13927/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.05.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. GERALD KLUG

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
S91143/28-PMVD/2013                                                                                                 3. Mai 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. März 2013 unter der Nr. 14213/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamen­tarische Anfrage betreffend "drohende Streichung des Ringens aus dem olympischen Programm ab 2020" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Ungeachtet des Umstandes, dass diese Fragen nicht den Vollziehungsbereich des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung und Sport betreffen sondern in die Autonomie des organisierten, olympischen Sports fällt, sowie persönliche Einschätzungen von Mitgliedern der Bundesregierung keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Ge­schäftsordnungsgesetz 1975 darstellen und somit nicht dem Parlamentarischen Interpel­lationsrecht unterliegen, ist festzuhalten, dass auch im Falle der Streichung der Sportart „Ringen“ aus dem olympischen Programm grundsätzlich auch weiterhin Ringer als Bundes­heer – Leistungssportler in das Heeressportzentrum aufgenommen werden. Derzeit sind vier Ringer im Heeressportzentrum als Leistungssportler verpflichtet.