1395/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.05.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                   Alois Stöger diplô

                                                                                                                                   Bundesminister

 

 

 

Fam*Herr*

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

Wien, am  12. Mai 2009

GZ: BMG-11001/0126-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1907/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Derzeit sind in Österreich keine autochtonen Fälle bekannt und es fand auch keine Sekundärtransmission statt. Es besteht somit derzeit nur die Möglichkeit der Einschleppung von Fällen durch TouristInnen und Geschäftsreisende.

 

Der bisher einzige bestätigte Fall einer Erkrankung in Österreich (Stand: 11. Mai 2009) war eine Südamerikareisende (Touristin: Reiseziel Mittelamerika, bei Rückreise Aufenthalt im Transitbereich des Flughafen Mexiko City). 

 

Frage 2:

Mein Ressort führt einen täglichen Abgleich der Daten der Influenza-Referenzzentrale und den Eintragungen in das Epidemiologische  Meldesystem für Infektionskrankheiten durch.

 

Es lagen laut Meldung vom 11. Mai 2009 morgens insgesamt 38 Verdachtsfälle vor. Davon wurde bislang 1 Fall laborbestätigt, 37 Verdachtsfälle waren labordiagnostisch negativ.  

 

Es gab bisher (Stand 11. Mai 2009) somit 1 bestätigte Erkrankung – die Patientin zeigte eine milde Symptomatik und wurde nach wenigen Tagen aus dem Krankhaus entlassen.

Frage 3:

Ich verweise dazu auf die nachfolgenden Tabellen (Stand 11. Mai 2009; auf Grund der weiteren Entwicklung kommt es zu einer laufenden Änderung der Datenlage).

 

 

Table 1: Reported current number of probable cases, cumulative number of confirmed cases and cumulative number of in-country transmission of influenza A(H1N1) as of 11 May 2009, 08:00 hours (CEST) in EU and EFTA countries

Country

Current number of probable cases

Cumulative number of confirmed cases

Cumulative number of in-country

transmission 

Austria

0

1

-

Denmark

0

1

-

France

1

13

-

Germany

0

11

2

Ireland

0

1

-

Italy

-

9

1

Netherlands

0

3

-

Norway

0

2

 

Poland

0

1

-

Portugal

0

1

-

Spain

-

95

9

Sweden

0

2

-

Switzerland

-

1

-

United Kingdom

10

55

30

Total

11

196

42

Note: cases reported in the EU and EFTA countries correspond to the EWRS notifications by Member States or Ministry of Health websites.

Table 2: Reported current number of probable cases, cumulative number of confirmed cases and deaths of influenza A(H1N1) as of 11 May 2009, 08:00 hours (CEST) outside of the EU and EFTA area

Country

Current number of probable cases

Cumulative number of confirmed cases

Deaths among confirmed cases*

Argentina

 

1

0

Australia

 

1

0

Brazil

-

6

0

Canada

-

284

1

Colombia

-

1

0

Costa Rica

-

8

1

El Salvador

-

2

0

Guatemala

-

3

0

Hong Kong SAR China

-

1

0

Israel

-

7

0

Japan

 

3

 

Mexico

-

2062

48

New Zealand

12

7

0

Panama

 

15

0

Republic of Korea

-

3

0

USA

-

2532

3

Total

12

4936

53

Note:  cases reported in non-EU and EFTA countries correspond to cases published on Ministry of Health websites, or through WHO, or through credible media source quoting national authorities. Therefore, some of these cases may be taken out at a later stage if not validated. Probable cases are only included if posted on the national Ministry of Health website.

*Deaths are included in the cumulative number of confirmed cases

 

 

Frage 4:

Es handelt sich um ein neues Influenza A(H1N1) Virus.

 

Fragen 5 und 6:

Ø     Generell ist zu sagen, dass alle, im Österreichischen Pandemieplan vorgesehenen Maßnahmen, für die Pandemiestufe 5 der WHO umgesetzt werden (Österreichischer Pandemieplan siehe unter www.bmg.gv.at)

 

Ø     Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle an Infektionen mit Influenza A(H1N1) wurden mit Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten, BGBl. II Nr. 123/2009, vom 27. April 2009, meldepflichtig.

 

Ø     Mit Verordnung  des Bundesministers für Gesundheit betreffend die Bekanntgabe von Flugpassagieren, BGBl. II Nr. 126/2009, vom 30. April 2009, wurden die Fluglinien verpflichtet auf Anforderung  jene Passagiere zu melden, deren Reiseherkunftsland Mexiko ist und die auf einem in Österreich gelegenen Flughafen eintreffen (werden). Flugpassagiere aus Mexiko werden in österreichischen Flughäfen von Ärzten empfangen, auf Infektionsausbruch untersucht, und über das Verhalten bei einem späteren Erkrankungsausbruch aufgeklärt.

 

Ø     Information der Öffentlichkeit:

o       Tägliche Presseinformation durch mein Büro

o       Informationen für Reisende auf Deutsch und Englisch, Informationen zu persönlichen Schutzmaßnahmen sowie „Frequently Asked Questions FAQs“ auf der homepage www.bmg.gv.at

o       Hotline in der AGES (05 0555555)

o       Ein Merkblatt für pflegende Angehörige und Personenbetreuer/innen „Pflege und Betreuung zu Hause“ ist in Ausarbeitung.
Insbesondere für Laien gut verständliche, grundsätzlich wichtige Informationen über das Influenzavirus A(H1N1) sollen vermittelt bzw. diese o.a. Personengruppen mit den erforderlichen Hygienemaßnahmen vertraut gemacht werden – selbstverständlich mit der Aufforderung, sich unverzüglich jederzeit bei Bedarf bzw. in Zweifelsfällen an Pflege- und/oder ärztliches Personal eines Krankenhauses oder an den Hausarzt zu wenden.

 

Ø     Surveillance und Meldung von Verdachtsfällen über das seit 1.1.09 implementierte Epidemiologische Meldesystem (EMS) entsprechend der auf EU-Ebene akkordierten Falldefinition

 

Ø     Implementierung der spezifischen Nachweismethodik am Nationalen Influenza Referenzzentrum (Institut für Virologie der Medizinischen Universität Wien), durch welche bereits nach ca. 6 Stunden eine eindeutige Diagnostik und somit rasche Entwarnung möglich ist.

 

Ø     Weiterleitung dieser Daten in anonymisierter Form an die WHO (entsprechend der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005) sowie an die Europäische Kommission (entsprechend der EU-Entscheidung 2119/98/EC bzw. Nachfolgeentscheidungen) zur Erstellung einer EU-weiten (durch das ECDC = Europäischen Zentrums für Prävention und Bekämpfung von Krankheiten) sowie der (durch die WHO) weltweiten Übersicht der epidemiologischen Lage

 

Ø     Tägliche interne Koordinationsbesprechungen in meinem Büro mit anschließendem Pressestatement.

 

Ø     Tägliche internationale Abstimmung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, des ECDC sowie dem Regionalbüro der WHO im Rahmen der Audiokonferenzen des High Level Committees „Health Security Committee“ (= Beratungsgremium des Europäischen Rates in Krisensituationen)

 

Ø     Tägliche Information der Landessanitätsdirektionen über die internationale und nationale Lage

 

Ø     Detaillierte Handlungsanweisungen für Landessanitätsdirektionen, AmtsärztInnen und ÄrztInnen in Krankenhäusern sowie im niedergelassenen Bereich auf Basis der Empfehlungen der WHO und des Europäischen Zentrums für Prävention und Bekämpfung von Krankheiten (ECDC) zu z.B.

o       Management von Verdachts/Erkrankungsfällen sowie deren Kontaktpersonen

o       Schutzmaßnahmen für medizinisches Personal

o       Contact tracing