13937/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0078-I/A/15/2013

Wien, am 6. Mai 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14237/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 5:

Grundsätzlich ist  festzuhalten, dass detaillierte und lückenlose statistische Auswertungen im Bereich der Ärztemigration aufgrund der gesetzlichen Rahmen-bedingungen an ihre Grenzen stoßen. Während das Ärztegesetz 1998 sehr genau die Meldepflichten und die Datenerfassung während der innerstaatlichen ärztlichen Tätigkeiten regelt, erscheint der Bereich der nichtärztlichen Tätigkeit bzw. der nicht-innerstaatlichen ärztlichen Tätigkeit als statistischer Graubereich, über den nur unvollständige Daten vorliegen.


Die Abwanderung ins Ausland wird nur dann erfasst - bzw. ist nur dann erfassbar -, wenn die Abwanderung zeitnahe zur Beendigung der ärztlichen Tätigkeit in Österreich erfolgt, die Auswanderungsabsicht bereits zu diesem Zeitpunkt vorliegt und dies der Ärztekammer auch gemeldet wird. Somit sind die Abwanderung nach nichtärztlicher Tätigkeit und die Abwanderung nach Schwangerschaft/Karenz überwiegend nicht erfasst. Die Abwanderung unmittelbar nach dem Studium ist hierbei gar nicht erfasst.

 

Kürzer andauernde Auslandsaufenthalte (z.B. Foschungsaufenthalte) sind nur zum Teil erfasst. Diese werden wohl nicht als Abwanderung im eigentlichen Sinn zu qualifizieren sein, können jedoch bei den genannten Zahlen mitgerechnet sein.

 

Somit geben die nachstehenden, von der Österreichischen Ärztekammer zur Verfügung gestellten Daten keinen Aufschluss über die tatsächlichen Abwanderung von Mediziner/inne/n, können aber als Richtwert dienen.

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

Registrierte Abgänge ins Ausland

325

336

332

333

334

davon österreichische Staatsbürger/Innen

202

226

213

196

174

Hiervon bis April 2013 wieder zurückgekehrt und ärztlich tätig

77

91

82

43

26

 

Von den 202 österreichischen Ärzt/inn/en, die im Jahr 2008 ins Ausland abgewandert sind, sind 77 Ärztinnen/Ärzte im Zeitraum 2008 bis 2013 wieder nach Österreich zurückgekehrt.

 

Festzuhalten bleibt, dass es sich hier um die „Bewegungsdaten“ einzelner Jahre handelt. Die Daten des angesprochenen Artikels haben sich im Vergleich dazu über viele Jahre aufgebaut.

 

Daten für Dänemark und Schweden liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Fragen 2 bis 4:

Derzeit gibt es ca. 1200 Medizinabgänger/innen von österreichischen Universitäten. Wie auch bereits zu den Fragen 1 und 5 ausgeführt, gibt es keine genauen Daten über Zu- oder Abwanderung von frisch promovierten Mediziner/inne/n, da ein Eintrag in die Österreichische Ärzteliste erst nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages/Aus-bildungsvertrages erfolgen kann; d.h. Mediziner/innen, die nicht ärztlich tätig sind, scheinen in den Ärztelisten nicht auf.

 

Unter den Faktoren für die Abwanderung sind neben Student/inn/en mit nicht-österreichischer Herkunft vor allem die nicht vorhandene Flexibilität der Dienstgeber/innen, promovierte Mediziner/innen trotz dafür vorgesehener gesetzlicher Grundlagen sofort in die Facharztausbildung zu nehmen, zu nennen.


Frage 6:

Die vorangegangenen Ausführungen zu den statistischen Schwierigkeiten und systembedingten Datenlücken gelten in noch viel stärkerem Ausmaß für diese Fragestellung, zumal die Definition der„Jungmediziner/innen“ unklar ist und zusätzlich zur Abwanderung eine (Wieder-)Zuwanderung ins Spiel bringt, die zumeist nicht im selben Betrachtungsjahr sein wird und von Fall zu Fall sehr unterschiedliche Zeiträume erfasst. Geht man von der angeführten Aufstellung aus, welche die migrierenden Ärztinnen/Ärzte nach ihrem Abwanderungsjahr klassifiziert, so sind aktuell von den „Rückkehrer/inne/n“ folgende weiterhin als Turnusärztinnen/-ärzte eingetragen und somit vereinfacht als Jungmediziner/innen zu qualifizieren:

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

Ö: bis April 2013 wieder zurückgekehrt

77

91

82

43

26

davon aktuell Turnusärzte/-innen

23

23

28

13

11

 

Frage 7:

Ich habe im Jahre 2011 eine Ausbildungsreformkommission eingesetzt, die die ärztliche Ausbildung vom Studium bis zum Erhalt der selbständigen Berufsberechtigung, zum Thema hat. Vertreter des Bundes, der Länder, des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Österreichischen Ärztekammer und der medizinischen Universitäten haben ein Konzept erarbeitet welches die Qualität der ärztlichen Ausbildung verbessern soll. Zusammen mit vielen anderen Maßnahmen die ausserhalb der Zuständigeit des Bundesministeriums für Gesundheit liegen (z.B. Arbeitsbelastung, Dienstzeiten, Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz…), kann damit einer mögliche Abwanderung entgegengewirkt werden.