13977/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0408-II/BK/3.2/2013
Wien, am . Mai 2013
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen, haben
am
20. März 2013 unter der Zahl 14275/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "eines strafrechtlich relevanten
Vorfalles in der Oesterreichischen Nationalbank" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Der Sachverhalt ist der zuständigen Sicherheitsbehörde auf Grund eines Auftrages der Staatsanwaltschaft zur Sachverhaltserhebung bekannt geworden, nachdem direkt an diese Anzeige erstattet wurde.
Zu den Fragen 2, 4, 5 und 7 :
Es darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage an die Bundesministerin für Justiz betreffend "eines strafrechtlich relevanten Vorfalles in der Österreichischen Nationalbank" vom 20. März 2013, 14270/J, verwiesen werden.
Zu Frage 6:
Der Abschlussbericht wurde der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Zu Frage 8:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.