13959/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am         Mai 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0109-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14254/J vom 15. März 2013 der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Die mit 18. März 2013 fällig gewordene, nach dem Interbankmarktstärkungsgesetz (IBSG) garantierte Anleihe über EUR 1 Mrd. wurde von der ÖVAG ordnungsgemäß getilgt.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 6. und 7.:

Maßnahmen aus dem Bankenpaket sind zum Stichtag 30. April 2013 bei der Österreichischen Volksbanken AG, der Kommunalkredit Austria AG sowie der KA Finanz AG wie folgt aushaftend:


nach dem Interbankmarktstärkungsgesetz besicherte Wertpapieremissionen

 

Österreichische Volksbanken AG

-

 

 

Kommunalkredit Austria AG

EUR 1 Mrd.

 

 

KA Finanz AG

EUR 2,3 Mrd.

 

 

gesamt

EUR 3,3 Mrd.

 

 

Maßnahmen auf Grundlage des Finanzmarktstabilitätsgesetzes

 

 

Kapitalzufuhr

Haftungen

Sonstiges

Österreichische Volksbanken AG

EUR 550 Mio.

EUR 100 Mio.

EUR 700 Mio.

Kommunalkredit Austria AG

EUR 250 Mio.

-

-

KA Finanz AG

EUR 1.209 Mio.

EUR 3.082 Mio.

EUR 1.270 Mio.

gesamt (rund)

EUR 2 Mrd.

EUR 3,2 Mrd.

EUR 2 Mrd.

 

 

Unter „Sonstiges“ sind im Wesentlichen der Kapitalschnitt bei der ÖVAG auf das staatliche Partizipationskapital in Höhe von EUR 700 Mio. im Zuge der Teilverstaatlichung der ÖVAG in 2012 sowie die erst im Juli 2013 fällig werdende Zahlung in Höhe von EUR 1,1 Mrd. an die Kommunalkredit Austria AG aus der staatlichen Haftung auf den im Zuge der Spaltung der Bank 2009 eingerichteten Besserungsschein erfasst.

Anzumerken ist dabei, dass in den Haftungen eine Garantie für ein commercial paper-Programm der KA Finanz AG in Höhe von EUR 3 Mrd. enthalten ist, welche einzig im Falle der Insolvenz der KA Finanz AG zu einer Zahlung des Bundes führen könnte. 

 

Zu 8.:

Künftige Erfordernisse an Rekapitalisierungen der ÖVAG wären grundsätzlich über den 2012 eingerichteten Haftungsverbund nach § 30a BWG zu tragen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.