13949/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.05.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0077-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 14232/J-NR/2013

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „StPO-Novelle: Strafprozess und Privatbeteiligung – Entwicklung 2012“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 9, 11, 14 bis 17:

Soweit Daten aus der Verfahrensautomation Justiz (VJ) ausgewertet werden konnten, liegen sie der Anfragebeantwortung – aufgeschlüsselt auf Landes- und Bezirksgerichtsebene – bei. Danach haben sich im Jahr 2012 23.088 Personen einem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. In 7.600 Fällen kam es zu einem (Teil-)Zuspruch.

Darüber hinausgehende Daten könnten nur mit unvertretbar hohem Aufwand gewonnen werden, weshalb ich keinen derartigen Rechercheauftrag erteilt habe.


Zu 10, 12 und 13:

Die Opferrechte wurden in den letzten Jahren durch die Änderungen des StPRG (BGBl. I 19/2004) und das strafrechtliche Kompetenzpaket – sKp (BGBl. I 108/2010) kontinuierlich ausgebaut. Seit Letzterem können Opfer nunmehr nach § 194 Abs. 2 StPO eine schriftliche Begründung der Verfahrenseinstellung verlangen. Dies hat nicht nur die Nachvollziehbarkeit staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit erhöht, sondern auch die Entscheidungsgrundlage bei Stellung eines Fortführungsantrags erheblich verbessert.

Eine erwähnenswerte Neuerung betrifft die Regelung des § 70 Abs. 1a (2. Stabilitätsgesetz 2012 – 2. StabG 2012), wonach Opfer erklären können, auf weitere Ladungen und Verständigungen im Verfahren zu verzichten. Die StPO sieht zahlreiche Verständigungen und Ladungen für Opfer vor, um ihnen Gelegenheit zu geben, ihre Rechte zu wahren. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass ein signifikanter Anteil von Opfern auf die aktive Verfahrensbeteiligung verzichten will oder überhaupt nicht mehr mit dem Strafverfahren konfrontiert werden möchte. Durch die neue Bestimmung wird diesen Interessen Rechnung getragen, eine Sekundärviktimisierung vermieden und darüber hinaus ein gezielterer Einsatz von Personalressourcen ermöglicht.

Ich sehe derzeit keine Notwendigkeit für eine Erweiterung bzw. Neuformulierung der Bestimmungen über Opfer und Privatbeteiligte.

Zu 18 bis 21:

Wie ich bereits in meiner Beantwortung der Voranfrage ausgeführt habe, schlossen sich dem Strafverfahren gegen Dr. W. A. 12.756 Personen als Privatbeteiligte an. Mit Urteil vom 31. Jänner 2011 wurden davon 12.508 Privatbeteiligten gemäß § 369 Abs. 1 StPO jeweils Teilschadenersatzbeträge von 500 Euro zugesprochen. Mit ihren darüber hinausgehenden Ansprüchen wurden die Genannten – ebenso wie die übrigen 248 Privatbeteiligten – gemäß § 366 Abs. 2 StPO auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Ob und gegebenenfalls wie viele dieser Privatbeteiligten in der Folge Zivilverfahren angestrengt haben, kann mit vertretbarem Aufwand nicht eruiert werden.

Zu 22 bis 25 sowie 28 und 29:

Aufgrund der hohen Zahl der Privatbeteiligtenanschlüsse in diesen Verfahren werden die Privatbeteiligten nicht in das VJ-Register eingetragen. Die Eruierung der genauen Anzahl wäre nur mit unvertretbarem Aufwand möglich. Der Einschätzung der zuständigen Staatsanwälte zufolge dürften sich im Verfahren gegen J. M. und weitere Beschuldigte rund 10.000 Opfer, im Verfahren zum Faktenkomplex „Immofinanz/Constantia“ rund 8.000 Opfer und in den beiden Verfahren zum Faktenkomplex „F. M. Versand“ mehr als 1.000 Opfer als Privatbeteiligte angeschlossen haben.

In Ermangelung von Urteilen gibt es bis dato noch keine Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche.

 

Zu 26 und 27:

Dem „AWD-Verfahren“ schlossen sich bislang 2.383 Opfer als Privatbeteiligte an. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht beendet, zu einer gerichtlichen Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche ist es daher nicht gekommen.

 

Zu 30:

Nach den mir vorliegenden Informationen ist im Zusammenhang mit den fehlerhaften Brustimplantaten (Fa. PIP) in Österreich (nach wie vor) kein Strafverfahren anhängig. Zur Anzahl der Privatbeteiligtenanschlüsse in einem allenfalls im Ausland geführten Verfahren ist mir keine Auskunft möglich.

 

Zu 31 bis 37:

Per Stichtag 31. Dezember 2012 waren 4.493 Cg-Verfahren am Handelsgericht Wien und 3.542 C-Verfahren am Bezirksgericht für Handelssachen Wien anhängig. Ob eine zivilrechtliche Klage als Sammel- bzw. Gruppenklage eingebracht wird, wird in den elektronischen Registern der VJ nicht gesondert erfasst, sodass eine automationsunterstützte Auswertung nicht möglich ist.  Eine händische Recherche würde einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand hervorrufen.

 

Wien, 29. April 2013

 

 

Dr. Beatrix Karl

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.