13939/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0016-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am      . Mai 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete haben am 7. März 2013 unter der Nr. 14225/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Schließung der Verkehrssicherheitsagentur VERSA gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5 und 10.

Ø  Wann wurde VERSA geschlossen?

Ø  Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage ist es zur Schließung von VERSA gekommen?

Ø  Was passiert mit den Mitarbeitern von VERSA, insb. welcher Tätigkeit gehen diese künftig nach?

Ø  In welcher Höhe erwartet man sich durch die Schließung von VERSA Einsparungen?

Ø  Aus welchen Gründen soll es durch die Wiedereingliederung von VERSA ins BMVIT zu Einsparungen kommen?

Ø  Inwieweit soll es zu weiteren Wiedereingliederungen in das BMVIT kommen?

 

„Versa“ ist das „Logo“ der Bundesanstalt für Verkehr, die nicht geschlossen wurde.

Die Bundesanstalt für Verkehr ist eine nachgeordnete Dienststelle des bmvit im Sinne des § 278 BDG 1979. Die organisationsrechtlichen Grundlagen sowie die Aufgabenzuweisung ergeben sich im Wesentlichen aus § 131 KFG 1967 sowie § 2 Unfalluntersuchungsgesetz 2005, woran sich nichts geändert hat.

Frage 6.

Ø  Inwieweit wurde die bisherige Arbeit von VERSA in die Erstellung des Verkehrssicherheitsprogramms bzw. grundsätzlich für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit eingesetzt?

 

Die Tätigkeiten der Bundesanstalt für Verkehr stellen einen wichtigen operativen Beitrag des bmvit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dar.

 

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ø  Wie stehen Sie einerseits zu Ihrer Aussage, dass „die Mitarbeiter der Bundesanstalt für Verkehr hervorragende Arbeit leisten und maßgeblich dazu beigetragen haben, dass die Verkehrsunfallstatistik des Jahres 2011 die historisch geringste Anzahl an Verletzten und Verkehrstoten aufweist“ und andererseits zur Aussage ihrer Sektionschefin Zechner, dass es „derzeit Überlegungen gibt, ob wir die Unfallauswertung überhaupt weiterbetreiben sollen“?

Ø  Sehen Sie in Österreich keinen weiteren Bedarf an Unfallauswertungen bzw. wer soll diese künftig machen?

 

Die Bedeutung der Tätigkeiten, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt für Verkehr gemeinsam mit den anderen in diesem Bereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des bmvit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen, ist jedenfalls im bmvit unbestritten.

 

Die Untersuchung von Unfällen und die Auswertung der Untersuchungsergebnisse ist durch das Recht der Europäischen Union, das österreichische Unfalluntersuchungsgesetz und in den diesbezüglichen Meldeverordnungen des bmvit für die Verkehrsbereiche Schiene, Seilbahnen, Schifffahrt und Zivilluftfahrt eindeutig geregelt. Die mit diesen Aufgaben befasste Stelle ist in Österreich die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes in der Versa, also der Bundesanstalt für Verkehr, welche gemäß § 19 Unfalluntersuchungsgesetz dem Parlament jährlich über ihre Tätigkeiten zu berichten hat und alle ihre Untersuchungsberichte auf der Versa - Website veröffentlicht.

 

Die StVO ist eine Materie der Landesvollziehung, weshalb für die Vollziehung dieses Gesetzes die Landesbehörden und nicht das bmvit zuständig ist. Mit Ausnahme des hochrangigen Straßennetzes (ASFINAG) ist es gemäß § 96 Abs. 1 StVO die gesetzlich festgelegte Aufgabe der zuständigen Landesbehörde, Straßenstellen, an denen sich wiederholt Unfälle ereignen, festzustellen und im Sinne einer Auswertung der Unfallereignisse erforderliche Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle zu ergreifen.

 

Meinem Ressort sind gemäß § 96 Abs. 1 b StVO lediglich Berichte über festgestellte Unfallhäufungsstellen sowie dagegen ergriffene Maßnahmen zu übermitteln.

 

 

Zu Frage 9:

Ø  Sind Ihrer Ansicht nach keine weiteren Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Unfällen nötig?

 

Verkehrssicherheitsarbeit stellt in allen Verkehrsbereichen eine stete Herausforderung dar, bei der man sich mit dem bisher Erreichten nicht zufrieden geben kann, zumal es nicht die eine Maßnahme gibt, welche alle Problemstellungen im Verkehrswesen zu lösen geeignet wäre. Im Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 des bmvit sind 250 Maßnahmen enthalten, ein gezielter Maßnahmen-Mix aus gesetzlichen Neuregelungen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen.