13984/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. März 2013 unter der Zl. 14264/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Sicherheitslage in Pakistan“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1,2 und 7:
Im Vergleich zu Österreich ist die generelle Sicherheitslage in Pakistan schwierig, gestaltet sich jedoch regional stark unterschiedlich. Für österreichische Reisende besteht für einige Provinzen eine ausdrückliche „partielle“ Reisewarnung des Bundesministeriums für europäische und auswärtige Angelegenheiten (BMeiA). Es sind dies namentlich die Provinzen Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa, insbesondere der Bezirk Swat mit umgebenden Bezirken (Verwaltungsregion Malakand), sowie die unter Bundesverwaltung stehenden Nördlichen Stammesgebiete (Federally Administered Tribal Areas ̶ FATA) im Grenzgebiet zu Afghanistan. In Teilen dieser Gebiete finden immer wieder Gefechte zwischen den pakistanischen Sicherheitskräften und Aufständischen beziehungsweise militanten Gruppen statt.
Die Reiseinformationen des BMeiA richten sich an österreichische Staatsbürger, wobei die Sicherheitslage in Österreich als Referenzwert herangezogen wird. Ausländer in Pakistan sind besonderen Bedrohungen ausgesetzt, da sie nicht über entsprechende Lokalkenntnisse verfügen, attraktive Ziele für anti-westliche Kräfte darstellen und als profitable Entführungsopfer gelten.
Zu den Fragen 3 und 8:
Die Österreichische Botschaft Islamabad berichtet anlassbezogen zu von den Asylbehörden (Bundesasylamt und Asylgerichtshof) aufgeworfenen Fragestellungen. Diese Berichte werden der gemäß § 60 Asylgesetz 2005 eingerichteten Staatendokumentation zur Verfügung gestellt, die mit den dort festgelegten Einschränkungen öffentlich ist.
Die Österreichische Botschaft Islamabad und das Bundesasylamt stehen in ständigen Kontakt. Die Botschaft unterstützte die Staatendokumentation des Bundesasylamtes auch in der Durchführung einer Fact Finding Mission in Pakistan, bei der unter anderem Vertreter verschiedener Menschenrechtsorganisationen und sozialer Organisationen in Lahore und Islamabad interviewt wurden.
Das BMeiA ist darüber hinaus ‒ gemeinsam mit unter anderem dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) und dem Roten Kreuz ‒ im Beirat der Staatendokumentation des Bundesasylamtes vertreten und übt damit eine Kontroll- und Beratungsfunktion aus.
Zu Frage 4:
Eine Vielzahl der fundamentalen Grundrechte (unter anderem Meinungsfreiheit, Folterverbot, Gleichberechtigung von Minderheiten, etc.) werden durch die pakistanische Rechtsordnung garantiert, doch ist die Umsetzung in der Praxis oft mangelhaft. Menschenrechte geraten in Pakistan vor allem durch fundamentalistische islamische Kräfte unter großen Druck.
Zu Frage 5:
Pakistan versteht sich als ein islamischer Staat. Der Schutz von Minderheiten ist in der pakistanischen Verfassung verankert. Zudem wurde für Angelegenheiten der Minderheiten ein Ministerium für Nationale Harmonie eingerichtet, sowie Quoten für Minderheiten im Parlament und im öffentlichen Sektor festgelegt.
Vor allem Mitglieder von religiösen Minderheiten (Christinnen, SchiitInnen, etc.) sind jedoch vielfach gewaltsamen Übergriffen vor allem von radikalislamischen Kräften
ausgesetzt. Die missbräuchliche Anwendung des nationalen Blasphemiegesetzes zur Diskriminierung und Unterdrückung religiöser Minderheiten stellt zudem eine grundsätzliche
Problematik in der pakistanischen Rechtsordnung dar. Die Situation kann sich je nach Region und Zugehörigkeit zu einer religiösen Gruppe stark unterscheiden.
Das Umziehen von Mitgliedern von Minderheiten in eine andere Region des Landes, die von den Betroffenen als sicherer wahrgenommen wird, wird daher häufig als Ausweg für problematische Situationen gesehen.
Zu den Fragen 6 und 9:
Pakistan sieht sich weiterhin mit einer Vielzahl von politischen, sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen konfrontiert. Neben der Sicherheitslage stellen die Energieversorgung, das Bevölkerungswachstum sowie die nicht mit diesem schritthaltende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Staates sowie die damit verbundene prekäre Situation am Arbeitsmarkt die größten Probleme dar. Dazu kommen noch circa zwei Millionen afghanische Flüchtlinge, die ebenfalls den nicht ausreichend aufnahmefähigen Arbeitsmarkt belasten.
Pakistan verfügt über ein funktionierendes System an Sicherheitskräften, wobei insbesondere die Armee sich als Klammer und Bewahrer Pakistans sieht. Pakistans Sicherheitskräfte verfügen zwar auch über modernes Equipment und zum Teil Führungskader mit internationaler Ausbildung, leiden andererseits aber auch teilweise unter veralteter Ausrüstung, mangelndem Training und in manchen Teilen noch nicht vorhandener Sachkompetenz. Die EU und andere westliche Staaten leisten gezielte Unterstützung beim Kapazitätsaufbau in diesen Bereichen.
Die pakistanischen Sicherheitskräfte gehen operativ gegen die pakistanischen Taliban und gegen Al-Qaida-Elemente vor. Die pakistanische Regierung bekennt sich dazu, sowohl fremde wie auch eigene Staatsangehörige vor Sicherheitsrisiken zu schützen. Pakistan hat sich klar für eine Zusammenarbeit mit dem Westen in der Bekämpfung des Terrorismus entschieden.