13930/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.05.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0108-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14216/J vom 6. März 2013 der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Auf Basis des mit 1. Jänner 2013 in Kraft getretenen Abgabenänderungsgesetzes ergaben sich Änderungen im Übermittlungsmodus zwischen Steuerzahlerinnen bzw. Steuerzahlern und der Finanzverwaltung. Im Zuge dieser technischen Umstellungen sowie der Anpassungen aufgrund der neuen SEPA-Zahlungsanweisung wurden bei der Erstellung der Benachrichtigungen über Vierteljahresvorauszahlungen im ersten Quartal 2013 irrtümlich keine Zahlungsanweisungen beigelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden unmittelbar nach der Versendung der Benachrichtigungen entsprechend informiert. Eine Vorausinformation der Bürgerinnen und Bürger war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Zu 4. bis 6.:
Da infolge der irrtümlichen Nichtversendung der Zahlungsanweisungen verschiedenste Fragestellungen an das Bundesministerium für Finanzen herangetragen wurden, sollte durch eine Presseinformation vom 1. Februar 2013 Klarheit über die weitere Vorgangsweise geschaffen werden. Geplant ist, den Teilnehmern an FinanzOnline, die bereits die elektronische Zustellung von Erledigungen in die DataBox nutzen, in FinanzOnline aktiv die Möglichkeit anzubieten, künftig auf die Zusendung von Zahlungsanweisungen zu verzichten. Jene Abgabepflichtigen, die diese Verzichtsmöglichkeit in Anspruch nehmen, erhalten künftig auch Buchungsmitteilungen, Benachrichtigungen betreffend Vorauszahlungen und Mahnungen elektronisch in die DataBox von FinanzOnline zugestellt.
Zu 7. und 8.:
Da die Bürgerinnen und Bürger über Buchungsvorgänge auf ihrem Abgabenkonto mittels Buchungsmitteilungen, denen Erlagscheine angeschlossen sind, zeitnahe informiert werden, wurde von einer separaten (automatisierten) Zusendung Abstand genommen. Betroffenen Abgabepflichtigen wurden selbstverständlich nach telefonischer Bestellung beim jeweiligen Finanzamt die entsprechenden Erlagscheine zugesandt.
Zu 9. und 10.:
Da die Umstellung lediglich den Ersatz der Erlagscheine durch die – aufgrund der Änderungen im Zahlungsverkehr zu verwendenden – Zahlungsanweisung betrifft, war die Umstellung kostenneutral. Durch die weitere Forcierung der elektronischen Zustellung können Einsparungen im Bereich der Portokosten und Lagerhaltung der Drucksorten lukriert werden. Darüber hinaus kann durch Nutzung der elektronischen Zahlung der Aufwand für die Nachbearbeitung der Zahlungen in den Finanzämtern reduziert werden. Durch den Verzicht auf die Zusendung von Papier leisten die Bürgerinnen und Bürger einen wesentlichen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, Sparsamkeit und Förderung des Umwelt- und Nachhaltig-keitsgedankens (Ökologisierung).
Mit freundlichen Grüßen