13983/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0374-I/1/c/2013

Wien, am          . April 2013

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. März 2013 unter der Zahl 14288/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Personalpool-Lösung im Polizeibereich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die angefragten Daten werden anlässlich der Flexibilisierung des Personaleinsatzes im Sinne des § 41 Absatz 4 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979 (der sogenannte Flexipool) zum Stichtag 1. März 2013 nachstehend in Tabellenform dargestellt:

Landespolizeidirektion

Anzahl

Niederösterreich

172

Oberösterreich

197

Salzburg

119

Steiermark

146

Tirol

169

Vorarlberg

97

Wien

831


Zu Frage 2:

Absolventinnen und Absolventen in exekutivdienstlicher Ausbildung werden grundsätzlich nach Beendigung dieser den Bezirks- bzw. Stadtpolizeikommanden zu Verrichtung des exekutiven Außendienstes zugewiesen, gleichzeitig im „Flexipool“ eingeteilt und vorwiegend im operativen Polizeidienst verwendet.

 

Zu Frage 3:

Zum Stichtag 1. März 2013 waren es 2924 Exekutivbedienstete.

 

Zu Frage 4:

Die Dauer der Dienstverwendung im Rahmen der Flexibilisierung des Personaleinsatzes im Sinne des § 41 Absatz 4 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979 beträgt 2 Jahre.

 

Zu Frage 5:

Nach Ablauf ihrer Verwendung im „Flexipool“ verbleiben die Exekutivbediensteten in den meisten Fällen bei den Dienststellen, wo sie zuletzt verwendet wurden.

 

Zu Frage 6:

Die Verwendung im „Flexipool“ erfolgt während der ersten beiden Jahre nach Ernennung in E2b. Demnach haben 100 % der Polizistinnen und Polizisten im „Flexipool“ weniger als 3 Jahre Erfahrung im Exekutivdienst.

 

Zu Frage 7:

Ja, auf Basis jener in der Organisations- und Geschäftsordnung definierten Aufgaben für eine Polizeiinspektion, wie zum Beispiel im Kriminal- und Verkehrsdienst  bzw. auch im    fremdenpolizeilichen Bereich.