13934/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.05.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0041-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 06. Mai 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 07. März 2013, Nr. 14223/J, betreffend
Kontrollergebnisse der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) in Bezug auf gefälschte Pflanzenschutzmittel
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen vom 07. März 2013, Nr. 14223/J, teile ich nach Befassung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) bzw. Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) Folgendes mit:
Einleitend ist zu erwähnen, dass für die Kontrolle der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln gemäß dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 nicht die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) sondern das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zuständig ist. Die nachstehenden Beantwortungen beziehen sich daher auf Kontrollen im Zuständigkeitsbereich des BAES uzw. ausschließlich im Bereich der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass in den nachstehenden Ausführungen unter dem Begriff „gefälschte Pflanzenschutzmittel“ jene Produkte subsumiert sind, die als illegale generische Pflanzenschutzmittel auf dem Gebiet der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
Zu Frage 1:
Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) liegen Daten über Kontrollen des BAES ab 2004 vor.
|
Jahr |
2012 |
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
2007 |
2006 |
2005 |
2004 |
|
Anzahl |
254 |
147 |
182 |
174 |
230 |
162 |
257 |
253 |
241 |
Zu den Fragen 2 bis 6:
Dem BMLFUW liegen diesbezüglich Daten ab 2004 vor.
|
Jahr |
2012 |
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
2007 |
2006 |
2005 |
2004 |
|
Anzahl |
0 |
1 |
4 |
28 |
3 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Die Zahlen beziehen sich auf den Verdacht des Vorliegens eines illegalen generischen Pflanzenschutzmittels. Der Begriff „falsch deklarierte Pflanzenschutzmittel“ kann sich auf verschiedenste Sachverhalte beziehen wie z.B. Kennzeichnungsmängel, Bewerbung einer Pflanzenschutzwirkung ohne Zulassung, gefälschte Pflanzenschutzmittel usw. und erlaubt keine zielgerichtete Auswertung.
In der Regel ergeben sich die Verdachtsmomente aufgrund von Pflanzenschutzmitteln, die vor Ort vorgefunden werden und die dann Gegenstand intensiverer Nachforschungen auf Basis der Geschäftsunterlagen bzw. von Analysen sind. Die Zielsetzung, Produktfälschungen zu identifizieren bzw. aufzuspüren, ist eine grundsätzliche Aufgabenstellung jeglicher Kontrolltätigkeit. Darüber hinaus finden auch Hinweise von Behörden aus anderen EU-Mitgliedstaaten in der Kontrollplanung Berücksichtigung.
Durch die intensive und zielgerichtete Kontrolltätigkeit des BAES und der verstärkten internationalen Zusammenarbeit nimmt die Zahl der festgestellten Fälschungen in Österreich aus der vorliegenden Datenlage ab.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Wirkstoffe werden auf EU-Ebene in einem Verfahren, in dem alle Mitgliedstaaten beteiligt sind, genehmigt. Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln werden ausschließlich auf nationaler Ebene erteilt. Die Genehmigung eines Wirkstoffes bezieht sich hierbei ausschließlich auf jene Hersteller/-innen (Antragsteller/-innen), die ein umfassendes Dossier einschließlich Spezifizierung des Wirkstoffes auf Basis der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgelegt haben und deren Wirkstoff auf Basis eines bestimmten Verunreinigungsprofils positiv bewertet wurde.
Die in Rede stehenden illegalen generischen Pflanzenschutzmittel enthielten zwar ausschließlich namentlich (hinsichtlich der chemischen Bezeichnung) in der EU genehmigte Wirkstoffe, jedoch handelte es sich hierbei um Wirkstoffe, die sowohl formalrechtlich als auch hinsichtlich des Verunreinigungsprofils nicht geprüft und genehmigt sind. Aufgrund des unbekannten Verunreinigungsprofils dieser nicht genehmigten Wirkstoffe können sich nicht kalkulierbare Risiken für Mensch, Tier und Umwelt ergeben.
Zu Frage 10:
Wie die internationalen Erfahrungen zeigen, stammt ein wesentlicher Teil der gefälschten Pflanzenschutzmittel aus China bzw. werden Wirkstoffe aus China in die EU als Chemikalie importiert und daraus Pflanzenschutzmittel in der EU hergestellt.
Zu Frage 11:
Die internationale Zusammenarbeit der AGES bzw. des BAES mit Behörden in anderen Mitgliedstaaten wurde in den letzten Jahren erfolgreich forciert. Vertreter/-innen der AGES bzw. des BAES sind in verschiedenen Arbeitsgruppen auf EU- und OECD-Ebene, die sich mit diesem Problemfeld beschäftigen, federführend vertreten.
Zu Frage 12:
Pflanzenschutzmittel werden international gehandelt, sodass praktisch alle Mitgliedstaaten mit dieser Problematik konfrontiert sind.
Zu Frage 13:
Dem BMLFUW sind diesbezüglich keine Zahlen bekannt.
Zu den Fragen 14 bis 16:
Es bestehen länderübergreifende Maßnahmen, um den Anteil von gefälschten Pflanzenschutzmitteln, die auf den Markt gelangen, zu senken. Als Maßnahmen sind etwa die verstärkte internationale Zusammenarbeit und ein forcierter Informationsaustausch zu nennen.
Zu den Fragen 17 bis 22:
Der Bereich Pflanzenschutzmittel-Rückstände fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMLFUW und es wird dazu auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 14222/J durch den Bundesminister für Gesundheit verwiesen.
Der Bundesminister: