13968/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14255 /J der Abgeordneten Markowitz u.a. wie folgt:

 

Frage 1 bis 3:

Mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012, welches mit 1. März 2013 in Kraft getreten ist, wurde die BWB mit der neuen Aufgabe eines „Wettbewerbsmonitorings“ beauftragt. Mit diesem Instrument soll insbesondere die Wettbewerbsintensität bestimmter Sektoren bzw. wettbewerbsrechtlich relevanter Märkte durch die Beobachtung der Entwicklung wesentlicher Indikatoren über mehrere Jahre dargestellt werden. Als Indikatoren sind insbesondere der Konzentrationsgrad, die Regulierung des Sektors und vor allem die Preisentwicklungen im internationalen Vergleich zu nennen.

Es ist mir ein wesentliches Anliegen, dass bei der Auswahl der Branchen gerade sensible Märkte – ­wie etwa der Lebensmittelmarkt – untersucht werden.

Die Aufgabe des Wettbewerbsmonitorings liegt gem. § 2 Abs. 1 Z 8 WettbewerbsG im Zuständigkeitsbereich der BWB, weshalb ich für weitergehende Auskünfte auf das legistisch zuständige Wirtschaftsressort verweise.

Im Rahmen meines Zuständigkeitsbereiches weise ich darauf hin, dass der – auch von meinem Ressort unterstützte Verein für Konsumenteninformation – in seiner Publikation „Konsument“ regelmäßig Preis- und Qualitätsvergleiche von Produkten und Dienstleistungen anstellt. Auch regionale Unterschiede werden untersucht (z.B. Vergleich von Gastro-Preisen in Heft 11/2012, regelmäßiger Preisvergleich von Schigebieten zuletzt in Ausgabe 12/2012) aber auch der von Ihnen erwähnte Preisvergleich mit Deutschland ist regelmäßig Thema dieser Publikation (vgl. Ausgaben 04/2013, 04/2012, 12/2011).