13974/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0403-II/2013
Wien, am . Mai 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 20. März 2013 unter der Zahl 14265/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rechtsextreme Straftaten im Jahr 2012“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 10:
Tathandlungen 2012 |
|
rechtsextremistisch |
293 |
fremdenfeindlich/rassistisch |
59 |
antisemitisch |
27 |
islamophop |
4 |
sonstige Motivlage/unspezifisch |
136 |
gesamt |
519 |
Anzeigen 2012 |
|
Verbotsgesetz |
466 |
Verhetzung (§ 283 StGB) |
83 |
sonstige StGB-Delikte |
323 |
Abzeichengesetz |
31 |
Art. III Abs. 1 Z 4 EGVG |
17 |
gesamt |
920 |
Zu Frage 11:
377.
Zu den Fragen 12 und 13:
Bei der Internet-Meldestelle für NS-Wiederbetätigung gingen im Jahre 2012 insgesamt 940 Informationen und Hinweise ein. Davon führten bisher 51 Fälle zur Anzeige bei inländischen Staatsanwaltschaften. Im Falle konkretisierbarer Verdachtsmomente mit Auslandsbezug wurden die Hinweise an die zuständigen Stellen im Ausland weitergeleitet.
Zu Frage 14:
Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfragen 7425/J vom 17. März 2011 (7372/AB XXIV. GP) und 11084/J vom 21. März 2012 (10935/AB XXIV. GP) verwiesen.