13936/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0076-I/A/15/2013

Wien, am          3. Mai 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14222/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 16:

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit; ich darf dazu auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 14223/J verweisen.

 

Fragen 17 und 18:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die in Österreich durchgeführten Kontrollpro-gramme bei Lebensmitteln dazu dienen, die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte zu kontrollieren. Sie sind nicht unmittelbar darauf ausgelegt, „in Österreich nicht zugelassene“ Wirkstoffe zu kontrollieren. Deshalb sind im Folgenden die Anzahl der untersuchten Lebensmittelproben sowie die Anzahl bzw. der Prozentsatz von Proben mit Rückständen bzw. Höchstgehaltsüberschreitungen angegeben, wobei hierbei nicht nur Untersuchungsergebnisse der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sondern auch Untersuchungsergebnisse anderer amtlicher Lebensmitteluntersuchungsanstalten enthalten sind.

 

Es ist anzumerken, dass es durch die europaweite Harmonisierung der Rückstands-höchstgehalte sowie EU-Reevaluierung der Wirkstoffe zu einer deutlichen Abnahme an Überschreitungen gekommen ist. Es ist weiters zu beachten, dass auch

Produkte aus Drittstaaten in Verkehr gebracht werden, die den Höchstgehalten der EU entsprechen, jedoch die Wirkstoffe bzw. Pflanzenschutzmittel, die diese bein-halten, nicht in Europa zugelassen sind (z.B. bei „Import-Rückstandhöchstgehalten“ bei exotischem Obst oder Gemüse). Nichtsdestotrotz müssen diese Rückstände sicher für die Konsument/inn/en sein.

 

Jahr

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012*)

Anzahl Proben

1637

1491

1912

2112

2299

1611

1983

2071

2510

2670

2302

Prozent Proben mit Rückständen (ohne Höchstgehalts-überschreitungen (ohne Beachtung der Mess-unsicherheit))

46,2

28,6

29,1

36,6

43,3

43,4

41,7

40,0

30,0

36,0

44,6

Prozent Proben mit Höchstgehalts-überschreitungen (ohne Beachtung der Mess-unsicherheit)

8,4

4,2

5,1

6,0

6,6

7,2

6,5

1,7

2,5

2,3

1,6

*) vorläufige Zahlen, diese werden derzeit für die verpflichtende Datenübermittlung an die Europäische Union bzw. an die EFSA aufbereitet

 

Frage 19:

Nähere Informationen können den veröffentlichten Berichten entnommen werden:

http://www.ages.at/ages/ernaehrungssicherheit/rueckstaende-kontaminanten/pflanzenschutzmittel-rueckstaende-in-lebensmittel/pestizidmonitoring/

http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/VerbraucherInnengesundheit/Lebensmittel/Lebensmittelkontrolle/Monitoringprogramme/Nationale_Programme_zur_Kontrolle_von_Pestizidrueckstaenden


Fragen 20 und 21:

Das Kontrollprogramm ist nicht unmittelbar auf die Feststellung des Vorhandenseins von „nicht zugelassenen“ Wirkstoffen ausgelegt. Im Zuge der gutachterlichen Bewertung wird jedoch auf diese Frage eingegangen. Da jedoch die Anzahl an Höchstgehaltsüberschreitungen gering und die der Fälle des Auffindens nicht zugelassener Wirkstoffe noch geringer ist, ist eine entsprechende abgesicherte Trendanalyse nicht möglich.

Anzumerken ist, dass sich der Untersuchungsumfang entsprechend über die Jahre erhöht hat:

2002: bis zu 217 Stoffe

2012: bis zu 584 Stoffe

 

Frage 22:

Grundsätzlich sind Rückstandshöchstgehalte auf Basis einer toxikologischen Bewertung sowie dem Auftreten bei vorgesehenem Gebrauch ausgerichtet. Das bedeutet, dass Höchstgehalte meist deutlich geringer sind als die toxikologisch tolerierbaren Gehalte. Im Falle von Höchstgehaltsüberschreitungen werden die entsprechenden Werte im Zuge von Befund und Gutachten entsprechend bewertet. In fast allen Fällen ergibt die Bewertung der entsprechenden aufgetretenen Gehalte und der damit verbundenen Exposition keinen Grund zur Besorgnis in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen auf die Konsument/inn/en. In vereinzelten Fällen kommt es zu einer Überschreitung der entsprechenden toxikologischen Kenngrößen (ARfD-Wert - akute Referenzdosis - bzw. ADI-Wert), wobei eine kurzfristige Überschreitung aufgrund der zusätzlichen Sicherheitsfaktoren ebenfalls keine gesundheitliche Beeinträchtigung erwarten lässt, eine genauere Betrachtung des Einzelfalles jedoch notwendig ist.