13980/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0398-II/10/b/2013
Wien, am . Mai 2013
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am
20. März 2013 unter der Zahl 14281/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „zeitgemäße Ausstattung
der Exekutive“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Den Landespolizeidirektionen stehen mit Stichtag 26. März 2013 insgesamt 5.361 Dienst-Kraftfahrzeuge zur Verfügung und sind wie folgt aufgeteilt:
Burgenland – 336
Kärnten – 462
Niederösterreich – 1.155
Oberösterreich – 757
Salzburg – 340
Steiermark – 768
Tirol – 460
Vorarlberg – 227
Wien – 856
Eine exakte Aufschlüsselung der Fahrzeuge auf die einzelnen Polizeiinspektionen kann nicht erfolgen, weil diese einsatz- und anlassbezogen variabel eingesetzt werden. Auf den Polizeiinspektionen werden grundsätzlich Dienst-KFZ der Marken (Typen) VW (Touran, Golf, Jetta und Kombi), Skoda (Octavia) und Audi (A3) verwendet.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die zur Verfügung stehenden Ressourcen werden im Sinne der Sicherstellung eines möglichst effizienten Einsatzes durch die Kommanden vor Ort variabel eingesetzt. Zur bargeldlosen Einhebung von Strafbeträgen stehen den Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienststellen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Bargeldlose Organmandate, sogenannte „BOM“: (Erfassung/Ausfolgung eines kombinierten Erlagscheines an die Partei, welcher dieser für alle Organstrafverfügungstatbestände eine Einzahlung innerhalb 14-tägiger Frist erlaubt): flächendeckende Ausstattung aller Polizeidienststellen;
Imprinter (Durchdruck von Kreditkarten auf dafür vorgesehene Verrechnungsblöcke): 1531 Stück, Österreich weite Ausstattung der Dienststellen, werden in den Streifenfahrzeugen mitgeführt;
Mobile Bankomatkassen: 111 Stück, Ausstattung der Landesverkehrsabteilungen samt Autobahnpolizeiinspektionen sowie der bestehenden Kontrollstellen, ausgenommen Oberösterreich und Salzburg (in diesen Bundesländern besteht keine zentrale Abrechnung mit den Landesregierungen, weshalb ein Einsatz für alle Beteiligten einen hohen Aufwand - direkte Abrechnung mit jeder Bezirksverwaltungsbehörde - bedeuten würde);
Stationäre Bankomatkassen: 46 Stück, in den Verkehrsämtern, Bürgerservicestellen sowie Strafämtern der Polizeikommissariate;
Zu Frage 4:
Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt.
Zu den Fragen 5 bis 6:
Nein.
Zu Frage 7:
Durch die zur Verfügung gestellten, 4-stufigen Ausstattungen wird ein flächendeckender Einsatz zweckmäßig und effizient gewährleistet. Die Ausstattung mit mobilen und stationären Bankomatkassen ist mit einmaligen und laufenden Kosten (pro Stück: mobile Kassen € 172,80 einmalig und € 301,34 jährlich sowie stationäre Kassen € 68,96 einmalig und € 234,- jährlich) verbunden, weshalb sich das Mengengerüst an Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsabwägungen orientiert.
Zu Frage 8:
Der Ausstattungsstand wird durch die jeweils zuständigen Organisationseinheiten laufend
auf dessen Wirkungsorientierung und Effizienz überprüft und bei Bedarf angepasst.
Zu den Fragen 9 und 10:
Siehe Antworten zu den Fragen 5 und 8