13991/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0086-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14270/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „eines strafrechtlich relevanten Vorfalles in der Oesterreichischen Nationalbank“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Der angesprochene Vorfall wurde dem Bundesministerium für Justiz erst anlässlich dieser Anfrage bekannt.

Zu 2:

Nach dem Inhalt der Anzeige soll sich der Vorfall zwischen dem 10. und 14. August 2012 ereignet haben.


 

Zu 3 bis 10:

Der Vorfall wurde von der Rechtsabteilung der Oesterreichischen Nationalbank mit Schreiben vom 27. August 2012, eingelangt bei der Staatsanwaltschaft Wien am 30. August 2012, angezeigt. Das gegen unbekannte Täter geführte Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung vom 23. Jänner 2013 gemäß § 197 StPO abgebrochen, nachdem Auswertungen der Überwachungskameras vom Zutrittsbereich der „Banknoten- und Münzkassa“ erfolglos geblieben waren. An den in Frage kommenden Tagen kam es zu einer sehr hohen Anzahl an Zutritten zur Zählkassa, weil an dieser Umbauarbeiten vorgenommen bzw. diese räumlich übersiedelt werden sollte.

 

Wien,        . Mai 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl