13928/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.05.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0097-III/4a/2013
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 3. Mai 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14287/J-NR/2013 betreffend Dissertation des ehemaligen ÖVP-Wissenschaftsministers und nunmehrigen EU-Kommissars Johannes Hahn, die die Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen am 20. März 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Die Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Der Widerruf akademischer Grade ist ausschließlich autonom durch die jeweilige Universität zu treffen.
Zu Frage 5:
Nein, im Übrigen darf auf die Anfragebeantwortung meiner Amtsvorgängerin zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7755/J-NR/2011 (7677/AB) zur Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) verwiesen werden.
Zu Frage 6:
Die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität ist ein unabhängiger Verein und die Arbeit der Agentur dem Prinzip der Vertraulichkeit verpflichtet, weshalb keine näheren Angaben zu den Fällen gemacht werden.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.