13946/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0095-III/4a/2013 |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|||
Wien, 8. Mai 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14236/J-NR/2013 betreffend Umsetzung des Entschließungsantrages des Nationalrates vom 19. Jänner 2012 betreffend „Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf“, die die Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen am 11. März 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Bei den derzeit durchgeführten Schulversuchen nach der 9. Schulstufe in berufsbildenden mittleren Schulen handelt es sich um Schulversuche zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit speziellem Förderbedarf auch mit dem Ziel der Verbesserung von Berufschancen für Jugendliche. Die Leistungsbeurteilung (Bestätigung von positiv abgelegten Teilen der Ausbildung) ist mit Teil dieser Schulversuche. Eine Schlussfolgerung dieser Schulversuche könnte sein, dass die Einführung von Teilqualifizierungen eine Lösungsvariante darstellt.
Derzeit gibt es Schulversuche an Fachschulen für wirtschaftliche Berufe zur Integration:
- Fachschule für wirtschaftliche Berufe Krieglach
- Fachschule für wirtschaftliche Berufe Wien 19
- Fachschule für wirtschaftliche Berufe Lienz
- Private Fachschule für wirtschaftliche Berufe der Caritas der Diözese Graz-Seckau
Die Evaluierung der Schulversuche zur Integration nach der 9. Schulstufe in berufsbildenden mittleren Schulen, die im Rahmen der Schulaufsicht erfolgt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Einem möglichen Ergebnis kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden.
Zu Fragen 6 bis 13:
Im Zusammenhang mit den obigen Ausführungen wurde vor Abschluss der Evaluation eine Arbeitsgruppe seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nicht eingerichtet. Die zuständige Fachsektion ist mit der Integration von Kindern und Jugendlichen mit speziellem Förderbedarf nach der 9. Schulstufe in berufsbildenden mittleren Schulen neben den erwähnten Schulversuchen ua. auch im Rahmen von Lehrplanänderungen und regelmäßigen Arbeitsbesprechungen beschäftigt. Grundsätzlich werden in den berufsbildenden mittleren Schulen körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler integriert, soweit sie die lehrplanmäßigen Anforderungen in Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Rücksichtnahmen erfüllen können.
Zu Fragen 14 bis 16:
Im Hinblick auf die noch nicht vorliegenden Evaluierungsergebnisse der Schulversuche zur Integration nach der 9. Schulstufe in berufsbildenden mittleren Schulen, ersucht das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur um Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage zu einem Vorschlag zur Regelung von Rahmenbedingungen von Teilqualifizierungen getroffen werden kann.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.