13927/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.05.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. GERALD
KLUG BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/28-PMVD/2013 3.
Mai 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. März 2013 unter der Nr. 14213/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "drohende Streichung des Ringens aus dem olympischen Programm ab 2020" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Ungeachtet des Umstandes, dass diese Fragen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport betreffen sondern in die Autonomie des organisierten, olympischen Sports fällt, sowie persönliche Einschätzungen von Mitgliedern der Bundesregierung keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 darstellen und somit nicht dem Parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen, ist festzuhalten, dass auch im Falle der Streichung der Sportart „Ringen“ aus dem olympischen Programm grundsätzlich auch weiterhin Ringer als Bundesheer – Leistungssportler in das Heeressportzentrum aufgenommen werden. Derzeit sind vier Ringer im Heeressportzentrum als Leistungssportler verpflichtet.