13933/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.05.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0073-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14219/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Pauschalkostenersatz bei Freisprüchen im Strafrecht 2011 und 2012“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Eine Beantwortung der Anfrage ist nur insoweit möglich, als mir automationsunterstützte Daten zur Verfügung stehen; das ist zu den Fragepunkten 1 (teilweise) und 5 der Fall.

Zu 1:

Der angeschlossenen Tabelle ist die Anzahl der in den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz (VJ) erfassten Freisprüche zu entnehmen, ferner alle Rücktritte von der Anklage gemäß § 227 Abs. 1 StPO sowie Beschlüsse gemäß § 485 Abs. 1 Z1, 2 oder 3 StPO. Nicht berücksichtigt wurden Verfahren, die aufgrund einer Privat- oder Subsidiaranklage eingeleitet wurden. Demnach wurden (inklusive wiederaufgenommene Verfahren) im Jahr 2011 9.689 Freisprüche und im Jahr 2012 9.730 Freisprüche gefällt; im Jahr 2011 wurden in der VJ 1.205 Beschlüsse gemäß § 227 Abs. 1 StPO und 117 Beschlüsse gemäß § 485 Abs. 1 StPO, im Jahr 2012 1.374 Beschlüsse gemäß § 227 Abs. 1 StPO und 126 Beschlüsse gemäß § 485 Abs1 1 StPO erfasst.

Die bei einzelnen Dienststellen ungewöhnlich hohe Anzahl von in der VJ erfassten Beschlüssen gemäß § 227 Abs. 1 StPO wird zum Anlass genommen, bei den betroffenen Staatsanwaltschaften eine gesonderte Registerprüfung vorzunehmen. Die Ergebnisse dieser Registerprüfung liegen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung noch nicht vor. Die Fachabteilung hat das Auswertungsergebnis insgesamt als plausibel bezeichnet.

Zu 2 bis 5:

Mit den Mitteln des Haushaltsrechts lässt sich feststellen, dass bei der Finanzposition 1/13208-6421.200 „Beiträge zu Verteidigungskosten“ 1.434.767,47 Euro im Jahr 2011 und 1.396.137,55 Euro im Jahr 2012 bezahlt wurden. Wie oft hingegen ein Pauschalbetrag gemäß § 393a StPO beantragt wurde oder wie oft und in welcher Höhe er (im Einzelfall) ausbezahlt wurde, lässt sich automationsunterstützt nicht auswerten.

Zu 6:

Für eine verlässliche Kostenschätzung gemäß Fragepunkt 6 fehlt mir daher die Datengrundlage.

 

Wien,        . Mai 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.