13924/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.05.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM

 

 

 

                                                    BMWF-10.000/0090-III/4a/2013

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 3. Mai 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14205/J-NR/2013 betreffend „Das neue Hochschulgesetz: Auswirkungen auf die Universitätsstadt Salzburg“, die die Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 5. März 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend halte ich fest, dass von insgesamt 16.651 an der Universität Salzburg belegten
Studien 4.652 auf Lehramtsstudien entfallen (Stand WS 2011/12). Alle auf der bestehenden Rechtslage zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und der Universität Salzburg vereinbarten Festlegungen zur Pädagoginnen- und Pädagogenbildung erfolgten mit der Leistungsvereinbarung 2013-2015 und fokussieren strukturell auf einer „School of
Education“. Die Leistungsvereinbarung wurde im Mitteilungsblatt der Universität Salzburg kundgemacht.

 

Zu Fragen 1 und 3:

Nein, die Gründung von „Pädagogischen Universitäten“ ist nicht vorgesehen.


Zu Frage 2:

Pädagogische Hochschulen sind bereits eingerichtet und führen Studien durch. Eine gemein-same Durchführung von bestimmten Lehramtsstudien zwischen Universitäten und Pädago-gischen Hochschulen soll möglich sein.

 

Zu Frage 4:

Die Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.

 

Zu Frage 5:

Der zur Begutachtung ausgesandte Gesetzesentwurf sieht vor, dass in dem Qualitäts-sicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung drei von dem/r Bundesminister/in für Unterricht, Kunst und Kultur und drei von dem/r Bundesminister/in für Wissenschaft und
Forschung zu nominierende Mitglieder entsendet werden.

 

Zu Frage 6:

Curricula an Universitäten werden von der bevollmächtigten Curricula-Kommission beschlossen. Der zur Begutachtung ausgesandte Gesetzesentwurf sieht vor, dass Grundlage von Leistungsvereinbarungen bei neu eingerichteten Studien eine positive Stellungnahme des Qualitäts-sicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung sein muss.

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.