13950/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.05.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0078-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14234/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christoph Hagen und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Richtermangel in Österreich“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die nachstehenden Übersichten weisen die Richter-Vollzeitkapazitäten (VZK) auf Ebene des Obersten Gerichtshofs (OGH), der Oberlandesgerichte (OLG) sowie der Landes- und Bezirksgerichte (LG, BG) aus. Die Richter der Verwaltungsgerichte ressortieren hingegen nicht zum Bundesministerium für Justiz.

 

Richter-VZK

OGH

66


OLG

Richter-VZK

Wien

83

Graz

32

Linz

36,75

Innsbruck

30

 

Bundesland

Ebene

Richter-VZK

Burgenland

BG

14,75

 

LG

20,5

Kärnten

BG

46

 

LG

43,5

Niederösterreich

BG

95,5

 

LG

118,5

Oberösterreich

BG

84,25

 

LG

101

Salzburg

BG

41

 

LG

54

Steiermark

BG

87

 

LG

93,25

Tirol

BG

58

 

LG

63,5

Vorarlberg

BG

20,5

 

LG

41

Wien

BG

227,75

 

LG

224,75

 

Zu 2:

Im Rahmen der gemeinsam mit einem Management-Beratungsunternehmen erstellten Berechnung zur Evaluierung der Auslastung der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zeigt sich bereits seit mehreren Jahren an den meisten Standorten eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Auslastung, die zuletzt durch immer häufigere und komplexere Wirtschafts- und Korruptionsverfahren weiter verstärkt wurde. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Justiz konnten zuletzt jedoch zusätzliche Richter- und Staatsanwälte-Planstellen systemisiert und besetzt werden.

Zu 3:

Die nachstehenden Übersichten weisen die Vollzeitkapazitäten im Bereich der Staatsanwaltschaften, gegliedert nach Generalprokuratur (GenProk), Oberstaatsanwaltschaften (OStA) und Staatsanwaltschaften in den einzelnen Bundesländern (inklusive der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption – WKStA) aus.

 

StA-VZK

GenProk

16

 

OStA

StA-VZK

Wien

12

Graz

5,5

Linz

5

Innsbruck

4

 

Bundesland

StA-VZK

Burgenland

8,5

Kärnten

22

Niederösterreich

39

Oberösterreich

45,5

Salzburg

20

Steiermark

41,75

Tirol

28,25

Vorarlberg

15

Wien (inkl. WKStA)

113

 

Zu 4 bis 8:

Das Bundesministerium für Justiz und die nachgeordneten Dienstbehörden setzen alles daran, im Rahmen der Planstellenbewirtschaftung auf eine bestmögliche Ressourcenausnutzung hinzuwirken.

Im Bereich der Planstellen für Richterinnen und Richter ist es gelungen, praktisch alle Planstellen zu besetzen und durch rasche Nachbesetzung besetzt zu halten.

Im Bereich der Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind zwar derzeit noch einige Planstellen (vornehmlich im Wiener Bereich) unbesetzt, doch ist dies dadurch erklärbar, dass es sich hierbei um solche Planstellen handelt, die erst im Rahmen des BFG 2013 insbesondere für den weiteren Ausbau der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt wurden. Diese Planstellen befinden sich in der Besetzungsphase, wobei auf eine bestmögliche Personalauswahl geachtet wird.

 

Wien,        . Mai 2013

 

 

Dr. Beatrix Karl