13977/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMI-LR2220/0408-II/BK/3.2/2013

Wien, am      . Mai 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen, haben am
20. März 2013 unter der Zahl 14275/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "eines strafrechtlich relevanten Vorfalles in der Oesterreichischen Nationalbank" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

Der Sachverhalt ist der zuständigen Sicherheitsbehörde auf Grund eines Auftrages der Staatsanwaltschaft zur Sachverhaltserhebung bekannt geworden, nachdem direkt an diese Anzeige erstattet wurde.

 

Zu den Fragen 2, 4, 5 und 7 :

Es darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage an die Bundesministerin für Justiz betreffend "eines strafrechtlich relevanten Vorfalles in der Österreichischen Nationalbank" vom 20. März 2013, 14270/J, verwiesen werden.

 

Zu Frage 6:

Der Abschlussbericht wurde der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt.


Zu Frage 8:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.