auf Grund ihres entsprechenden Zeugnisses gemäß § 72 Abs. 1 Z 2 AMG berechtigt, die Tätigkeit einer Pharmareferentin/eines Pharmareferenten auszuüben.
Meinem Ressort ist nicht bekannt, wie viele Personen die Übergangsregelung gemäß § 94 AMG in Anspruch genommen haben und daher ebenfalls berechtigt sind, die Tätigkeit einer Pharmareferentin/eines Pharmareferenten auszuüben.
Ebenso ist nicht bekannt, wie viele Berufsausübungsberechtigte allenfalls verstorben sind.
Frage 35:
Diese Zahl ist mir nicht bekannt. Die Möglichkeit der Einführung einer Pharma-referent/inn/en-Datenbank wurde in meinem Ressort eingehend geprüft, jedoch
kein wesentlicher Mehrwert einer solchen Maßnahme festgestellt, der den damit verbundenen Verwaltungsaufwand rechtfertigen würde.
Frage 36:
EU-Verordnungen gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar, legislative Umsetzungs-maßnahmen sind daher nicht vorgesehen. Das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) bei der Europäischen Arzneimittelagentur hat mittlerweile seine Tätigkeit aufgenommen. Sechs Monate nach Feststellung der Funktionalität der Eudravigilanz-Datenbank durch den Verwaltungsrat der Agentur werden die Neben-wirkungsmeldungen nur mehr über diese Datenbank administriert werden. Ein Jahr nach Feststellung der Funktionalität des Datenarchivs für die regelmäßig aktuali-sierten Unbedenklichkeitsberichte werden diese Berichte (PSUR) nur mehr über diese Datenbank administriert werden. Die Aufgabe, Nebenwirkungsmeldungen zu bestimmten Wirkstoffen aus bestimmter medizinischer Fachliteratur zu überwachen, wird in Zukunft durch das PRAC übernommen und entlastet Zulassungsinhaber/innen. Weiters wird in Zukunft eine wirkstofforientierte PSUR-Überprüfung erfolgen, was zu einer wesentlichen Entlastung bei den betroffenen Zulassungsinhaber/inne/n und auch den nationalen Behörden beitragen wird. Schließlich übernimmt das PRAC Aufgaben im Zusammenhang mit der Beurteilung von Sicherheitsstudien nach Zulassung, die behördlich aufgetragen wurden.
Frage 37:
Zur Umsetzung der RL 2010/84/EU wurden das AMG und die Verordnung über die Meldepflicht für Nicht-interventionelle Studien novelliert (BGBl. I Nr. 110/2012 und BGBl. II Nr. 484/2012).
Frage 38:
Weder mein Ministerium noch die zuständige Arzneimittelvollzugsbehörde (BASG) haben einen Grund dafür gefunden, zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission Stellung zu nehmen. Die Europäische Kommission hat mittlerweile auf Basis des Concept Papers und der dazu eingelangten Stellungnahmen den Entwurf einer Durchführungsverordnung der Kommission über die Durchführung der in der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Pharmakovigilanz-Aktivitäten ausgearbeitet, der vom Ständigen Ausschuss für Humanarzneimittel beschlossen wurde. Diese Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 520/2012 vom 19. Juni 2012 wurde am 20. Juni 2012 im Amtsblatt verlautbart.
Beilagen
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe
Anfragebeantwortung (gescanntes Original)
zur Verfügung.