13995/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.05.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0089-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 14282/J-NR/2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Mangel an Richtern und Rechtspflegern in Insolvenzverfahren“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Folgende Kapazitäten (in Vollzeitkräften) an Richterinnen, Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sind in der Justiz in Insolvenzsachen eingesetzt:

Wie der Vergleich des Personaleinsatzes im angesprochenen Bereich zeigt, hat das Bundesministerium für Justiz auf die Aufgabenvermehrung durch eine deutliche Aufstockung des Personaleinsatzes im Bereich der Rechtsprechungsorgane reagiert.
Zu 2:

* Stand: 9. April 2013
Zu 3:

* Stand: 9. April 2013
Zu 4:
Wenn es an einem zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögen fehlt, kann das Insolvenzverfahren unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eröffnet werden. Eine dieser Voraussetzungen ist die Bescheinigung, dass ein außergerichtlicher Ausgleich gescheitert ist oder gescheitert wäre. Als Bescheinigung kann etwa eine Bestätigung einer anerkannten Schuldenberatungsstelle dienen. Es ist davon auszugehen, dass das Fehlen einer solchen Bescheinigung einer der Gründe ist, weshalb Schuldner an Schuldenberatungsstellen verwiesen werden. Dazu kommt, dass Schuldner oftmals nicht genau wissen, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für ihre spezielle Situation die richtige Lösung ist. Die dann notwendige umfassende Beratung kann nicht von den Gerichten, sondern nur von Schuldenberatungsstellen angeboten werden.
Wien, . Mai 2013
Dr. Beatrix Karl