13932/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.05.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0072-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14218/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Haftentschädigung 2011 und 2012“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Das Zahlenwerk, das den beiden der Beantwortung beiliegenden Tabellen zugrunde liegt, ist unabhängig vom tatsächlichen Buchungstag anfallsbezogen zu verstehen.

Die Tatsache, dass pro Kalenderjahr andere Beträge zur Auszahlung gelangten, ist dadurch zu erklären, dass in diesen höheren Beträgen auch Zahlungen, die auf Grund rechtskräftig beendeter streitiger Verfahren zu leisten waren, enthalten sind. Die Anspruchsstellung erfolgte in diesen Fällen oft Jahre vor der endgültigen Bereinigung.

Zu 4:

Eine seriöse Schätzung des durch die Novellierung erzielten Einsparungseffektes ist kaum möglich, weil die geleisteten Entschädigungszahlungen nicht nur den immateriellen Schaden, sondern auch Beträge aus anderen Titeln, etwa haftkausaler Verteidigungskosten oder des Verdienstentgangs umfassen, auf welche sich die Novelle durch das Budgetbegleitgesetz 2011 nicht auswirken.

2012 dürfte die Ersparnis gegenüber altem Recht in der Größenordnung zwischen 100.000 Euro  und 200.000 Euro liegen.

Wien,        . April 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl


Beilage - strafrechtliche Entschädigungen 2011

Auswertung nach Landesgerichten

Landesgericht

Anzahl der Anträge

hievon abgelehnt

hievon anerkannt

anerkannte Beträge in Euro

LGSt Wien

116

21

95

558.012,03

LG Eisenstadt

3

1

2

6.055,00

LG Korneuburg

4

0

4

13.377,72

LG Krems

0

0

0

0

LG Wr. Neustadt

10

2

8

52.485,80

LG St. Pölten

5

1

4

4.396,00

LG Linz

6

2

4

71.961,70

LG Wels

2

1

1

370,00

LG Ried i.I.

0

0

0

0

LG Steyr

1

0

1

17.170,00

LG Salzburg

6

1

5

13.085,00

LGSt Graz

12

3

9

166.432,00

LG Leoben

2

1

1

4.600,00

LG Klagenfurt

8

0

8

43.571,53

LG Innsbruck

5

2

3

83.773,00

LG Feldkirch

0

0

0

0

 

 

 

 

 

Summe

180

35

145

1.035.289,78

 


Beilage - strafrechtliche Entschädigungen 2012

Auswertung nach Landesgerichten

Landesgericht

Anzahl der Anträge

hievon abgelehnt

hievon anerkannt

anerkannte Beträge in Euro

LGSt Wien

104

18

86

390.341,09

LG Eisenstadt

5

2

3

19.705,10

LG Korneuburg

5

2

3

5.160,00

LG Krems

0

0

0

0

LG Wr. Neustadt

7

0

7

57.733,00

LG St. Pölten

4

1

3

23.136,00

LG Linz

6

2

4

9.475.00

LG Wels

3

0

3

15.370,00

LG Ried i.I.

3

1

2

14.980,00

LG Steyr

2

2

0

0

LG Salzburg

8

1

7

21.680,00

LGSt Graz

12

3

9

72.320,00

LG Leoben

1

0

1

0

LG Klagenfurt

6

1

5

16.258,08

LG Innsbruck

5

2

3

6.527,42

LG Feldkirch

4

2

2

7.020,00

 

 

 

 

 

Summe

175

37

138

650.230.69