13924/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.05.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0090-III/4a/2013
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 3. Mai 2013 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14205/J-NR/2013 betreffend „Das neue Hochschulgesetz: Auswirkungen auf die Universitätsstadt Salzburg“, die die Abgeordneten
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 5. März 2013 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend halte ich fest, dass von insgesamt 16.651 an der
Universität Salzburg belegten
Studien 4.652 auf Lehramtsstudien entfallen (Stand WS 2011/12). Alle auf der
bestehenden Rechtslage zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und
Forschung und der Universität Salzburg vereinbarten Festlegungen zur
Pädagoginnen- und Pädagogenbildung erfolgten mit der
Leistungsvereinbarung 2013-2015 und fokussieren strukturell auf einer
„School of
Education“. Die Leistungsvereinbarung wurde im Mitteilungsblatt der
Universität Salzburg kundgemacht.
Zu Fragen 1 und 3:
Nein, die Gründung von „Pädagogischen Universitäten“ ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 2:
Pädagogische Hochschulen sind bereits eingerichtet und führen Studien durch. Eine gemein-same Durchführung von bestimmten Lehramtsstudien zwischen Universitäten und Pädago-gischen Hochschulen soll möglich sein.
Zu Frage 4:
Die Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.
Zu Frage 5:
Der zur Begutachtung ausgesandte Gesetzesentwurf sieht vor, dass
in dem Qualitäts-sicherungsrat für Pädagoginnen- und
Pädagogenbildung drei von dem/r Bundesminister/in für Unterricht, Kunst
und Kultur und drei von dem/r Bundesminister/in für Wissenschaft und
Forschung zu nominierende Mitglieder entsendet werden.
Zu Frage 6:
Curricula an Universitäten werden von der bevollmächtigten Curricula-Kommission beschlossen. Der zur Begutachtung ausgesandte Gesetzesentwurf sieht vor, dass Grundlage von Leistungsvereinbarungen bei neu eingerichteten Studien eine positive Stellungnahme des Qualitäts-sicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung sein muss.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.