13959/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.05.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0109-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14254/J vom 15. März 2013 der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Die mit 18. März 2013 fällig gewordene, nach dem Interbankmarktstärkungsgesetz (IBSG) garantierte Anleihe über EUR 1 Mrd. wurde von der ÖVAG ordnungsgemäß getilgt.
Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 6. und 7.:
Maßnahmen aus dem Bankenpaket sind zum Stichtag 30. April 2013 bei der Österreichischen Volksbanken AG, der Kommunalkredit Austria AG sowie der KA Finanz AG wie folgt aushaftend:
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nach dem Interbankmarktstärkungsgesetz besicherte Wertpapieremissionen |
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Österreichische Volksbanken AG |
- |
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Kommunalkredit Austria AG |
EUR 1 Mrd. |
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KA Finanz AG |
EUR 2,3 Mrd. |
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gesamt |
EUR 3,3 Mrd. |
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Maßnahmen auf Grundlage des Finanzmarktstabilitätsgesetzes |
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Kapitalzufuhr |
Haftungen |
Sonstiges |
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Österreichische Volksbanken AG |
EUR 550 Mio. |
EUR 100 Mio. |
EUR 700 Mio. |
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Kommunalkredit Austria AG |
EUR 250 Mio. |
- |
- |
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KA Finanz AG |
EUR 1.209 Mio. |
EUR 3.082 Mio. |
EUR 1.270 Mio. |
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gesamt (rund) |
EUR 2 Mrd. |
EUR 3,2 Mrd. |
EUR 2 Mrd. |
Unter „Sonstiges“ sind im Wesentlichen der Kapitalschnitt bei der ÖVAG auf das staatliche Partizipationskapital in Höhe von EUR 700 Mio. im Zuge der Teilverstaatlichung der ÖVAG in 2012 sowie die erst im Juli 2013 fällig werdende Zahlung in Höhe von EUR 1,1 Mrd. an die Kommunalkredit Austria AG aus der staatlichen Haftung auf den im Zuge der Spaltung der Bank 2009 eingerichteten Besserungsschein erfasst.
Anzumerken ist dabei, dass in den Haftungen eine Garantie für ein commercial paper-Programm der KA Finanz AG in Höhe von EUR 3 Mrd. enthalten ist, welche einzig im Falle der Insolvenz der KA Finanz AG zu einer Zahlung des Bundes führen könnte.
Zu 8.:
Künftige Erfordernisse an Rekapitalisierungen der ÖVAG wären grundsätzlich über den 2012 eingerichteten Haftungsverbund nach § 30a BWG zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen