13969/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0042-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 16. MAI 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Stefan Markowitz, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 18. März 2013, Nr. 14259/J, betreffend Reorganisations-

                        konzept für eine effiziente, transparente, risikobasierte und bundesweit

                        einheitliche Lebensmittelkontrolle

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen vom 18. März 2013, Nr. 14259/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Der Bundesminister für Gesundheit und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft haben dem Nationalrat am 13. Juni 2012 einen Bericht zur Entschließung E 189-NR/XXIV. GP des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend Reform und Neustrukturierung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette (III-334 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.


Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 20. Juni 2012 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Der Bericht befasst sich mit den Möglichkeiten der Verbesserung der Lebensmittelkontrolle in Österreich. Empfohlen wird unter anderem, ein Bundesamt für Lebensmittelsicherheit einzurichten und diesem etwa die Kontrolle von „Hochrisikobetrieben“ wie Molkereien und große Schlachthöfe, von Speisewaggons in Zügen sowie von Mineralwasserabfüllanlagen zu übertragen. Auch die Zulassung und Kontrolle von privaten Bio-Kontrollstellen könnte dem Bericht zufolge das neu zu schaffende Bundesamt übernehmen. Die legistische Umsetzung dieser Maßnahmen liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Hinsichtlich der als unbefriedigend angesehenen „Mehrfachkontrollen“ bei landwirtschaftlichen Betrieben hält der Bericht fest, dass die Vollzugskompetenz der amtlichen Kontrolle bei den Ländern liegt. Hier wird durch eine verbesserte landesinterne und vor allem bereichsübergreifende Koordination der Kontrolle ein Synergiepotential gesehen.

 

Eine schrittweise Zusammenführung der amtlichen Kontrollen der Länder im Betriebsmittelbereich mit den Förderkontrollen der Agrarmarkt Austria wurde auf Anregung des BMLFUW begonnen und wird weiterverfolgt.

 

Der Bundesminister: