13938/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0002-I/PR3/2013

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am       . Mai 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am 7. März 2013 unter der Nr. 14224/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Auktion der Frequenzen für die nächste Mobilfunkgeneration LTE im Herbst 2013 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:       

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Ø  Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um weiteren Einbußen Österreichs in der Wettbewerbsfähigkeit durch Versäumnisse im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur entgegenzuwirken?

Ø  Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der veränderten EU-Rahmenbedingungen ihre in der Breitbandstrategie 2020 definierten Ziele noch aufrecht?

Ø  Wenn ja: Welche realistischen Strategien verfolgt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der veränderten EU-Rahmenbedingungen, um die in der Breitbandstrategie 2020 definierten Ziele nicht zu verfehlen?

 

Um die Wettbewerbsfähigkeit im gesamten IKT Bereich zu steigern wurde das Kompetenzzentrum Internetgesellschaft (KIG), wie im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode vereinbart, eingerichtet.


Derzeit wird von den Experten der vier stimmberechtigten Ressorts, BKA, BMF, BMWFJ und BMVIT gemeinsam mit der RTR und der Internet Offensive eine umfassende IKT-Strategie für Österreich für den Zeitraum 2014 - 2018 erarbeitet, welche auch konsultiert wurde. Bei dieser Strategie geht es um die Erarbeitung eines umfassenden Rahmens, welcher alle Aspekte der IKT in allen Lebensbereichen abdeckt. Diese Strategie baut in Teilbereichen wie dem Infrastrukturbereich auf der Breitbandstrategie 2020 des BMVIT auf.

 

Im Übrigen setzt das BMVIT eine Reihe von Maßnahmen, um den Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur zu stärken, erwähnt sei hier beispielsweise:

 

·                     die im Frühjahr 2010 erfolgte Entscheidung zur künftigen Nutzung der „Digitalen Dividende I“ zur Versorgung des ländlichen Raumes mit Breitbandtechnologien für den Mobilfunk,

·                     die Sonderrichtlinie Breitband Austria 2013 (€ 30 Mio.- Breitband-Förderprogramm),

·                     das Anwendungsförderprogramm AT:net,

·                     die BMVIT-Breitbandstrategie 2020 (Präsentation Ende November 2012) mit der Zielsetzung der flächendeckenden Verfügbarkeit von ultraschnellem Breitband bis 2020.

 

So sind die für den Herbst 2013 geplante Versteigerung von Frequenzspektren mit den darin enthaltenen Bedingungen und die Einrichtung des Breitbandbüros im BMVIT (ab 1.1.2013) wichtige Schritte im Zuge der Umsetzung der BMVIT-Breitbandstrategie 2020.

Aus den sich aus der Versteigerung dieser Frequenzbänder ergebenden Mehrerlösen werden vom BMVIT Maßnahmen und Förderprogramme einerseits für den technologieneutralen Ausbau von Breitbandinfrastruktur und für die Weiterentwicklung von Breitbandangeboten mit besonderer Bedachtnahme auf den ländlichen Raum und andererseits im Bereich der Forschung wirkungsorientiert dotiert werden. Frequenzerlöse fließen damit wieder in die Branche zurück.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Das Bundesministerium für Finanzen hat lt. Medienberichten zur Aufbesserung des Budgets Einnahmen aus Frequenzerlösen bereits fix veranschlagt. Geht die Bundesregierung für die bevorstehende Auktion der Lizenzen für die nächste Mobilfunkgeneration LTE von fixen Erlösen aus?

Das von der Telekom-Control-Kommission festgelegte Mindestgebot für die gesamten, zur Vergabe zur Verfügung stehenden Frequenzen beträgt 526 Millionen Euro. Dem Wesen einer Auktion entsprechend, stehen die endgültigen Erlöse jedoch erst nach Ende der Versteigerung fest, daher kann derzeit auch noch nicht von fixen Erlösen ausgegangen werden.

 

Im Übrigen darf an das Bundesministerium für Finanzen verwiesen werden.


Zu den Fragen 5 und 11:

Ø  War die Bundesregierung angesichts der hohen Bedeutung für den Infrastrukturstandort Österreich in die Gestaltung der Auktion der Frequenzen für die nächste Mobilfunkgeneration LTE eingebunden?

Ø  Trifft es zu, dass das BMVIT sich aus Gestaltung und Vorbereitung der LTE-Frequenzauktion auffällig heraushält und bemüht ist, dies vollumfänglich der RTR zu überlassen, um so möglichst keine Verantwortung für im Sinne von Frage 10 zu erwartende merkwürdige Ergebnisse und Vorkommnisse übernehmen zu müssen?

 

Gemäß den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 ist die Telekom-Control-Kommission für die Vergabe von Frequenzen zuständig, welche durch Verordnung des BMVIT als knapp definiert wurden. Die Telekom-Control-Kommission hat gemäß § 55 TKG 2003 die Frequenzen im Wege eines offenen, fairen und nichtdiskriminierenden Verfahrens zu vergeben. Sie hat dazu die Ausschreibungsbedingungen zu erstellen. Eine Veröffentlichung der Ausschreibungsbedingungen kann jedoch erst nach Zustimmung durch das BMVIT erfolgen. Eine weitergehende Einbindung ist jedoch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und des Umstandes, dass es sich bei der Telekom-Control-Kommission um eine weisungsfreie Verwaltungsbehörde (Art. 133 Z4-Behörde) handelt, nicht vorgesehen.

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu Fachmeinungen wie jener des ehemaligen Leiters der Regulierungsbehörde, Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba, dass eine Korrelation zwischen dem Auktionsdesign und den resultierenden Erlösen mit dem folgenden Ausbaugrad, der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und damit letztlich auch künftigen Steuereinnahmen besteht?

Meinem Ressort ist weder die Aussage von Univ. Prof. Dr. Otruba, noch der Kontext in dem sie gefallen sein soll, bekannt. Folglich ist es auch nicht möglich, auf diese Aussage spezifisch einzugehen.

 

 

Zu Frage 7:

Ø  Ist es richtig, dass die Bundesregierung vertreten durch die RTR eine öffentliche Konsultation über die bevorstehende Frequenzauktion abgelehnt hat?

Die Regulierungsbehörde teilt mit, dass im Vorfeld des Vergabeverfahrens Gesprächsrunden mit Betreibern und eine Konsultation zu den Eckpunkten der Vergabe durchgeführt wurden, wobei die Ergebnisse bzw. einzelne Inputs der Konsultation - so weit dies möglich war - in die Ausschreibungsunterlagen eingeflossen sind. Eine Konsultation zu spezifischen Details der Ausschreibung (wie etwa zu den Auktionsregeln) ist im TKG nicht vorgesehen und wurden bislang in keinem Frequenzvergabeverfahren durchgeführt. Die Ausschreibungsunterlagen stellen jedenfalls keinen Entwurf einer Vollziehungshandlung im Sinne des § 128 Abs. 1 TKG 2003 dar, darunter fallen ausschließlich (finale) Bescheidentwürfe bzw. Verordnungsentwürfe.


Zu den Fragen 8, 9 und 10:

Ø  Wie beurteilt die Bundesregierung die der geplanten kombinatorischen Clock Auktion zugrunde liegenden komplexen, spieltheoretischen Methoden, denen von Branchenvertretern „Irrationalität“ und „Gambling-Charakter“ attestiert und die mit einem „Pokerspiel“ verglichen werden?

Ø  Hat die Bundesregierung die in der Literatur angeführten negativen Aspekte (z.B. http://www.econbiz.de/archiv1/2010/139428_neue_verfahren_frequenzauktion.pdf) einer solchen Auktion überprüft, die unter anderem darin bestehen, dass unterschiedliche Anbieter für ein und dieselbe Frequenzausstattung womöglich im Bereich des 10 bis über 20-fachen völlig unterschiedliche Preise zu zahlen haben?

Ø  Wie beurteilen Sie – insbesondere im Lichte der im Rahmen des Korruptions-Untersuchungsausschusses behandelten Vorkommnisse rund um Telekom-Regelungen in früheren Jahren -, dass ein prominenter Marktteilnehmer bei einem so komplexen Auktionsverfahren mit laut seinen AutorInnen „völlig offenem Ausgang“ offenbar (siehe Berichte der Standard und Aussendung RTR) dennoch bereits vorweg die Summe für den Zuschlag beziffern kann und dies medienöffentlich bespricht?

 

Die Regulierungsbehörde teilt mit, dass die CCA das derzeit bewährteste kombinatorische Auktionsformat, das für Frequenzversteigerungen genutzt wird ist und den Bietern den höchstmöglichen Grad an Flexibilität für die Anpassung ihrer individuellen Bietstrategien ermöglicht. Es ist daher nachvollziehbar, dass die CCA mittlerweile in einer Reihe von Ländern erfolgreich eingesetzt wurde.

 

Weiters teilt die Regulierungsbehörde mit, dass ein Themenfeld, das für die Regulierungsbehörde durch die Übernahme von Orange durch H3G noch an Bedeutung gewonnen hat, die Erschwerung von Kollusion ist. Mit nunmehr drei bestehenden Betreibern ist das Risiko von Preis- und/oder Verhaltensabsprachen gestiegen. Einzelne mediale Vorstöße – auch gegen das Auktionsdesign – im Vorfeld der Ausschreibung haben diese Besorgnis der Regulierungsbehörde noch verstärkt. Abgesehen von möglichen Erlöseinbußen und der Tatsache, dass solche Praktiken gegen diverse Rechtsvorschriften verstoßen, besteht auch das Risiko, dass durch Kollusion die Effizienzziele der Regulierungsbehörde nicht erreicht werden. Die CCA gilt im Vergleich zu anderen in Frage kommenden mehrstufigen Verfahren als kollusionsresistenter.

Überdies hat die Telekom-Control-Kommission am 04.03.2013 die Veröffentlichung eines gesonderten Hinweises zum Verbot von Absprachen hinsichtlich von Frequenzauktionen, insbesondere aber zur Multiband-Auktion beschlossen (siehe dazu: https://www.rtr.at/de/pr/PI05032013TK).